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   BayObLG, 01.09.2003 - 3 ObOWi 61/03, 3 ObOWi 61/2003   

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https://dejure.org/2003,12780
BayObLG, 01.09.2003 - 3 ObOWi 61/03, 3 ObOWi 61/2003 (https://dejure.org/2003,12780)
BayObLG, Entscheidung vom 01.09.2003 - 3 ObOWi 61/03, 3 ObOWi 61/2003 (https://dejure.org/2003,12780)
BayObLG, Entscheidung vom 01. September 2003 - 3 ObOWi 61/03, 3 ObOWi 61/2003 (https://dejure.org/2003,12780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen; Absichtliche Begehung einer Zuwiderhandlung; Absicht zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln bei deren Vorrätighalten; Absicht zur Abgabe als eigenständiges Tatbestandsmerkmal der tatrichterlichen Feststellung; ...

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2003, 107
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.08.1998 - 3 ObOWi 83/98

    Besetzung des Bußgeldsenats; Begriff der Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2003 - 3 ObOWi 61/03
    Andernfalls würde der Aufsichtspflichtige durch die als Auffangtatbestand zu verstehende Vorschrift des § 130 OWiG (vgl. OLG Düsseldorf VRS 77, 375/376 m.w.N.) schlechter gestellt werden als wenn er selbst als Täter die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen hätte (BayObLG wistra 1999, 71/73; Göhler § 130 Rn. 21; KK/ Rogall OWiG 2. Aufl. § 130 Rn. 75).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1989 - 5 Ss OWi 263/89
    Auszug aus BayObLG, 01.09.2003 - 3 ObOWi 61/03
    Andernfalls würde der Aufsichtspflichtige durch die als Auffangtatbestand zu verstehende Vorschrift des § 130 OWiG (vgl. OLG Düsseldorf VRS 77, 375/376 m.w.N.) schlechter gestellt werden als wenn er selbst als Täter die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen hätte (BayObLG wistra 1999, 71/73; Göhler § 130 Rn. 21; KK/ Rogall OWiG 2. Aufl. § 130 Rn. 75).
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