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BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 330
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 26/82
Zur Kostenbewertung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Auszug aus BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85
Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung ist der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (BayObLG JurBüro 1982, 1385/1386 [= MittBayNot 1982, 261 ]) m. w. Nachw.) 23. KostO § 147 Abs. 1 (Betreuungsgebühr bei vollstreckbaren Grundschulden) Die Ermessensentscheidung des Landgerichts läßt Rechtsfehler im dargelegten Sinn nicht erkennen.Das Landgericht hat zu Recht nicht berücksichtigt, daß von der Dienstbarkeit nur ein Teil des ganzen Gebäudes unmittelbar betroffen ist; auf die Beeinträchtigung des belasteten Grundstücks kommt es nämlich nicht an (BayObLG JurBüro 1982, 1385/1386[ MittBayNot 1982, 261 ]).
- LG München II, 13.10.1982 - 8 T 1047/82
Betreuungsgebühr bei vollstreckbaren Grundschulden
Auszug aus BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85
München Il, Beschluß vom 13.10.1982 - 8 T 1047/82 - Aus dem Tatbestand: Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 10.01.1967 die Bestellung von 4 Eigentümerbriefgrundschulden des Grundstückseigentümers L. Der Grundstückseigentümer unterwarf sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, daß diese gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundbesitzes zulässig sein sollte. - BayObLG, 20.06.1983 - BReg. 2 Z 25/83
Zur Bewertung einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit
Auszug aus BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85
Zu schätzen ist sonach der Wert der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Berechtigten; er hängt in erster Linie vom Zweck der Dienstbarkeit ab (vgl. BayObLG JurBüro 1982, 1395 = Rpfleger 1982, 358 und JurBüro 1983, 1553 [= MittBayNot 1983, 245 ] je m.w.Nachw.; OLG Hamm JMBINRW 1967, 195/196).
- OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts
Einigkeit besteht noch insoweit, dass sich der Wert solcher Dienstbarkeiten nicht nach den §§ 22, 24 KostO bestimmt, sondern seine Grundlage in § 30 KostO findet (vgl. KG DNotZ 1969, 49 ff; BayObLG Rpfleger 1985, 330).