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   BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,3814
BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers; Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    BGB § 158; ; BGB § 883; ; GBO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158 § 883; GBO § 47
    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 158, 883; GBO § 47
    Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 883, 158; GBO § 47
    Einheitliche Vormerkung bei alternativ bedingtem Anspruch - mehrere Vormerkungen bei unterschiedlichen Gläubigern und Schuldnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung eines an mehrere Bedingungen geknüpften Anspruchs auf Rückübertragung von Eigentum; Sicherung des Rückübertragungsanpruches mit nur einer Vormerkung; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruch ; Vormerkung; Ablehnung von Eintragungsanträgen; Grundbuchamt; Eintragung von Vormerkungen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheit bei Rückauflassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 784
  • FamRZ 2003, 1480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss Vom 13.6.2002 (V ZB 31/01) auf die weitere Beschwerde der Beteiligten den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 17.1.2001 und den Beschluss des Landgerichts vom 7.3.2001 aufgehoben.

    Die nach § 16 Abs. 2 GBO angestrebte einheitliche Sachentscheidung kann aber nur erreicht werden, wenn insoweit nicht das Grundbuchamt, sondern der Senat entscheidet, ob die miteinander verbundenen Anträge entweder einheitlich zurückgewiesen oder insgesamt vollzogen werden (BGH Beschluss vom 13.6.2002, V ZB 31/01 Umdruck S. 14).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Denn der Inhaber des Anspruchs auf dingliche Rechtsänderung muss nicht zugleich auch der Begünstigte der Rechtsänderung sein (BayObLG DNotZ 1989, 370/372; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 101).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    (4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011).
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    (2) Die Bedingung, dass der Veräußerer Rückübereignung verlangen kann, wenn der Erwerber eine Ehe eingeht und nicht sichergestellt ist, dass der Ehegatte im Falle deren Auflösung unter Lebenden aus dem ehelichen Güterrecht weder an dem unentgeltlich überlassenen Grundbesitz noch an dessen Wert beteiligt ist und dass er hierwegen auch keine güterstandsbezogenen Ansprüche hat, ist rechtlich unbedenklich und genügt insbesondere dem Bestimmtheitsgebot (vgl. BGHZ 134, 182; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 883 Rn. 18 m. w. N.).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich sind gesetzlich zulässig, sei es in genereller Form für jeden Fall der Beendigung des Güterstandes (§ 1408 BGB, dazu BGH NJW 1997, 2239/2240), sei es im Fall der Scheidungsfolgenvereinbarung (§ 1378 Abs. 3 BGB).
  • OLG München, 29.05.2007 - 32 Wx 77/07

    Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses für Berechtigte einer Eigentumsvormerkung

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.2002 (DNotZ 2002, 784 = MittBayNot 2002, 396 = FamRZ 2003, 1480) betrifft einen gänzlich anderen Sachverhalt.
  • OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 202/13

    Grundbuchsache: Zwischenverfügung zur Beibringung einer noch nicht erklärten

    Aufschiebend bedingte - künftige - Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB) können, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1489), aber ebenso durch - eine - Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012; MittBayNot 2002, 396; auch Staudinger/Gursky § 883 Rn. 22, Rn. 175 f.).
  • LG München I, 11.02.2002 - 13 T 2232/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

    (...) Hinweis der Schriftleitung: Vgl. zur Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen BayObLG, Beschluss vom 1.8.2002 - 2Z BR 72/01 -, MittBayNot 2002, S. 396 (in diesem Heft).
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