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   BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94   

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https://dejure.org/1995,4554
BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94 (https://dejure.org/1995,4554)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.1995 - 1Z BR 162/94 (https://dejure.org/1995,4554)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - 1Z BR 162/94 (https://dejure.org/1995,4554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als Alleinerbe; Errichtung eines Testaments durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen; Wirksamkeit eines Nottestaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 9
  • FamRZ 1995, 1524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).

    Ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst, aber keiner der Zeugen unterschrieben hat (so KG NJW 1966, 1661/1662), hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BayObLGZ 1990, 294/298 und 1979, 232/242).

    Selbst wenn das Schriftstück vom 9.6.1993 den Anforderungen an eine Niederschrift im Sinn von § 2250 Abs. 3 BGB genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 232/240; OLG Köln NJW-RR 1994, 777), wäre die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG unwirksam.

    Denn bei einem Dreizeugentestament im Sinn des § 2250 BGB stellen die drei Zeugen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar und übernehmen im bewußten Zusammenwirken deren Beurkundungsfunktion; sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, daß der vom Erblasser erklärte letzte Wille fehlerfrei aufgefaßt und zutreffend schriftlich niedergelegt wird (vgl. BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH FamRZ 1971, 162/163; BayObLGZ 1979, 232/241 m.w.N.).

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat dies offengelassen (BGHZ 115, 169/173).

    X. ist der Vater des als Miterben eingesetzten Beteiligten zu 2, somit in gerader Linie mit ihm verwandt (§ 1589 S. 1 BGB ) und daher gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG von der Mitwirkung ausgeschlossen, soweit sein Sohn bedacht wurde (vgl. BGHZ 115, 169/176; OLG Frankfurt MDR 1981, 673, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. § 27 BeurkG Rn. 9, 11, 15).

  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    Denn bei einem Dreizeugentestament im Sinn des § 2250 BGB stellen die drei Zeugen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar und übernehmen im bewußten Zusammenwirken deren Beurkundungsfunktion; sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, daß der vom Erblasser erklärte letzte Wille fehlerfrei aufgefaßt und zutreffend schriftlich niedergelegt wird (vgl. BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH FamRZ 1971, 162/163; BayObLGZ 1979, 232/241 m.w.N.).

    Es handelt sich somit um einen Mangel des Errichtungsakts, nicht um einen heilbaren Formfehler im Sinn von § 2249 Abs. 6 BGB , wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. BGHZ 54, 89/100 f.; BGH FamRZ 1971, 162/163; Soergel/Harder § 2250 Rn. 7).

  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93

    Nottestament; Niederschrift; Beurkundungsgesetz; Formfehler; Zeugen; Erblasser;

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    Selbst wenn das Schriftstück vom 9.6.1993 den Anforderungen an eine Niederschrift im Sinn von § 2250 Abs. 3 BGB genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 232/240; OLG Köln NJW-RR 1994, 777), wäre die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG unwirksam.
  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    Ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst, aber keiner der Zeugen unterschrieben hat (so KG NJW 1966, 1661/1662), hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BayObLGZ 1990, 294/298 und 1979, 232/242).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1981 - 20 W 792/80

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit eines Nottestaments;

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
    X. ist der Vater des als Miterben eingesetzten Beteiligten zu 2, somit in gerader Linie mit ihm verwandt (§ 1589 S. 1 BGB ) und daher gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG von der Mitwirkung ausgeschlossen, soweit sein Sohn bedacht wurde (vgl. BGHZ 115, 169/176; OLG Frankfurt MDR 1981, 673, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. § 27 BeurkG Rn. 9, 11, 15).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 2 Wx 86/17

    Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen

    Es handelt sich auch nicht nur um einen unbeachtlichen Formmangel im Sinne von §§ 2250 Abs. 3, 2249 Abs. 6 BGB (BayObLG NJW-RR 1996, 9; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2016, § 2250 Rn. 5).
  • AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16

    Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2

    Der Umstand, dass das Vermächtnis zugunsten der Zeugin L (Kaufoption bzgl. der Wohnung) gemäß § § 2250 Abs. 3 BGB i.V.m. § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist, lässt die Wirksamkeit des Testaments im Übrigen, insbesondere die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1.), unberührt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1524).
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