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   BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79   

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BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79 (https://dejure.org/1980,15699)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79 (https://dejure.org/1980,15699)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - BReg. 1 Z 72/79 (https://dejure.org/1980,15699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 42
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (26)

  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240; BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es auf den zu ermittelnden hypothetischen Villen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung an (BGH LM § 2079 Nr. 1 = DNotZ 1954, 272; BayObLGZ 1971, 147/151 m.Nachw.).

    Grundsätzlich wird die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, sei es gemäß § 2079, sei es insbesondere gem. § 2078 Abs. 2 Halbs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1971, 147/149 f.), dann nicht durchgreifen, wenn die getroffene Verfügung dem Willen entspricht, den der Erblasser zur Zeit des Eintritts des Erbfalls gehabt hat (Johannsen WPM 1972, 642/648 f.).

    Da es sich bei § 2079 BGB lediglich um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums ( § 2078 Abs. 2 BGB ) handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), wird die Feststellung des Landgerichts, auch die Anfechtung nach § 2078 BGB greife aus keinem ersichtlichen Grund durch, bereits von den Ausführungen zu § 2079 Satz 2 BGB hinreichend getragen (vgl. Palandt § 2079 Anm. 3; § 2081 Anm. 1).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die auf verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommenen Feststellungen beruhende Tatsachenwürdigung nur dahin nachprüfen, ob die Tatsacheninstanz den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat; es genügt und ist mit der Rechtsbeschwerde nicht angreifbar, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenfalls nahe gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; Keidel/Kuntze/Winkler § 27 FGG RdNrn. 42-44 mit Nachw.).

  • BayObLG, 27.05.1974 - BReg. 1 Z 38/73
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3.) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1967, 418/421; 1972, 383/384; 1974, 223/224; 1975, 86/88; 1976, 151/154 f.; Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl RdNr. 32 m.Nachw. FN 9, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 26, 28, je zu § 73).

    Die Verweisung dieser Kollisionsnormen stellt eine Gesamtverweisung dar (RGZ 136, 361/365; BGHZ 28, 375/380; BayObLGZ 1972, 383/385; 1974, 223/224); Bezug genommen wird danach auf das Heimatrecht unter Einschluß seiner IPR-Normen.

    Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht Bd. V US-Grundzüge C I RdNr. 35 d S. 40/6) kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil" oder "letzter Aufenthalt" (Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 79 ff.; vgl. BayObLGZ 1974, 223/224; 1975, 86/88) zum Recht des Staates New Jersey.

    Das deutsche Recht beachtet diese Zurückverweisung ( Art. 27 EGBGB ), sieht sie jedoch als Zurückverweisung auf seine erbrechtlichen Sachnormen an (BayObLGZ 1972, 383/386; 1974, 223/225, je m.Nachw.).

  • BayObLG, 15.12.1972 - BReg. 1 Z 74/72
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3.) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1967, 418/421; 1972, 383/384; 1974, 223/224; 1975, 86/88; 1976, 151/154 f.; Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl RdNr. 32 m.Nachw. FN 9, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 26, 28, je zu § 73).

    Die Verweisung dieser Kollisionsnormen stellt eine Gesamtverweisung dar (RGZ 136, 361/365; BGHZ 28, 375/380; BayObLGZ 1972, 383/385; 1974, 223/224); Bezug genommen wird danach auf das Heimatrecht unter Einschluß seiner IPR-Normen.

    Das deutsche Recht beachtet diese Zurückverweisung ( Art. 27 EGBGB ), sieht sie jedoch als Zurückverweisung auf seine erbrechtlichen Sachnormen an (BayObLGZ 1972, 383/386; 1974, 223/225, je m.Nachw.).

  • BayObLG, 21.02.1975 - BReg. 1 Z 45/74
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3.) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1967, 418/421; 1972, 383/384; 1974, 223/224; 1975, 86/88; 1976, 151/154 f.; Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl RdNr. 32 m.Nachw. FN 9, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 26, 28, je zu § 73).

    Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht Bd. V US-Grundzüge C I RdNr. 35 d S. 40/6) kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil" oder "letzter Aufenthalt" (Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 79 ff.; vgl. BayObLGZ 1974, 223/224; 1975, 86/88) zum Recht des Staates New Jersey.

    Nach seinem Art. 6 ist das Übereinkommen ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob der Testator Angehöriger eines Vertragsstaates war oder nicht; gem. seinem Art. 1 Abs. 1 a) genügt für die Formwirksamkeit der letztwilligen Verfügung die Einhaltung des Rechts des Ortes, an dem er letztwillig verfügt hat (vgl. zu allem BayObLGZ 1975, 86/89 f.); nach Art. 1 Abs. 1 c des Übereinkommens reicht jedoch auch die Einhaltung des Rechts des Ortes aus, an dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz gehabt hat.

  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240; BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).

