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BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als Alleinerbe; Errichtung eines Testaments durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen; Wirksamkeit eines Nottestaments
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weilheim - VI 147/93
- LG München II, 25.07.1994 - 6 T 7628/93
- BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 9
- FamRZ 1995, 1524
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).Ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst, aber keiner der Zeugen unterschrieben hat (so KG NJW 1966, 1661/1662), hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BayObLGZ 1990, 294/298 und 1979, 232/242).
Selbst wenn das Schriftstück vom 9.6.1993 den Anforderungen an eine Niederschrift im Sinn von § 2250 Abs. 3 BGB genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 232/240; OLG Köln NJW-RR 1994, 777), wäre die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG unwirksam.
Denn bei einem Dreizeugentestament im Sinn des § 2250 BGB stellen die drei Zeugen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar und übernehmen im bewußten Zusammenwirken deren Beurkundungsfunktion; sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, daß der vom Erblasser erklärte letzte Wille fehlerfrei aufgefaßt und zutreffend schriftlich niedergelegt wird (vgl. BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH FamRZ 1971, 162/163; BayObLGZ 1979, 232/241 m.w.N.).
- BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).Auch der Bundesgerichtshof hat dies offengelassen (BGHZ 115, 169/173).
X. ist der Vater des als Miterben eingesetzten Beteiligten zu 2, somit in gerader Linie mit ihm verwandt (§ 1589 S. 1 BGB ) und daher gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG von der Mitwirkung ausgeschlossen, soweit sein Sohn bedacht wurde (vgl. BGHZ 115, 169/176;… OLG Frankfurt MDR 1981, 673, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. § 27 BeurkG Rn. 9, 11, 15).
- BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70
Drei-Zeugen-Testament
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Denn bei einem Dreizeugentestament im Sinn des § 2250 BGB stellen die drei Zeugen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar und übernehmen im bewußten Zusammenwirken deren Beurkundungsfunktion; sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, daß der vom Erblasser erklärte letzte Wille fehlerfrei aufgefaßt und zutreffend schriftlich niedergelegt wird (vgl. BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH FamRZ 1971, 162/163; BayObLGZ 1979, 232/241 m.w.N.).Es handelt sich somit um einen Mangel des Errichtungsakts, nicht um einen heilbaren Formfehler im Sinn von § 2249 Abs. 6 BGB , wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. BGHZ 54, 89/100 f.; BGH FamRZ 1971, 162/163;… Soergel/Harder § 2250 Rn. 7).
- OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93
Nottestament; Niederschrift; Beurkundungsgesetz; Formfehler; Zeugen; Erblasser; …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Selbst wenn das Schriftstück vom 9.6.1993 den Anforderungen an eine Niederschrift im Sinn von § 2250 Abs. 3 BGB genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 232/240; OLG Köln NJW-RR 1994, 777), wäre die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG unwirksam. - BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst, aber keiner der Zeugen unterschrieben hat (so KG NJW 1966, 1661/1662), hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BayObLGZ 1990, 294/298 und 1979, 232/242). - OLG Frankfurt, 20.03.1981 - 20 W 792/80
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit eines Nottestaments; …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
X. ist der Vater des als Miterben eingesetzten Beteiligten zu 2, somit in gerader Linie mit ihm verwandt (§ 1589 S. 1 BGB ) und daher gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG von der Mitwirkung ausgeschlossen, soweit sein Sohn bedacht wurde (vgl. BGHZ 115, 169/176; OLG Frankfurt MDR 1981, 673, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. § 27 BeurkG Rn. 9, 11, 15).
- OLG Köln, 05.07.2017 - 2 Wx 86/17
Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
- AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 …