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   BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93   

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https://dejure.org/1994,9058
BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93 (https://dejure.org/1994,9058)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 2Z BR 145/93 (https://dejure.org/1994,9058)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 2Z BR 145/93 (https://dejure.org/1994,9058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 25; ZPO § 44 Abs. 2, § 44 Abs. 3
    Sachliche Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.12.1963 - 6 W 138/63
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93
    Die Ansicht des Landgerichts, die Erklärung des Antragsgegners am 24.11.1993 sei für sich allein genommen kein zulässiges Ablehnungsgesuch gewesen, weil keine Tatsachen für die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richterin angegeben worden seien, entspricht der allgemeinen Meinung (OLG Köln MDR 1964, 423; MünchKomm/Feiber ZPO § 44 Rn. 5; Stein/Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 44 Rn. 2).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93
    Aufgrund der sofortigen Beschwerde kann er anstelle des Landgerichts selbst über das Ablehnungsgesuch entscheiden, da sonst das Hauptsacheverfahren unnötig verzögert würde (vgl. BGHZ 23, 36/50; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 8 a.E.).
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93
    Umstände, die der Antragsgegner in der sofortigen Beschwerde zusätzlich zur Begründung der Befangenheit vorträgt, können aus Rechtsgründen nicht berücksichtigt werden (BayObLGZ 1985, 307/313 f.).
  • OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag

    c) Da es somit an einer schlüssigen Begründung des Ablehnungsgesuches fehlt, brauchten dienstliche Äußerungen nicht eingeholt zu werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 33 und vom 3. Juli 2000 - 16 Wx 87/00, juris Rn. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 2 Z BR 145/93, juris Rn. 10; MünchKomm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl. § 44 Rn. 10; Vossler, in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 44 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 44 Rn. 9).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    a) Die Kammer kann über das Gesuch auch ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO entscheiden, da es auf aktenkundige Gründe gestützt ist und diese Gründe zur Ablehnung offensichtlich nicht geeignet sind (OLG Köln 2000, 474, 475; BayObLG, Beschluss vom 01.02.1994, Az. 2 ZBR 145/93, zitiert nach Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 44 Rn. 4).
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
    Ein Befangenheitsantrag ist bereits bei Antragsstellung zu begründen (BayObLG, B. v. 1 Februar 1994 - 2Z BR 145/93 - 2. Ls) und gem. § 44 Abs. 2 ZPO auch glaubhaft zu machen.
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