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   BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16   

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BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 105a Abs. 2 Satz 1; BMG § 22 Abs. 1
    Erwerbszweitwohnung; Geeignetheit; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Kapitalanlage; Nutzungszeiten; Schutz von Ehe und Familie; Stufentarif; Ungleichbehandlung; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungsvereinfachung; Willkürverbot; Wohnungsgröße; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Stufentarifs für die Erhebung von Zweitwohnungssteuer

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105a Abs. 2 Satz 1; BMG § 22 Abs. 1
    Verletzung des Gleichheitssatzes durch den nach Mietaufwandsstufen gestaffelten Steuersatz bei der Zweitwohnungssteuer (hier: auch durch Eigentümer genutzte Wohnung)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

  • doev.de PDF

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif

  • rewis.io

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungssteuer; gestaffelter Steuerbetrag; Stufentarif; allgemeiner Gleichheitssatz; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Ungleichbehandlung; degressiver Tarifverlauf; verfassungsrechtliche Rechtfertigung; Willkürverbot; strengere Bindung; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 ; BMG § 22 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit eines Stufentarifs für die Erhebung von Zweitwohnungssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufentarif bei der Zweitwohnungssteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer - Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 119
  • NVwZ 2018, 661
  • DÖV 2018, 415
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.).

    Denn weniger Leistungsfähige müssen in diesem Fall einen höheren Anteil ihres Einkommens oder Vermögens als Steuer abgeben als wirtschaftlich Leistungsfähigere (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 53 ff. m.w.N.).

    Der jeweilige Mietaufwand als Bemessungsgröße der Zweitwohnungssteuer spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 58 f.).

    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 67 f., 70 ff.).

    Ausgangspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts war, dass bereits die Differenz zwischen der höchsten und der niedrigsten Steuerbelastung auf einer Stufe ein beträchtliches Ausmaß erreichte (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 76).

    Denn gerade der Mietaufwand spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 59).

    Zu Recht weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht keine grundsätzlichen Bedenken gegen nach Aufwandsstufen gestaffelte feste Steuerbeträge und die mit ihnen zwangsläufig verbundenen Degressionswirkungen erhoben hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 67).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).

    Sie befinden sich insoweit in einer melderechtlichen Zwangslage, weil nach § 22 Abs. 1 BMG zwingend die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie ihre Hauptwohnung ist (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob Art. 6 Abs. 1 GG auch in anderen Fallkonstellationen der Zweitwohnungssteuererhebung als derjenigen einer von einem Verheirateten vorwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung verletzt sein kann (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 und vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845); diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11

    Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Darüber hinaus kann die Zweitwohnungssteuer einen unzulässigen Eingriff in das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bedeuten, wenn sie eine so erhebliche Belastung darstellt, dass sie die Entscheidung der Eltern über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob Art. 6 Abs. 1 GG auch in anderen Fallkonstellationen der Zweitwohnungssteuererhebung als derjenigen einer von einem Verheirateten vorwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung verletzt sein kann (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 und vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845); diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Der Satzungsgeber darf im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG in typisierender Weise davon ausgehen, dass Verheirateten im Unterschied zu ungebundenen Personen nicht ohne weiteres die Möglichkeit offensteht, durch schlichte Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Ort der Beschäftigung der Zweitwohnungssteuerpflicht zu entgehen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 - HFR 2017, 172 Rn. 37 ff., 46).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Ob in Anlehnung an diese Rechtsprechung aus beruflichen Gründen notwendige Zweitwohnungen möglicherweise von der Zweitwohnungssteuerpflicht auszunehmen sind (vgl. auch BFH, Urteil vom 30. September 2015 - II R 13/14 - BFHE 251, 569 Rn. 30), muss hier wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Zwar begibt er sich mit dieser Vermietung formal seiner Befugnis, als Eigentümer jederzeit selbst zu bestimmen, ob, wann und wie er die Wohnung selbst nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - Buchholz 406.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 32 Rn. 13).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Vielmehr ist der Verwendungszweck auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22

    Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14, vom 29. April 2021 âEURŒ- 9 C 1.20 - BVerwGE 172, 292 Rn. 39, vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -âEURŒ BVerwGE 173, 324 Rn. 54 und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - NVwZ 2023, 1813 Rn. 68).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Ein solcher Grund kann sich dabei insbesondere aus anderen Gebührenzwecken (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 Rn. 124 zu steuerlichen Lenkungszwecken) oder dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 71 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 20 ff. jeweils zu einem Zweitwohnungssteuerstufentarif).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Ob die am 29. Januar 2002 beschlossene Zweitwohnungsteuersatzung in Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2014 (- 1 BvR 1656/09 - a. a. O.) und der daran anknüpfenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2017 (- 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 und - 9 C 3.17 - juris) tatsächlich unwirksam war und ob sie in diesem Fall infolge der lediglich punktuellen Änderungen durch die 1. und 2. Änderungssatzungen geheilt werden konnte (siehe dazu den Senatsbeschluss vom 18.8.2017, a. a. O.), kann dahinstehen.

    Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 61; BVerwG, Urteile vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 = juris Rn. 15; vom 13.5.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14).
  • VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18

    Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 -, juris, Rn. 23 f.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 41; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2017 - OVG 9 N 27.14 -, juris, Rn. 6.

    Schließlich kann mit Blick auf den unverheirateten Kläger dahinstehen, ob für Verheiratete im Lichte des Art. 6 Abs. 1 GG zwingend weitere Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuerpflicht vorzusehen sind, wenn diese neben der gemeinsamen Ehewohnung eine weitere Wohnung zwar vorwiegend, aber nicht aus beruflichen Gründen, vgl. in diesem Sinne wohl BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 40; offen gelassen durch OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16, bzw. umgekehrt aus beruflichen Gründen, jedoch nicht vorwiegend nutzen, vgl. offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 -, juris, Rn. 21 f.

    vgl. zum gänzlichen Fehlen einer Ausnahmevorschrift für Erwerbs-zweitwohnungen Verheirateter Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 4 ZB 17.1801 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, juris, Rn. 14; die hiesigen Fragen im Ergebnis teilweise ebenfalls offen lassend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21

    Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

    Erforderlich ist somit eine Einzelfallbeurteilung auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119, juris Rn. 33).
  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523

    Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer

    Das Gleiche gilt für die davor (ab 2005) geltende Satzung, bei der die Zweitwohnungsteuer nach gestaffelten Steuersätzen erhoben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).

    Zwar spricht viel dafür, dass diese echte Rückwirkung für die noch nicht abgeschlossenen Steuerfälle der Jahre von 2010 bis 2019 zulässig ist, da die zuvor geltende Satzung der Beklagten wegen der Besteuerung nach der indexierten Jahresrohmiete (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris) und die davor geltende Satzung wegen der Besteuerung nach gestaffelten Steuersätzen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris) nichtig war.

    (2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2020 - 18 K 5422/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, S. 119 ff. = NVwZ 2018, S. 661 ff. = juris Rn. 15 (zur Zweitwohnungsteuer), m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, S. 119 ff. = NVwZ 2018, S. 661 ff. = juris Rn. 19, 21-29 (Zweitwohnungsteuer), unter Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, S. 126 Rn. 67 f., 70 ff. = juris Rn. 56-59, 69.

  • VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708

    Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der

    In vertikaler Richtung muss die Besteuerung der wirtschaftlich Leistungsfähigeren im Vergleich mit der Steuerbelastung wirtschaftlich weniger Leistungsstarker angemessen ausgestaltet sein (BVerfG, B.v. 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 - juris Rn. 38; B.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 15; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 15).

    (1) Hieraus lässt sich zum einen ableiten, dass ein degressiver Steuersatz mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit kollidiert (vgl. BVerfG, B.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 60 ff.; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 16 ff.; Kub, in: Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. Aufl. 2022, § 54 Rn. 123; Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl. 2021, Allgemeines Steuerschuldrecht Rn. 6.47).

    Denn der jeweilige Mietaufwand als Bemessungsgröße der Zweitwohnungsteuer spiegelt die in der Einkommensverwendung typischerweise zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (BVerfG, B.v. 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 - juris Rn. 39; B.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 61; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 15, 25).

  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827

    Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 32.18

    Pflicht zur Vorlage einer namentlichen Aufstellung aller Mieter im Gemeindegebiet

  • VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21

    Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete;

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246

    Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20

    Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel;

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

  • VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21

    Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung;

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 23 ZB 23.1152

    Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Rinder

  • VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130

    Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

  • VG Würzburg, 28.07.2022 - W 3 K 18.675

    Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise,

  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.3744

    Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer

  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510

    Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21

    Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive

  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 2 B 39/20

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Cottbus, 23.01.2020 - 2 K 1700/15
  • VG München, 25.05.2022 - M 10 S 21.2160

    Zweitwohnungsteuer, Leerstehenlassen, Kapitalanlage, Nutzbarkeit zu Wohnzwecken

  • VG München, 10.05.2022 - M 10 S 20.6854

    Zweitwohnungsteuer, Reine Kapitalanlage, Beabsichtigter Abriss des Gebäudes, Gas-

  • VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17

    Keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für Geschwister

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