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   BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90   

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https://dejure.org/1991,5722
BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags; Bewertung eines Schriftstücks als Testament; Verschwiegenheitspflichten eines Rechtsanwalts zu einer Testamentserrichtung; Voraussetzung eines Verstoßes des Beschwerdegerichts gegen § 12 FGG; Umfang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 962
  • Rpfleger 1991, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Nachprüfbar bleibt insbesondere aber, ob bei der Auslegung des Testaments als Willenserklärung ( § 133 BGB ) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und ob die vorgenommene Auslegung ohne Verstoß gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze möglich ist (ständ. Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 mit w. Nachw.).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf die Beweiswürdigung nur daraufhin überprüfen, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung des BayObLG, z. B. FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Es ist überhaupt nicht erkennbar, wie die schutzwürdige Vertrauenssphäre des Erblassers oder Dritter durch die Aussage des Zeugen hätte beeinträchtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 231/233).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Das Landgericht durfte daher auf die Feststellungslast abstellen, die es fehlerfrei den Beteiligten zu 1 und 2 überbürdet hat; denn diesen wäre, würden sie gesetzliche Erben sein, der Widerruf des Testaments im Wege des § 2255 BGB zugutekommen (BayObLGZ 1983, 204/207).
  • BayObLG, 20.03.1980 - BReg. 1 Z 18/80
    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Zwar kann ein Zerknittern oder Zerknüllen einer Urkunde deren Veränderung darstellen, die einen Aufhebungswillen ausdrückt (BayObLGZ 1980, 95/97 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt das Nachlassgericht der Amtsermittlungspflicht, wenn es selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2013 - I-3 Wx 105/13, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1993 - 2 Wx 36/93, Rn. 38, juris; BayObLG, Beschluss vom 01.03.1991 - BReg 1 a Z 70/90, Rn. 34, juris).
  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    Dafür ist zunächst der Wert des Nachlasses festzustellen (BayObLG, FamRZ 1991, 962, 965) und zu ermitteln, welche Vorstellungen sich der Erblasser von diesem Wert gemacht hat (vgl. Staudinger/Otte, ebd.).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962/964).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962 /964; OLG Köln NJW-RR 1994, 396).
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