    Da es sich bei § 2079 BGB lediglich um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums ( § 2078 Abs. 2 BGB ) handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), wird die Feststellung des Landgerichts, auch die Anfechtung nach § 2078 BGB greife aus keinem ersichtlichen Grund durch, bereits von den Ausführungen zu § 2079 Satz 2 BGB hinreichend getragen (vgl. Palandt § 2079 Anm. 3; § 2081 Anm. 1).

  • RG, 08.02.1934 - IV 357/33

    Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat,

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240; BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).

    Da es sich bei § 2079 BGB lediglich um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums ( § 2078 Abs. 2 BGB ) handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), wird die Feststellung des Landgerichts, auch die Anfechtung nach § 2078 BGB greife aus keinem ersichtlichen Grund durch, bereits von den Ausführungen zu § 2079 Satz 2 BGB hinreichend getragen (vgl. Palandt § 2079 Anm. 3; § 2081 Anm. 1).

  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Demzufolge muß, was die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Gutachten vom 19.1.1977 (S. 6 f. = Bl. 26 f. d.A., S. 12 = Bl. 32 d.A.) angenommen hat, von zwei getrennten Nachlässen, von einer sog. "Nachlaßspaltung" (vgl. hierzu: BGHZ 24, 352/355; BayObLGZ 1959, 390/399 f.; 1967, 1/7; 1971, 34/47; KG JFG 16, 23/32; Staudinger/Firsching § 2369 BGB RdNr. 5; Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 24 ff.; Karle DJ 1966, 107/110) ausgegangen werden.

    Da die Beteiligte zu 1) mit dem Erblasser 1970 die Ehe geschlossen hat, ist sie erst nach Errichtung des Testaments Pflichtteilsberechtigte geworden (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BGB ); die Unwirksamkeit des Testaments würde ihr aufgrund einer erfolgreichen Anfechtung (die sich ebenso wie ihre Pflichtteilsberechtigung nach dem Erbstatut richtet; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/69 f.; BGH FamRZ 1977, 786/787; Johannsen WPM 1979, 599/608) unmittelbar zustatten kommen, da sie dann gesetzliche Erbin werden würde (§ 1931 Abs. 1 i.V.m. § 2080 Abs. 1 BGB ).

  • BayObLG, 04.05.1979 - BReg. 1 Z 143/78
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Eine solche Vorklärung war hier wegen der zweifelhaften Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks in den Erbschein ( § 2364 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1977, 347/349; Senatsbeschluß vom 4.5.1979 - BReg. 1 Z 143/78 = teilw. MDR 1979, 847), insbesondere jedoch aufgrund der von der Beteiligten zu 1) am 19./20.4.1977 gegenüber dem Nachlaßgericht erklärten Anfechtung des Testaments nach § 2079 BGB geboten.

    Sie kann sich daher auch nicht auf das ansonsten dem Testamentsvollstrecker zugebilligte Recht, einen Erbscheinsantrag zu stellen (Senatsbeschluß vom 4.5.1979 - BReg. 1 Z 143/78 m.Nachw. = MDR 1979, 847 m.Nachw.) berufen.

  • RG, 14.07.1932 - IV B 12/32

    1. Kann in der bloßen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins von seiten des

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Daß das Nachlaßgericht die Ankündigung der von ihm in Aussicht genommenen Maßnahme nicht ausdrücklich als "Vorbescheid" bezeichnet hat, ist rechtsunerheblich, da es für die Frage der Anfechtbarkeit einer Verfügung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich auf deren sachlichen Inhalt und nicht auf ihre Bezeichnung ankommt (vgl. RGZ 137, 222/225; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 3, 34; Jansen RdNrn. 7, 8, je zu § 19 FGG ).

    Abgesehen davon, daß es denkbar erscheint, daß die Beteiligte zu 2) bei ihrer Anhörung am 15.12.1976 (Bl. 15/16 d.A.) in erster Linie einen Erbschein als Alleinerbin beantragen wollte und nur - verfahrensrechtlich zulässig (vgl. BayObLGZ 1973, 28/30) - hilfsweise mit der Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks "einverstanden" war, so ist jedenfalls dann ein Vorbescheid zulässig, wenn mit einem seinem Inhalt unmißverständlich und genau entsprechenden Antrag (hier: ohne Testamentsvollstreckervermerk - vgl. nachfolgend unter Nr. 4 b bb) gerechnet werden kann (vgl. RGZ 137, 222/226; BayObLGZ 1963, 20/24; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 1, Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. Anm. 2, je zu § 84 FGG ; Firsching NJW 1955, 1540/1541; a.A. Jansen § 84 FGG RdNr. 17).

  • RG, 16.10.1911 - IV 594/10

    Anfechtbarkeit gemeinschaftlicher Testamente.

