Rechtsprechung
BayObLG, 01.06.2021 - 202 StRR 54/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 113 Abs. 1; StGB § ... 113 Abs. 3; StGB § 114 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1; StPO § 333; StPO § 341 Abs. 1; StPO § 344; StPO § 345; StPO § 349 Abs. 4; BayPAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5; BayPAG Art. 13 Abs. 2 S. 2; BayPAG Art. 25 Abs. 1
Zum Gewaltbegriff i.S.v. § 113 Abs. 1 StGB - notwendige Feststellungen - rewis.io
Zum Gewaltbegriff i.S.v. § 113 Abs. 1 StGB - notwendige Feststellungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision; Sachrüge; Schuldspruch; Darstellungsmangel; Lückenhaftigkeit; Aufhebung; Zurückverweisung; Urteilsgründe; Feststellungen; Widerstand; Amtsträger; Vollstreckungsbeamter; Polizeibeamter; Diensthandlung; Gewalt; Drohung; Angriff; tätlich; feindselig; Schlag; ...
- rechtsportal.de
Revision; Sachrüge; Schuldspruch; Darstellungsmangel; Lückenhaftigkeit; Aufhebung; Zurückverweisung; Urteilsgründe; Feststellungen; Widerstand; Amtsträger; Vollstreckungsbeamter; Polizeibeamter; Diensthandlung; Gewalt; Drohung; Angriff; tätlich; feindselig; Schlag; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Körper des Beamten "gestreift” - schon Gewalt?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar?
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20
Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …
Auszug aus BayObLG, 01.06.2021 - 202 StRR 54/21
aa) Unter Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 BGB ist die Anwendung eines Zwangsmittels zu verstehen, das gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein muss (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 StR 204/14 NStZ 2015, 388 = BGHR StGB § 113 Widerstand 2 = StV 2016, 283; v. 11.06.2020 - 5 StR 157/20 = BGHSt 65, 36 = NJW 2020, 2347 = JR 2020, 621, jew. m.w.N.). - BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (taugliche Widerstandshandlungen)
Auszug aus BayObLG, 01.06.2021 - 202 StRR 54/21
aa) Unter Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 BGB ist die Anwendung eines Zwangsmittels zu verstehen, das gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein muss (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 StR 204/14 NStZ 2015, 388 = BGHR StGB § 113 Widerstand 2 = StV 2016, 283; v. 11.06.2020 - 5 StR 157/20 = BGHSt 65, 36 = NJW 2020, 2347 = JR 2020, 621, jew. m.w.N.). - VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung
Auszug aus BayObLG, 01.06.2021 - 202 StRR 54/21
Das bedeutet aber nicht, dass das Gesetz generell ein willkürliches, durch kein Ziel determiniertes Kontrollieren ermöglicht (BayVerfGH, Entsch. v. 28.03.2003 - Vf. 7-VII-00 = VerfGHE BY 56, 28 = DVBl. 2003, 861 = BayVBl. 2003, 560 = NVwZ 2003, 1375).
- OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OLG 2 Ss 33/21
Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Herausgabe eines Mobiltelefons …
b) Zudem begegnet der Schuldspruch insoweit durchgreifenden rechtlichen Bedenken, als sich die Rechtmäßigkeit der von den geschädigten Polizeibeamten ausgeführten Diensthandlung anhand der schriftlichen Urteilsgründe - auch in deren Gesamtheit - nicht hinreichend überprüfen lässt (vgl. §§ 114 Abs. 3, 113 Abs. 3 StGB); das Urteil leidet daher an einem durchgreifenden Darstellungsmangel (vgl. BayObLG Beschluss vom 01.06.2021 - 202 StRR 54/21, juris Rn. 14). - BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht …
Dies erfasst zugleich den Schuldspruch wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 Abs. 1 StGB, weil dieser eine unmittelbar auf den Körper des Beamten zielende Einwirkung, die nicht zum Erfolg geführt haben muss, voraussetzt (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 01.06.2021 - 202 StRR 54/21 bei juris), was durch die Beweiswürdigung ebenfalls nicht belegt wird.