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   BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,5453
BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01 (1) (https://dejure.org/2002,5453)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2Z BR 132/01 (1) (https://dejure.org/2002,5453)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2Z BR 132/01 (1) (https://dejure.org/2002,5453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 187 Satz 1; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 670; ; BGB § 679; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung - Aufwendungsersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei Störungen des Wohnungseigentums - Kostenerstattung bei Begründung der Wohngeldforderung im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz bei Störungen des Wohnungseigentums; Ersatz von Fahrtkosten; Entschädigung für Zeitaufwand; Eigentümerbeschluss; Wohnungseigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1033
  • ZMR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Die für die Begründung der konkreten Beitragsschuld unerlässlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG (siehe BGHZ 131, 228/231; 142, 290/295 ff.) sowohl über die Gesamt- als auch über die Einzelabrechnungen (siehe z.B. BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02) liegen vor.

    Denn solange der Beschluss gerichtlich nicht für ungültig erklärt ist (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG), bindet er und wirkt gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG gegenüber allen Wohnungseigentümern (Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 23 WEG Rn. 8; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Grundsätzlich muss der maßgebliche Eigentümerbeschluss die Zahlungspflicht des, einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig ausweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396).

    Soweit der Senat es ausnahmsweise genügen lässt, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern durch einfache Rechenvorgänge selbst ermittelt werden kann (BayObLG WE 91, 166; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396), betrifft dies nicht ohne weiteres vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich Eigentümerbeschlüsse über den Wirtschaftsplan und über Sonderumlagen.

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    § 187 Satz 1 BGB ist für den Zinsbeginn entsprechend anwendbar (BGH NJW-RR 1990, 518/519; Palandt/Heinrichs BGB § 187 Rn. la; § 288 Rn. 6).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Die für die Begründung der konkreten Beitragsschuld unerlässlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG (siehe BGHZ 131, 228/231; 142, 290/295 ff.) sowohl über die Gesamt- als auch über die Einzelabrechnungen (siehe z.B. BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02) liegen vor.
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Der Senat kann die dazu erforderliche Bewertung anhand des Akteninhalts selbst vornehmen (BayObLGZ 1985, 244/247; BayObLG WE 1989, 55/56).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Soweit nach allgemeinem Recht der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne ausdrücklichen Beschluss der Wohnungseigentümer eine Maßnahme ergreifen kann, die an sich ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, kann ihm gegen die übrigen Wohnungseigentümer ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen (§§ 677 ff., 683, 670 BGB; dazu BayObLG ZMR 2000, 187).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Denn es ist verfahrenswirtschaftlich, mit der Zulassung den Streit über die begehrte Kostenerstattung beizulegen und weitere Auseinandersetzungen der Beteiligten in diesem Punkt zu vermeiden (BGH NJW 2000, 800/803; Thomas/Putzo ZPO 23, Aufl. 9 263 Rn. 8).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Die für die Begründung der konkreten Beitragsschuld unerlässlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG (siehe BGHZ 131, 228/231; 142, 290/295 ff.) sowohl über die Gesamt- als auch über die Einzelabrechnungen (siehe z.B. BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02) liegen vor.
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
    Grundsätzlich muss der maßgebliche Eigentümerbeschluss die Zahlungspflicht des, einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig ausweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

  • BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

    Das Rechtsmittelgericht prüft jedoch die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002, 2Z BR 132/01).
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz

    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
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