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   BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,5313
BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01 (1) (https://dejure.org/2002,5313)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2Z BR 71/01 (1) (https://dejure.org/2002,5313)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2Z BR 71/01 (1) (https://dejure.org/2002,5313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 158; GBO § 47
    Einheitliche Vormerkung bei alternativbedingten Anspruch

  • Judicialis

    BGB § 158; ; BGB § 883; ; GBO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158 § 883; GBO § 47
    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstücksrecht; Sicherungsrecht; Rückübertragungsanspruch; Mehrere alternative Bedingungen; Möglichkeit der Sicherung durch Vormerkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 299
  • NJW 2003, 299 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1594
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.6.2002 (V ZB 30/01) auf die weitere Beschwerde der Beteiligten den Beschluss des Amtsgerichts vom 17.1.2001 und den Beschluss des Landgerichts vom 7.3.2001 aufgehoben.

    Die nach § 16 Abs. 2 GBO angestrebte einheitliche Sachentscheidung kann aber nur erreicht werden, wenn insoweit nicht das Grundbuchamt, sondern auch der Senat entscheidet, ob die miteinander verbundenen Anträge entweder einheitlich zurückgewiesen oder insgesamt vollzogen werden (BGH Beschluss vomf 13.6.2002, V ZB 30/01 Umdruck S. 14).

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    (4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011).
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    Denn der Inhaber des Anspruchs auf dingliche Rechtsänderung muss nicht zugleich auch der Begünstigte der Rechtsänderung sein (BayObLG DNotZ 1989, 370/372; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 101).
  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich sind gesetzlich zulässig, sei es in genereller Form für jeden Fall der Beendigung des Güterstandes (§ 1408 BGB, dazu BGH NJW 1997, 2239/2240), sei es im Fall der Scheidungsfolgenvereinbarung (§ 1378 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    (2) Die Bedingung, dass der Veräußerer Rückübereignung verlangen kann, wenn der Erwerber eine Ehe eingeht und nicht sichergestellt ist, dass der Ehegatte im Falle deren Auflösung unter Lebenden aus dem ehelichen Güterrecht weder an dem unentgeltlich überlassenen Grundbesitz noch an dessen Wert beteiligt ist und dass er hierwegen auch keine güterstandsbezogenen Ansprüche hat, ist rechtlich unbedenklich und genügt insbesondere dem Bestimmtheitsgebot (vgl. BGHZ 134, 182; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 883 Rn. 18 m. w. N.).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des OLG Hamm abweichen wollte.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 396/03

    Grundbuchverfahrensrecht: Klarstellender Vermerk bezüglich der

    Der Senat versteht die vertragliche Vereinbarung und das mit der weiteren Beschwerde verfolgte Ziel der Antragsteller dahin, dass nicht von vornherein jedem der Übergeber ein eigener Anspruch auf Rückübertragung zustehen soll, was in Widerspruch zu der Angabe der Gütergemeinschaft als Gemeinschaftsverhältnis im Sinn von § 47 GBO stehen würde und die Eintragung jedenfalls zweier Vormerkungen erforderlich machen würde (vgl. BayObLG -Beschl. v. 01.08.2002- 2 Z BR 71/01- NJW-RR 2002, 1594).
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