Rechtsprechung
   BayObLG, 02.06.1986 - RReg. 4 St 69/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2791
BayObLG, 02.06.1986 - RReg. 4 St 69/86 (https://dejure.org/1986,2791)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.1986 - RReg. 4 St 69/86 (https://dejure.org/1986,2791)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 1986 - RReg. 4 St 69/86 (https://dejure.org/1986,2791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung; Berufung; Angeklagter; Versagung; Strafaussetzung; Bewährung; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Anordnung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1049
  • JR 1987, 172
  • BayObLGSt 1986, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1986 - RReg. 4 St 69/86
    Im übrigen bezieht sich die Rechtspr. über die Erstreckung der Anfechtung auf die Nichtanordnung einer Maßnahme nur auf Rechtsmittel der StA, da der Angekl. selbst durch die Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung regelmäßig nicht beschwert ist (so für § 64 StGB ausdrücklich BGHSt 28, 327 ).«.
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus BayObLG, 02.06.1986 - RReg. 4 St 69/86
    Diese Rechtspr. beruht jedoch auf den Besonderheiten des § 69 StGB und dem regelmäßig anzunehmenden inneren Zusammenhang zwischen den Gesichtspunkten, die für die Strafe und Maßnahme von Bedeutung sind (BGHSt 10, 379 ..).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auch das ist rechtlich möglich, wovon der Bundesgerichtshof bereits in seinem Beschluß vom 31. Juli 1992 - 4 StR 267/92 - ausgegangen ist (vgl. auch BayObLG JR 1987, 172 m. Anm. Meyer-Goßner).
  • OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12

    Alkoholabhängigkkeit und unterlassenen Unterbringsmaßregel

    (1) Die von der - nicht etwa unbestrittenen (vgl. Hanack, JR 1993, 429, 430 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 331 Rn. 22; ders., JR 1987, 172, 174; ders. in Volk-FS [2009], S. 455, 468; Paul in KK, StPO, 6. Aufl., § 331 Rn. 7; Rautenberg in HK, StPO, 4. Aufl., § 331 Rn. 21; Frisch in SK, StPO, 24. Aufb.-Lfg., § 327 Rn. 18; kritisch auch Hamm in Hanack-FS [1999], S. 369, 374 f.) - Rechtsprechung zur Begründung einer ausnahmsweise bestehenden Dispositionsbefugnis des Angeklagten herangezogenen, ersichtlich vom Sinn und Zweck des Verschlechterungsverbots getragenen, Erwägungen greifen bei einer allein zuungunsten des Angeklagten geführten staatsanwaltschaftlichen Berufung nicht.

    (2) Damit liegt es nahe, dass es in diesen Fällen bei der grundsätzlichen Unverfügbarkeit der ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis zur reformatio in peius bleiben muss (vgl. hierzu bereits HansOLG Hamburg, VRS 44, 187, 188; ferner Hanack, a.a.O., S. 430; Meyer-Goßner, JR 1987, 172, 174; Hamm, a.a.O.; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren [1964], S. 244).

    Auch aus § 327 StPO lässt sich keine weitergehende Befugnis herleiten; die Vorschrift setzt ihrerseits disponible Rechte voraus, begründet selbst solche für die Staatsanwaltschaft in diesen Konstellationen aber nicht (vgl. nur Meyer-Goßner, JR 1987, 172, 174).

  • OLG Hamburg, 10.05.2012 - 3-19/12

    Strafverfahren: Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten;

    (2) Damit liegt es nahe, dass es in diesen Fällen bei der grundsätzlichen Unverfügbarkeit der ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis zur reformatio in peius bleiben muss (vgl. hierzu bereits HansOLG Hamburg, VRS 44, 187, 188; ferner Hanack, a.a.O., S. 430; Meyer-Goßner, JR 1987, 172, 174; Hamm, a.a.O.; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren [1964], S. 244).

    Auch aus § 327 StPO lässt sich keine weitergehende Befugnis herleiten; die Vorschrift setzt ihrerseits disponible Rechte voraus, begründet selbst solche für die Staatsanwaltschaft in diesen Konstellationen aber nicht (vgl. nur Meyer-Goßner, JR 1987, 172, 174).

  • BayObLG, 12.12.1994 - 5St RR 154/94
    Die Unterbringung aufgrund der Berufung des Angeklagten kann nämlich seitens des Berufungsgerichts grundsätzlich dann angeordnet werden, wenn entweder das Rechtsmittel unbeschränkt aufrechterhalten oder - wie hier - nur auf den Rechtsfolgenausspruch im ganzen beschränkt worden ist (BayObLGSt 1986, 59/61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht