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   BayObLG, 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88   

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https://dejure.org/1989,7376
BayObLG, 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88 (https://dejure.org/1989,7376)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88 (https://dejure.org/1989,7376)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1989 - BReg. 2 Z 87/88 (https://dejure.org/1989,7376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit zwischen Wohnungseigentümern über die Tragung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Wasserschaden; Verpflichtung eines Sondereigentümers zur Vermeidung von Frostschäden an den Wasserzuleitungen für die anderen Wohnungseigentümer; Im Sondereigentum eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Frostsicherungspflicht für Wasserzuleitungen im eigenen Keller; Beweisaufnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88
    Mangels konkreten Sachvortrags des Antragstellers dazu, daß er Gelder etwa zum Zeitpunkt des Verzugseintritts zu einem bestimmten Zinssatz angelegt habe, hatte das Landgericht in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 1981, 1729/1731 und NJW 1981, 1732) zu schätzen, welchen Zinsverlust der Antragsteller dadurch erlitten hat, daß er den Schadensersatzbetrag von der Antragsgegnerin nicht schon im März 1987 erhalten hat.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88
    Mangels konkreten Sachvortrags des Antragstellers dazu, daß er Gelder etwa zum Zeitpunkt des Verzugseintritts zu einem bestimmten Zinssatz angelegt habe, hatte das Landgericht in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 1981, 1729/1731 und NJW 1981, 1732) zu schätzen, welchen Zinsverlust der Antragsteller dadurch erlitten hat, daß er den Schadensersatzbetrag von der Antragsgegnerin nicht schon im März 1987 erhalten hat.
  • BayObLG, 20.03.1986 - BReg. 2 Z 47/85
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1989 - BReg. 2 Z 87/88
    Danach bestimmt das Gericht den Umfang seiner Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen; an Beweisanträge der Beteiligten ist es nicht gebunden (Senatsbeschluß vom 25.3.1986 BReg. 2 Z 47/85; Jansen EGG 2. Aufl. Rn. 74, Keidel/Amelung EGG 12. Aufl. Rn. 21, jeweils zu § 12).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Sie führte vielmehr dazu, dass alle Wohnungseigentümer, ob angeschlossen oder nicht, nach § 14 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG verpflichtet sind, ihre Wohnungen entsprechend den Mindestvorgaben des Systems zu beheizen (vgl. Bärmann/Klein, aaO, § 14 Rn. 26 und § 15 Rn. 19; ähnlich: Jennißen/Hogenschurz, aaO, § 14 Rn. 12; BayObLG, WuM 1989, 341 für Schutz vor Einfrieren von Leitungen).
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