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   BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11   

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BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11 (https://dejure.org/2011,4902)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2011 - 9 B 8.11 (https://dejure.org/2011,4902)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2011 - 9 B 8.11 (https://dejure.org/2011,4902)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 Rn. 12 und vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 4 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (Beschluss vom 5. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    ob dies dergestalt erfolgen darf, dass nur eine dieser Rassen (Rottweiler) einer erhöhten Besteuerung unterworfen wird, obschon die anderen Rassen (Schäferhund, Dobermann) von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NVwZ 2004, 597 ) für genauso gefährlich bzw. genauso ungefährlich gehalten werden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - (BVerfGE 110, 141 = NVwZ 2004, 597 ) nicht entschieden, dass für die hier in Rede stehenden Hunderassen Deutscher Schäferhund, Dobermann und Rottweiler die abstrakte Gefährlichkeit gleich zu beurteilen ist.

  • BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 6).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Steuer, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz oder den Freiheitsgrundrechten, sind ohne Einfluss auf die Beurteilung der Gesetzgebungskompetenz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; sich dem anschließend BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 17 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 47).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 Rn. 12 und vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Steuer, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz oder den Freiheitsgrundrechten, sind ohne Einfluss auf die Beurteilung der Gesetzgebungskompetenz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; sich dem anschließend BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 17 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 47).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4333/00

    Dobermann; gefährlicher Hund; Gefährlichkeit; Hund; Hunderasse; Kampfhund;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Der Verweis der Beschwerde auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2001 - 11 K 4333/00 - (NVwZ-RR 2001, 749), das hinsichtlich der Gefährlichkeit dieser Hunderassen zu einer anderen Tatsachenwürdigung gekommen ist als das Berufungsgericht im vorliegenden Fall, rechtfertigt die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2020 - 18 K 5422/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2011 - 14A 1612/11 - juris Rn. 9, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 14 A 2340/10 - juris Rn. 20 f., unter Verwies auf Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 - juris Rn. 45 ff. (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2010 - 9 B 8.11 - Städte- und Gemeinderat 2011, Nr. 11, S. 25 f. = juris).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 - juris Rn. 54 (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 9 B 8.11 - Städte- und Gemeinderat 2011, Nr. 11, S. 25 f. = juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10

    Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse

    In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die erhöhte Besteuerung von Hunden bestimmter Rassen, denen wegen bestimmter Merkmale wie ihrer Größe oder ihrer Beißkraft ein abstraktes Gefahrenpotenzial zugesprochen werden muss, sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2011 - 9 B 8/11 -, vom 30.08.2011 - 9 B 4.11 - und vom 07.04.2011 - 9 B 61.10 - jeweils zitiert nach Juris, unter Hinweis auf das sog. Kampfhundesteuer-Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - 5 A 2.06

    Halten gefährlicher Hunde

    Angesichts dieser Unterschiede liegt es nahe, dass selbst eine gleich hohe Beißrate beider Rassen nicht etwa deren gleich hohe Gefährlichkeit indiziert, sondern für eine erhöhte Gefährlichkeit des Rottweilers spricht, weil es diesem trotz des strengen, auf Vermeidung von Beißvorfällen gerichteten Zucht- und Haltungsregimes im Beobachtungszeitraum immer wieder gelingt, eine gleich hohe Beißrate zu produzieren wie der weniger streng reglementierte Deutsche Schäferhund (vgl. entsprechend zur erhöhten Hundesteuer für Rottweiler Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 -, juris Rn. 44; nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. August 2011 - BVerwG 9 B 8.11 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1333

    Gemeindeklage gegen Planergänzungsbeschluss für Verlegung einer Staatsstraße -

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist in der Regel dann erforderlich, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung insbesondere deshalb aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten für seine Überzeugungsbildung ungeeignet oder unzureichend ist, weil es erkennbare Mängel enthält, beispielsweise von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 31.8.2011 - 9 B 8.11 - juris Rn. 4).
  • FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 120/20

    Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land

    Mit der Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf 20 % des Einspielergebnisses habe die Vergnügungssteuer nach dem VergnStG BR n.F. ihren Charakter als kleine indirekte Steuer mit örtlich begrenztem bzw. bedingtem Wirkungskreis im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (z. B. Teilurteil in BVerfGE 14, 76 ; Beschluss in BVerfGE 123, 1 , BStBl II 2009, 1035 , juris Rz 45, 48) und des BVerwG (z. B. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 VII C 53.77, juris Rz 34; Beschluss vom 31. August 2011 9 B 8/11, juris Rz 9) verloren.
  • FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20

    Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land

    Mit der Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf 20 % des Einspielergebnisses habe die Vergnügungssteuer nach dem VergnStG BR n.F. ihren Charakter als kleine indirekte Steuer mit örtlich begrenztem bzw. bedingtem Wirkungskreis im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (z. B. Teilurteil in BVerfGE 14, 76 ; Beschluss in BVerfGE 123, 1 , BStBl II 2009, 1035 , juris Rz 45, 48) und des BVerwG (z. B. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 VII C 53.77, juris Rz 34; Beschluss vom 31. August 2011 9 B 8/11, juris Rz 9) verloren.
  • VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11

    Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen

    Vor diesem Hintergrund ist angesichts der Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeberin die Gleichbehandlung von Hunderassen vergleichbarer abstrakter Gefährlichkeit nicht zu beanstanden, auch wenn die vergleichbaren Sachverhalte in der Vergangenheit aufgrund sachlich vertretbarer Gesichtspunkte - Zuordnung der Rasse Rottweiler zu den Gebrauchshunderassen - unterschiedlich geregelt waren (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 9 B 8.11 -, Juris und Urteil vom 19. Januar 2002 - 11 C 8.99 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2732/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung zu

    vgl. nur Beschluss vom 30. November 2011 - 14 A 1612/11 -, NRWE Rn. 7 ff. unter Bezugnahme auf Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 -, NRWE Rn. 32 ff. (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2010 - 9 B 8/11 -, Städte- und Gemeinderat 2011, Nr. 11, 25 - 26); OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2011 - 14 A 363/11 -, NRWE Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 1612/11

    Willkür bei der Höherbesteuerung von Rottweilern

    vgl. im einzelnen OVG NRW, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 - NRWE Rdnr. 47 ff. (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2010 9 B 8/11 -, Städte- und Gemeinderat 2011, Nr. 11, 25 - 26); OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2011 14 A 363/11 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 16.03.2012 - 25 K 5920/11

    Übernahme gesetzlicher Kampfhundeliste durch Satzungsgeber

    vgl. zu diesen Grundsätzen OVG NRW, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 14 A 1847/09 -, juris, Rn. 23 ff. (bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 31. August 2011 - 9 B 8/11 -, juris); Beschluss vom 30. November 2011 - 14 A 1612/11 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planungshoheit; Verfahrensfehler geltend

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