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
    Zur Erforschung dieses Willens kann insbesondere auch der Umstand herangezogen werden, daß der Erblasser das Testament geflissentlich hat weiterbestehen lassen, nachdem er vom Erbrecht des oder der Pflichtteilsberechtigten konkrete Kenntnis hatte (RGZ 77, 165/170; BGH a.a.O.; BayObLGZ a.a.O. S. 151 f. und RPfleger 1975, 242; Palandt § 2081 BGB Anm. 5; Johannsen a.a.O.; Damrau BB 1970, 467/471).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

  • RG, 03.03.1902 - IV 385/01

    Testamentsanfechtung.

  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

  • BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 1 Z 70/74
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags;

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

  • BayObLG, 22.06.1976 - BReg. 1 Z 96/74
  • RG, 02.06.1932 - IV 103/32

    1. Unterliegen im Fall des Art. 27 EG.z.BGB. die Feststellungen des

  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

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  • BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85

    Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments;

    Das Landgericht hat in seiner Entscheidung auf die zulässige Erstbeschwerde, die sich gegen die anfechtbare Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins bestimmten Inhalts richtet (BGHZ 20, 255/256 ff.; BayObLGZ 1980, 42/45), im wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89

    Ausreichende richterliche Erforschung des Sachverhaltes; Erbrechtliche

    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = NJW 1975, 1075; BayObLGZ 1980, 42 ff.).

    Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (vgl. Ferid-Firsching, Int. ErbR VI, US-Grundzüge C I Rdnr. 35 d, S. 40/6), kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil' oder "letzter Aufenthalt' (vgl. u. a. BayOblGZ 1980, 42 (46)) zum Recht des Staates Texas.

    Die im Wege der Gesamtverweisung angesprochenen gewohnheitsrechtlichen, in Übereinstimmung mit dem Recht der übrigen US-Gliedstaaten stehenden, erbrechtlichen Kollisionsnormen des Staates Texas bringen, soweit es den unbeweglichen in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Nachlaß (immovables) betrifft, eine Rückverweisung auf die lex rei sitae, also auf deutsches Recht (vgl. Ferid-Firsching, US-Grundzüge C I Rdnr. 35 e, S. 40/6 und 40/7, sowie Rdnr. 36, S. 40/9; BayObLGZ 1980, 42 (46)).

  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte -

    Für einen solchen Schluss hätte es der Feststellung bedurft, der Erblasser habe die Testamentsänderung geflissentlich, d.h. absichtlich unterlassen (vgl. BayObLGZ 1980, 42/50; 1989, 116/120).

    Die unter den Voraussetzungen des § 2079 Satz 1 BGB erfolgte Anfechtung des Testaments bewirkt grundsätzlich die Nichtigkeit des ganzen Testaments (BayObLGZ 1971, 147/151; 1980, 42/49; Palandt/Edenhofer § 2079 Rn. 7; AnwK-BGB/Fleindl § 2079 Rn. 16).

  • BayObLG, 11.12.1984 - BReg. 1 Z 83/84

    Anfechtung eines Testaments des Erblassers durch die erst nach dessen Errichtung

    Zur Erforschung, dieses Willens kann insbesondere auch der Umstand herangezogen werden, daß der Erblasser das Testament geflissentlich hat weiterbestehen lassen, nachdem er vom Erbrecht des Pflichtteilsberechtigten konkrete Kenntnis erlangt hatte (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1971, 147/151 f.; 1980, 42/50 m.w.Nachw.).

    Die Frage, ob und inwieweit die Anfechtung geinäO § 2079 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, stellt eine Tatfrage dar, deren Würdigung der Tatsacheninstanz vorbehalten bleibt (BayObLGZ 1971, 147/152 f.; 1980, 42, 51; BayObLG FamRZ 1983, 952).

    Diese erschöpft sich vielmehr hauptsächlich in Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts und läuft damit auf den Versuch hinaus, den Sachverhalt anders zu würdigen als die Tatsacheninstanz; dies ist jedoch verfahrensrechtlich zulässig (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLGZ 1980, 42/51).

  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1980, 42/45 und BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

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  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00

    Voraussetzungen der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie er zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lass en, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1980, 42/50).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

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  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Deren Angriffe laufen im wesentlichen auf den Versuch hinaus, den Sachverhalt anders zu würdigen als die Vorinstanzen, also deren Tatsachenwürdigung durch diejenige der Rechtsbeschwerdeführerin zu ersetzen; dies ist jedoch verfahrensrechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLGZ 1980, 42/51).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

  • OLG Düsseldorf, 11.05.1998 - 3 Wx 89/98

    Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung von Pflichtteilsberechtigten

  • BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99

    Auslegung eines Testaments, in dem der Pflichtteil entzogen wird

  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1a Z 27/90

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Umfang der Aufklärungspflichten und

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

  • OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90

    Beschwerdefähiger Vorbescheid ; Erbscheinverfahren; Erteilung eines Erbscheins;

  • BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85

    Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge

  • BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88

    Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen

  • LG München I, 02.06.1997 - 16 T 3295/97
  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des

  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen

  • BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der

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