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   BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88   

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https://dejure.org/1989,2717
BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88 (https://dejure.org/1989,2717)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88 (https://dejure.org/1989,2717)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - BReg. 2 Z 119/88 (https://dejure.org/1989,2717)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1096
  • DNotZ 1990, 56
  • FamRZ 1989, 1123
  • Rpfleger 1989, 412
  • BayObLGZ 1989 Nr. 31
  • BayObLGZ 1989, 183
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88
    Er tritt voll an seine Stelle; soweit er Erklärungen anstelle des Nacherben abgeben kann, scheidet die Bestellung eines Pflegers für den Nacherben aus (BayObLGZ 1959, 493/501; Haegele/Winkler Rdnr. 155; Palandt/Edenhofer Anm. 1 a a. E., Erman/Hense Rdnr. 2, Soergel/Damrau Rdnr. 6, MünchKomm/Brandner Rdnr. 2, jeweils zu § 2222).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88
    (3) Da die Beteiligten den Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks nicht sich selbst gegenüber erklärt haben, sondern gegenüber dem Grundbuchamt, stellt sich die Frage eines Verstoßes gegen § 181 BGB nicht ( BayObLGZ 1951, 4561462 ; OLG Hamm NJW 1965, 1489 /1490: vgl. BGHZ 94, 132 /137).
  • OLG Hamburg, 15.04.2019 - 2 W 58/18

    Vor- und Nacherbschaft: Surrogation bei Erwerb im Wege der

    Er enthält keine Verfügung über das Nacherbenrecht oder über einen Nachlassgegenstand (Bay ObLG, NJW-RR 1989, 1096).

    Denn auch dem Nacherbentestamentsvollstrecker fehlt die rechtliche Befugnis, auf die Anwartschaft des Nacherben selbst zu verzichten, dem Vorerben also die Stellung eines Vollerben zu verschaffen (Bay ObLG, NJW-RR 1989, 1096 m.w.N.).

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 470/16

    Bewilligung der Löschung und der Verzicht auf die Eintragung von Nacherbenvermerk

    Auch nach der herrschenden Meinung wird die Löschung aufgrund Bewilligung des Nacherben als Verzicht nur auf den Schutz des Nacherbenvermerks aufgefasst; sie lässt die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstandes zur Vorerbschaft jedoch unberührt (KGJ 52, 166/170; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 228; BayObLG Rpfleger 1989, 412; Demharter § 51 Rn. 38; Schaub in Bauer/von Oefele § 51 Rn. 84).
  • OLG München, 26.02.2019 - 34 Wx 168/18

    Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit - Löschung eines Nacherbenvermerks

    Die wohl herrschende Ansicht erachtet einen Verzicht der Eintragung des Nacherbenvermerks (OLG Hamm FGPrax 2015, 13/14; Demharter § 51 Rn. 26; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 51 Rn. 87; KEHE/Munzig GBO 8. Aufl. § 51 Rn. 37), wie auch die Löschung aufgrund einer Bewilligung des Nacherben als Verzicht auf den Schutz des Nacherbenvermerks für zulässig (BayObLG Rpfleger 1989, 412; Demharter § 51 Rn. 38; Schaub in Bauer/Schaub § 51 Rn. 84).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 15 W 300/14

    Grundbuchverfahrensrechtliche Folgen der unberechtigten Löschung eines

    Der Verzicht auf den Schutz des Nacherbenvermerks bewirkt indessen, dass das etwa fortbestehende Nacherbenrecht im Grundbuchverkehr nicht mehr beachtet und der Gefahr des Untergangs mit gutgläubigem Erwerb Dritter durch Verfügung des Vorerben preisgegeben wird (BayObLG NJW-RR 1989, 1096; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 3507; Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl. § 51 Rdnr. 84).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04

    Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben

    Aus dem Zusammenspiel beider Vorschriften folgt nach anerkannter Auffassung, daß die Eintragung der Übertragung des Rechts ohne Voreintragung des Vorerben nur möglich ist, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, daß die Verfügung des Vorerben dem Nacherben gegenüber wirksam ist (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 183, 185; Senat FGPrax 1995, 7, 8; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 40, Rdnr. 5).
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