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   BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00   

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https://dejure.org/2001,4897
BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00 (https://dejure.org/2001,4897)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.2001 - 2Z BR 105/00 (https://dejure.org/2001,4897)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 2Z BR 105/00 (https://dejure.org/2001,4897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Gewerbliche Nutzung; Wohnungseigentum; Betrieb eines Cafés; Erlaubniserteilung

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem widersprüchlichem Verhalten des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 15, 48 WEG; §§ 1004, 242 BGB
    Treuwidriges Unterlassungsbegehren zur gewerblichen Nutzung von Sondereigentum

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 4368/99
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1383 (Ls.)
  • ZMR 2001, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Nach den ihm und seinen Angestellten wiederholt erteilten Auskünften und seinen bisherigen Erfahrungen konnte er davon ausgehen, dass das Rechtsmittel bei normaler Postlaufzeit am Folgetag, dem 6.9.2000, und somit noch innerhalb der an diesem Tag endenden Beschwerdefrist (g 17 Abs. 1 FGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB) beim Landgericht (siehe § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG) eingehen würde (BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BGH NJW-RR 1990, 508; NJW 1998, 1870; BayObLG …
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    2 Z 95/77|LG Frankfurt/Main; 27.02.1978; 24 S 319/77">NJW 1978, 1488; Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Nach den ihm und seinen Angestellten wiederholt erteilten Auskünften und seinen bisherigen Erfahrungen konnte er davon ausgehen, dass das Rechtsmittel bei normaler Postlaufzeit am Folgetag, dem 6.9.2000, und somit noch innerhalb der an diesem Tag endenden Beschwerdefrist (g 17 Abs. 1 FGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB) beim Landgericht (siehe § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG) eingehen würde (BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BGH NJW-RR 1990, 508; NJW 1998, 1870; BayObLG …
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Senat unter dem 2.7.1999 (2Z BR 56/99 - NZM 1999, 866) zurück.
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Zu berücksichtigen ist durchaus auch das Abwehrinteresse der Antragsgegnerin (BayObLG WuM 1994, 157/159 f.; Staudinger/Wenzel BGB 12. Bearb. § 48 WEG Rn. 24), welches wertmäßig betrachtet freilich nur in dem Vorteil bemessen werden kann, die Räume im Erdgeschoss nicht als Laden, sondern als Café vermieten oder verpachten zu können.
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Widersprüchliches Verhalten ist deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 32, 273/279; 94, 344/354; BGH NJW 1985, 2590; 1997, 3377/3379 f.; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 38/39).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ZB 122/89

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts und auf

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Nach den ihm und seinen Angestellten wiederholt erteilten Auskünften und seinen bisherigen Erfahrungen konnte er davon ausgehen, dass das Rechtsmittel bei normaler Postlaufzeit am Folgetag, dem 6.9.2000, und somit noch innerhalb der an diesem Tag endenden Beschwerdefrist (g 17 Abs. 1 FGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB) beim Landgericht (siehe § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG) eingehen würde (BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BGH NJW-RR 1990, 508; NJW 1998, 1870; BayObLG …
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Widersprüchliches Verhalten ist deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 32, 273/279; 94, 344/354; BGH NJW 1985, 2590; 1997, 3377/3379 f.; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 38/39).
  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 24/84

    Kollision von Unterhaltsbestimmung durch die Unterhaltsverpflichteten und

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Widersprüchliches Verhalten ist deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 32, 273/279; 94, 344/354; BGH NJW 1985, 2590; 1997, 3377/3379 f.; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 38/39).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
    Widersprüchliches Verhalten ist deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 32, 273/279; 94, 344/354; BGH NJW 1985, 2590; 1997, 3377/3379 f.; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 38/39).
  • RG, 02.03.1897 - II 10/97

    Eheliches Güterrecht; Solidarschuldner; Rechtskräftige Entscheidung

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn es ist nicht auszuschließen, daß der Antragsteller nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert ist, sein Beseitigungsverlangen durchzusetzen (BayObLG NZM 1998, 980/981; 1999, 33; Beschluß vom 1.2.2001, 2Z BR 105/00; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 237).
  • KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Verfahrens auf Unterlassung

    Maßgebend für deren Bewertung ist gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG sowohl das Interesse der Antragstellerseite an der Unterlassung als auch dasjenige der Antragsgegnerseite an der Möglichkeit der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung (vgl. BayObLG ZMR 2001, 556 Rdn.23 nach juris; KK-WEG/Abramenko, § 48 Rdn.17, S.670 m.w.N.) Die abweichende Ansicht des Senats, nach der es allein auf das Interesse der Antragstellerseite ankam (vgl. WE 1993, 223; ebenso Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 48 Rdn.40) wird nicht aufrechterhalten, weil sie mit der Regelung des § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG nicht vereinbar ist (vgl. BayObLG a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Ein derartiges Vertrauen hätte hier allenfalls durch positive Handlungen oder Äußerungen der übrigen Wohnungseigentümer - insbesondere auch des Beteiligten zu 2) - entstehen können (vgl. BayObLG WE 1988, 143 f.; 1994, 180, 181; ZfIR 2000, 47; ZMR 2001, 556, 557; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Die zu erzielende Miete kann einen Anhaltspunkt für die Bewertung geben (vgl. BayObLG NZM 2001, 150), ist jedoch nicht allein entscheidend (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1383), weil sonst nur einseitig das Interesse der Antragsgegner berücksichtigt würde.
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