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   BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22   

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https://dejure.org/2022,12204
BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22 (https://dejure.org/2022,12204)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.2022 - 202 StRR 35/22 (https://dejure.org/2022,12204)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 2022 - 202 StRR 35/22 (https://dejure.org/2022,12204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bewährungsbruch, positive Legalprognose

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 56 Abs. 1; StGB § 56 Abs. 3; StGB § 56c Abs. 1 Satz 1; StGB § 56d Abs. 3 Satz 1; StGB § 113 Abs. 1; StGB § 223
    Voraussetzungen positiver Legalprognose trotz Bewährungsbruchs

  • rewis.io

    Voraussetzungen positiver Legalprognose trotz Bewährungsbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Positive Legalprognose bei neuer Tat innerhalb der Bewährungsfrist; Sorgfältige Gesamtschau bei erneuter Annahme einer günstigen Prognose trotz neuer Tat; Wesentliche Änderung der Lebensverhältnisse als Grund für erneute Bewährung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Positive Legalprognose trotz Bewährungsbruch

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 204/10

    Strafaussetzung zur Bewährung (weiter Prognosespielraum des Tatrichters; Meinung

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Das Revisionsgericht kann die Einschätzung des Tatrichters grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; BayObLG, Urt. v. 24.09.2021 - 202 StRR 98/21 bei juris).

    Zwar ist in solchen Fällen eine erneute Bewährung nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; 10.11.2004 - 1 StR 339/04 = NStZ-RR 2005, 38; Beschl. vom 04.01.1991 - 5 StR 573/90 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Zwar ist in solchen Fällen eine erneute Bewährung nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; 10.11.2004 - 1 StR 339/04 = NStZ-RR 2005, 38; Beschl. vom 04.01.1991 - 5 StR 573/90 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Das Revisionsgericht kann die Einschätzung des Tatrichters grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; BayObLG, Urt. v. 24.09.2021 - 202 StRR 98/21 bei juris).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach dieser Vorschrift nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 06.07.2017 - 4 StR 415/16 = NJW 2017, 3011 = VRS 132, 22 [2017] = NStZ 2018, 29 = BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 23 = Fundstelle StV 2018, 411 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Bei einem Angeklagten, der trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist, kann vor allem dann, wenn er zeitnah nach solchen Entscheidungen und während offener Bewährung weitere Straftaten begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGH, Urt. v. 17.05.1988 - 1 StR 138/88 = StV 1989, 15 = NStE Nr. 22 zu § 56 StGB = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Zwar ist in solchen Fällen eine erneute Bewährung nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; 10.11.2004 - 1 StR 339/04 = NStZ-RR 2005, 38; Beschl. vom 04.01.1991 - 5 StR 573/90 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 14.03.2017 - 3 OLG 6 Ss 22/17

    Zur Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22
    Der Umstand, dass der Verurteilung der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB zugrunde liegt, stellt die Einschätzung der Berufungskammer nicht infrage, zumal es nicht zulässig wäre, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung von vornherein auszuschließen (BGH a.a.O.; OLG Bamberg, Urt. v. 14.03.2017 - 3 OLG 6 Ss 22/17 = OLGSt StPO § 318 Nr. 30 = StV 2018, 276, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 15.09.2023 - 202 StRR 47/23

    Günstige Legalprognose bei vielfach vorbestraftem Angeklagten

    Die Entscheidung des Tatrichters, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist mithin vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. nur BayObLG, Urt. v. 02.12.2022 - 202 StRR 108/22 = OLGSt StGB § 56 Nr. 29; 01.04.2022 - 202 StRR 35/22; 24.09.2021 - 202 StRR 98/21; OLG Bamberg, Urt. v. 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16, bei juris m.w.N.).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    aa) Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass einem Bewährungsbruch ganz erhebliche Bedeutung für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zukommt (BayObLG, Urt. v. 01.04.2022 - 202 StRR 35/22; 24.09.2021 - 202 StRR 98/21, jew. bei juris).
  • BayObLG, 02.12.2022 - 202 StRR 108/22

    Keine Vollstreckungsaussetzung bei bloßer Bekundung von Therapiebereitschaft nach

    Die Entscheidung des Tatrichters, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist mithin vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. nur BayObLG, Urt. v. 01.04.2022 - 202 StRR 35/22; 24.09.2021 - 202 StRR 98/21; OLG Bamberg; Urt. v. 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16, bei juris m.w.N.).
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