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   BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97   

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BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97 (https://dejure.org/1997,3711)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 3Z BR 371/97 (https://dejure.org/1997,3711)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 (https://dejure.org/1997,3711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    §§ 22 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 2 FGG, 30 KostO
    Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung der Versäumung einer Rechtsmittelfrist aufgrund einer Störung des Telefaxgerätes und Unachtsamkeit eines Angestellten; Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags im Falle ...

  • Anwaltsblatt

    § 22 FGG, § 30 KostO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22; KostO § 30
    Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei technischem Defekt des Telefaxgerätes - Geschäftswert bei Amtslöschung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 418
  • AnwBl 1998, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.08.1990 - BReg. 2 Z 88/90
    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97
    Eine Versäumung der Frist, die in dem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten ihren Grund hat, ist nicht unverschuldet (§ 22 Abs. 2 Satz 2 FGG ; BayObLG NJW-RR 1990, 1432 m. w. N.).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen bestimmte Schriftsätze, darunter vor allem auch Rechtsmitteleinlegungen, im Telefax-Verkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BGH NJW 1993, 3141 ; 1995, 1431/1432).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen bestimmte Schriftsätze, darunter vor allem auch Rechtsmitteleinlegungen, im Telefax-Verkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BGH NJW 1993, 3141 ; 1995, 1431/1432).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Auch im Falle nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender technischer Störungen des Sendegeräts sind diejenigen Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, die der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten dann noch möglich und zumutbar sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96, NJW-RR 1996, 1275; BayObLG, NJW-RR 1998, 418; MünchKomm-ZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 233 Rn. 160).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen nämlich auch fristgebundene Schriftsätze im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BayObLG NJW-RR 1998, 418 mit Verweis auf BGH NJW 1993, 3141 und 1995, 1431).

    Der Klägervertreter hätte jedoch - auch schon im Vorfeld der Störung des Faxgerätes - alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, damit die bereits fertiggestellte Berufungsbegründung das Gericht noch am 24.4.2006 erreichte (BGH VersR 1997, 84; BayObLG NJW-RR 1998, 418).

  • KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen eines

    a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418).
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