Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2760
BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87 (https://dejure.org/1991,2760)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1991 - 3 C 32.87 (https://dejure.org/1991,2760)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 3 C 32.87 (https://dejure.org/1991,2760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milchproduktion - Mindestinvestitionsvolumen - Eigentumsbeschräkung - Besondere Referenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 153
  • NVwZ 1992, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Zur Rechtfertigung dieser Zielsetzung hat der Senat schon in seinen ersten Urteilen zur Milch-Garantiemengen-Regelung die notwendigen Ausführungen gemacht, auf die hier verwiesen wird (vgl. Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180 ).

    Ausscheiden durfte er zunächst diejenigen, die gar keinen Vertrauensschutz verdienten, weil sie ihr Vertrauen in den Fortbestand der damaligen Rechtslage überhaupt nicht manifestiert hatten (vgl. hierzu Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180).

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des in § 6 Abs. 5 Nr. 1 MGV geforderten Mindestinvestitionsvolumens läßt sich der Senat von den gleichen Erwägungen leiten, die ihn zu der Erkenntnis der Verfassungswidrigkeit der sogenannten 60-Kuh-Grenze des § 6 Abs. 6 MGV a.F. in seinem Urteil vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - (BVerwGE 81, 49) geführt haben.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Daß mit einer solchen Begrenzung der Nichtigkeit der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert würde, wäre lediglich eine Folge davon, daß die in § 6 Abs. 5 MGV positiv normierte Einschränkung teilweise wegen Verfassungswidrigkeit dem kleinen Milcherzeuger nicht entgegengehalten werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 ).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Maßgebend für die Auslegung einer Vorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 - BVerfGE 1, 299 , vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 - BVerfGE 62, 1 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Er durfte aber auch die aussondern, die durch die Milch-Garantiemengen-Regelung nicht unzumutbar getroffen wurden (vgl. BVerfG. Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 - BVerfGE 58, 137 ).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Maßgebend für die Auslegung einer Vorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 - BVerfGE 1, 299 , vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 - BVerfGE 62, 1 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
    Erweist sich allerdings das Eigentum der Milcherzeuger an den Betriebsgegenständen als schutzwürdig so ist es mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung dieses Eigentums nicht vereinbar, daß seine sinnvolle Nutzung, zu deren Aufnahme umfangreiche Investitionen erforderlich waren auf Grund eines Gesetzes abrupt und ohne Überleitung (vgl. BVerfG Beschluß vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ), und das heißt letztlich unverhältnismäßig, unterbunden wird.
  • BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89

    Erhöhung der Zahl der Kuhplätze als unmittelbares Ziel und Ergebnis einer

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die normativen Mindestaufwendungen pro Kuhplatz beliefen sich in dem Verfahren BVerwG 3 C 32.87 angesichts einer Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 17 auf knapp 3 000 bzw. 1 500 DM.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5 000 DM beziffert.

  • BVerwG, 27.08.1992 - 3 C 53.89

    Milch-Garantiemengen-Verordnung - Mindestinvestitionsvolumen nach einer

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die normativen Mindestaufwendungen pro Kuhplatz beliefen sich in dem Verfahren BVerwG 3 C 32.87 angesichts einer Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 17 auf knapp 3.000 bzw. 1.500 DM.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5.000 DM beziffert.

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.07 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die normativen Mindestaufwendungen pro Kuhplatz beliefen sich in dem Verfahren BVerwG 3 C 32.87 angesichts einer Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 17 auf knapp 3.000 bzw. 1.500 DM.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5.000 DM beziffert.

  • BVerwG, 28.07.1992 - 3 C 84.90

    Anspruch auf eine besondere Referenzmenge nach der

    Der Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (BVerwGE 89, 153 = Buchholz 451.512 Nr. 44) dargetan und insbesondere keinen Verstoß gegen Art. 3 GG darin gesehen, daß § 6 Abs. 4 und 5 MGV ein Mindestinvestitionsvolumen vorsehen, § 6 Abs. 2 und 3 MGV aber nicht.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 (vgl. BVerwGE 89, 153, 159) [BVerwG 31.10.1991 - 3 C 32/87] hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5.000 DM beziffert.

  • BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91

    Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (in BVerwGE 89, 153) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 MGV vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit Art. 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Bei der genannten Bausumme läge die Investitionssumme pro Kuhplatz unter 1.000 DM und damit weit unter den als schutzwürdig angesehenen Kosten von jeweils 5.000 DM je Platz - schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz werden vom Oberbundesanwalt mit diesem Betrag beziffert (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - in BVerwGE 89, 153, 159).

  • OLG Frankfurt, 23.04.1992 - 3 U 71/91

    Störungsbeseitigungsanspruch bei zusätzlichem Holzgeflechtzaun des Nachbarn

    Wie unstreitig ist, waren die Voreigentümer des klägerischen Grundstücks, die Eheleute L., mit dem Bekl. und einer Frau A. im früheren Rechtsstreit 3 C 32/87 AG I. vergleichsweise übereingekommen, den erwähnten, 1,50 m hohen Maschendraht-Zaun auf der gemeinschaftlichen Grenze ihrer Anwesen zu errichten bzw. wiederzuerrichten (§ 14 I 2, 11 HessNachbG), was daraufhin auch vereinbarungsgemäß geschah (vgl. § 45 HessNachbG).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 62.90

    Erhöhung der Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) wegen

    Selbst wenn nicht von 7, sondern von nur den 3 Kuhplätzen ausgegangen wird, die zwischen den Beteiligten nicht im Streit sind, ergibt dieser Betrag einen Investitionsaufwand pro Kuhplatz, der eindeutig unter den durchschnittlichen Entstehungskosten liegt; schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz werden vom Oberbundesanwalt auf 5.000 DM beziffert (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - BVerwGE 89, 153, 159) [BVerwG 31.10.1991 - 3 C 32/87] .
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1992 - 3 L 43/91

    Erhöhung der Milchreferenzmenge durch Investionen für die Schaffung zusätzlicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht