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   BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20   

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BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20 (https://dejure.org/2021,45036)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2021 - 4 C 1.20 (https://dejure.org/2021,45036)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2021 - 4 C 1.20 (https://dejure.org/2021,45036)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1, § 26 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 3, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1
    Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 24 Abs 3 S 1 BauGB, § 26 Nr 4 BauGB, § 27 Abs 1 S 1 BauGB, § 28 Abs 1 S 3 BauGB
    Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

  • rewis.io

    Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

  • doev.de PDF

    Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 26 Nr. 4, § 172
    Ausschlussgrund für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (sog. Milieuschutzgebiet)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Ausübungsausschlussgrund des § 26 Nr. 4 BauGB greift auch bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 172 BauGB), wenn das Grundstück entsprechend deren Zielen und Zwecken bebaut ist und genutzt wird. Dabei kommt es maßgeblich auf ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts für ein Wohngrundstück bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung

  • datenbank.nwb.de

    Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht dient nicht der Verhinderung erhaltungswidriger Nutzungsabsichten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Milieuschutzsatzung - und das gemeindliche Vorkaufsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerwG gibt Immobilengesellschaft zum Teil recht: Berlin darf Vorkaufsrecht nicht immer ausüben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Vorkaufsrecht Praxis gestoppt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Gemeindliche Vorkaufsrechte eingeschränkt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Berliner Vorkaufspraxis gekippt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Befürchtete Immobilienspekulation begründet kein Haus-Vorkaufsrecht

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht bei Immobilientransaktionen!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Immobilienverkäufen: Milieuschutz geht nur anders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht dient nicht der Verhinderung erhaltungswidriger Nutzungsabsichten! (IBR 2022, 482)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 341
  • NVwZ 2022, 75
  • NZM 2022, 257
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93

    Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    Der dortige Katalog konkretisiert Beispielsfälle, in denen das Allgemeinwohl die Ausübung des Vorkaufsrechts typischerweise nicht rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 S. 2; vgl. auch Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2021, § 24 Rn. 63, § 26 Rn. 1).

    Demgegenüber wird mit der Neuregelung der Ausübungsausschlussgründe insoweit die Rechtslage geändert, als diese Gründe nunmehr einheitlich für alle Vorkaufsrechte gelten und der Ausschlussgrund der plankonformen Bebauung und Nutzung (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BBauG) entsprechend auf eine maßnahmenkonforme Bebauung und Nutzung erstreckt wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 S. 3).

  • BVerwG, 19.12.2018 - 4 BN 42.18

    Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung?

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    Dieser Begriff ist wie auch in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Gegenbegriff zum Bebauungsplan weit zu verstehen; darunter fallen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 S. 3; vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BRS 74 Nr. 129 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - BRS 86 Nr. 78 S. 515).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    (2) Stellt § 26 Nr. 4 BauGB nach seinem klaren Wortlaut einheitlich für alle Vorkaufsrechtsfälle bei der Beurteilung einer plan- bzw. maßnahmenkonformen Bebauung und Nutzung auf den gegenwärtigen Zustand ab, könnte der so verstandene Ausübungsausschlussgrund bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung nur dann unberücksichtigt bleiben und damit eine zukunftsgerichtete Betrachtung im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB ermöglichen, wenn die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion der Norm vorlägen und demnach die zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 15 Rn. 14 und vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 26 Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2009 - 4 BN 38.09

    Begründungspflicht an einen Satzungsbeschluss hinsichtlich der in der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    Dieser Begriff ist wie auch in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Gegenbegriff zum Bebauungsplan weit zu verstehen; darunter fallen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 S. 3; vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BRS 74 Nr. 129 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - BRS 86 Nr. 78 S. 515).
  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    Dieser Begriff ist wie auch in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Gegenbegriff zum Bebauungsplan weit zu verstehen; darunter fallen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 S. 3; vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BRS 74 Nr. 129 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - BRS 86 Nr. 78 S. 515).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
    (2) Stellt § 26 Nr. 4 BauGB nach seinem klaren Wortlaut einheitlich für alle Vorkaufsrechtsfälle bei der Beurteilung einer plan- bzw. maßnahmenkonformen Bebauung und Nutzung auf den gegenwärtigen Zustand ab, könnte der so verstandene Ausübungsausschlussgrund bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung nur dann unberücksichtigt bleiben und damit eine zukunftsgerichtete Betrachtung im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB ermöglichen, wenn die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion der Norm vorlägen und demnach die zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 15 Rn. 14 und vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 26 Rn. 21 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20

    Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme

    Förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es hierfür nicht (BVerwG, Urteil vom 9.11.2021 - 4 C 1.20 - juris Rn. 19; Beschlüsse vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 4 und vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - juris Rn 9; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2023 - 2 S 56.22

    Abwendungsvereinbarung

    Die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (- 4 C 1.20 -, juris) ergebenden Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 26 Nr. 4 BauGB beträfen daher nicht die Geschäftsgrundlage, sondern den Inhalt der von den Beteiligten geschlossenen Abwendungsvereinbarung.

    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (- BVerwG 4 C 1/20 -, juris) habe sich die Rechtslage so wesentlich geändert, dass nicht anzunehmen sei, dass die Antragsgegnerin die Abwendungsvereinbarung mit demselben Inhalt geschlossen hätte.

    Denn der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt letztlich der Gedanke zugrunde, dass jemand, der - unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (- 4 C 1.20 -, juris) - ohne Weiteres Anspruch auf die Erteilung eines Negativzeugnisses hatte, diese Abwendungsvereinbarung nicht geschlossen hätte, weil er in der vertraglichen Regelung seine Interessen nach Treu und Glauben nicht auch nur annähernd noch gewahrt sehen würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - 3 S 3915/21

    Zuständigkeit zur Ermessensausübung bei der Ausübung eines gemeindlichen

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausübung eines (gemeindlichen) Vorkaufsrechts ist grundsätzlich diejenige zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Senatsurt. v. 30.9.2021 - 3 S 2595/20 - juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 - juris Rn. 21).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Der dortige Katalog konkretisiert Beispielsfälle, in denen das Allgemeinwohl die Ausübung des Vorkaufsrechts typischerweise nicht rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 1/20 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22

    Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks

    Mit Schreiben vom 18. Januar 2022 teilte der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin dem Bezirk mit, dass die Abwendungsvereinbarung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 - BVerwG 4 C 1.20 - für nichtig erachtet werde und bat um Bestätigung, dass die Abwendungsvereinbarung unwirksam sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. November 2021 die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Mai 2018 - VG 13 K 724.17 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 - aufgehoben und in der Sache festgestellt, dass es für die Auslegung des Ausübungsausschlussgrundes des § 26 Nr. 4 BauGB maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ankommt, während mögliche zukünftige Entwicklungen nicht von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2021 - BVerwG 4 C 1/20 -, juris, RdNr. 21).

  • VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22

    Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Bindung der

    Mit Schreiben an das Bezirksamt vom 22. Februar 2022 beantragte die Klägerin unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 - 4 C 1.20 - die Feststellung der Nichtigkeit der geschlossenen Abwendungsvereinbarung, hilfsweise die Feststellung, dass die Klägerin aufgrund der im Schreiben ebenfalls ausgesprochenen Kündigung der Abwendungsvereinbarung nicht mehr an diese gebunden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied erst mit Urteil vom 9. November 2021 - 4 C 1.20 - höchstrichterlich, dass bei der Prüfung des Ausschlusses eines Vorkaufsrechts im Gebiet einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB keine zukünftigen Entwicklungsabsichten des jeweiligen Käufers berücksichtigt werden dürfen, sondern - dem Wortlaut der Norm folgend, "der auch nicht mithilfe anderer Auslegungsmethoden überwunden werden kann" - nur die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts.

  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 20.01814

    Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht - wirksame

    Die Vorschrift des § 27 BauGB gewährleistet die Grundstücksverwendung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Vorgaben, aber eben nur diese und rechtfertigt keine weitere Einschränkung des gegebenen Zulässigkeitsrahmens durch außerhalb dessen liegende Verwendungswünsche der Gemeinde (Stock in EZBK, BauGB, 142. EL Mai 2021, § 27 Rn. 38 f.; s.a. die neueste, bisher nur als Pressemitteilung vorliegende Rechtsprechung des BVerwG, U.v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 zu einem Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).
  • VG München, 30.01.2023 - M 8 K 21.2725

    Genehmigungsfiktion (verneint), Genehmigungsanspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr.

    Ausweislich eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (4 C 1/20) habe gem. § 26 Nr. 4 BauGB kein Vorkaufsrecht bestanden.

    Andererseits ist - wie die Parteien ausführlich vorbringen -, die Wirksamkeit dieser Abwendungsvereinbarung in Streit, da ein Vorkaufsrecht der Beklagten nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB unter Zugrundelegung einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 9.11.2021 - 4 C 1/20 - juris) wohl nicht bestand.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22

    Bereithalten von Umweltinformationen; Kleingewässermonitoring;

    Ob insoweit im Rahmen der Legaldefinition - oder alternativ direkt in § 3 NUIG - eine teleologische Reduktion vorzunehmen wäre, mit der eine zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückgeführt wird (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 -, juris Rn. 24), bedarf hier allerdings keiner Entscheidung.
  • VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich

    Hinsichtlich der Beurteilung der Maßnahmenkonformität kommt es auf den gegenwärtigen Zustand des Grundstücks an, nicht auf die vom Kläger verfolgten Pläne zu dessen zukünftiger Nutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.2021 - 4 C 1.20 - juris).
  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines

  • VG Augsburg, 06.04.2022 - Au 4 K 21.595

    Erfolgreiche Klage gegen Ausübung von Vorkaufsrecht unter Bezugnahme auf

  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 15 ZB 22.2258

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Ausübung eines

  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2022 - 5 K 4183/20

    Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtssatzung und des

  • VG Würzburg, 07.03.2023 - W 4 K 21.1622

    Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt

  • VG Berlin, 03.03.2022 - 13 L 103.22

    Rechtsbehelfsbelehrung: Irreführender Hinweis auf die Einreichung in

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