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   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87   

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https://dejure.org/1987,4110
BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer vorläufigen Unterbringungsanordnung ; Entscheidung über eine Erstbeschwerde zusammen mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts und Pflegerbestellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verfahrenspflegers; Nachträgliche Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UnterbrG Art. 5, 9, 10, 17
    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 72
  • Rpfleger 1988, 23
  • BayObLGZ 1987 Nr. 38
  • BayObLGZ 1987, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86

    Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Die Beiordnung ist, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern zwingend geboten (BayObLGZ 1986, 259; Scholz BayVBl. 1982, 385/387).

    Sie ist deshalb in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1986, 224/228 und Beschluß des Senats vom 10.7.1986, BReg. 3 Z 84/86, insoweit in BayObLGZ 1986, 259 nicht abgedruckt).

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Allerdings ergibt sich aus dem angefochtenen Beschluß nicht, inwieweit die genannten Ärzte die erforderliche Sachkunde besaßen, ein beim Betroffenen vorliegendes Krankheitsbild mit der hier erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1987 - BReg. 3 Z 40/87; zur nervenärztlichen Begutachtung in anderen rechtlichen Zusammenhängen BGHSt 23, 311; BayObLGZ 1986, 214/217 unten, 338/340 Mitte).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Beschwerde kann auch telegraphisch eingelegt werden (allgemeine Meinung; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. Anm. 2 a, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 6 m.w.Nachw., Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 4 m.w.Nachw., je zu § 21 FGG ; vgl. BGHSt 31, 7/8; BGHZ 87, 63/64; BVerwGE 3, 56; BayObLG …
  • BayObLG, 24.06.1986 - BReg. 3 Z 92/86

    Anhörung eines Betroffenen im Unterbringungsverfahren durch einen ersuchten

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Sie ist deshalb in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1986, 224/228 und Beschluß des Senats vom 10.7.1986, BReg. 3 Z 84/86, insoweit in BayObLGZ 1986, 259 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Beschwerde kann auch telegraphisch eingelegt werden (allgemeine Meinung; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. Anm. 2 a, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 6 m.w.Nachw., Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 4 m.w.Nachw., je zu § 21 FGG ; vgl. BGHSt 31, 7/8; BGHZ 87, 63/64; BVerwGE 3, 56; BayObLG …
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Allerdings ergibt sich aus dem angefochtenen Beschluß nicht, inwieweit die genannten Ärzte die erforderliche Sachkunde besaßen, ein beim Betroffenen vorliegendes Krankheitsbild mit der hier erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1987 - BReg. 3 Z 40/87; zur nervenärztlichen Begutachtung in anderen rechtlichen Zusammenhängen BGHSt 23, 311; BayObLGZ 1986, 214/217 unten, 338/340 Mitte).
  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 3 Z 159/85

    Anhörung; Sofortige Beschwerde; Anordnung der vorläufigen Unterbringung; Gericht;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Die Annahme dringender Gründe erfordert die Feststellung konkreter Tatsachen, nach denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die Voraussetzungen für eine endgültige Unterbringung vorliegen (BayObLGZ 1985, 403/405 f.; 1987 Nr. 28; vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 2. Aufl. § 11 FreihEntzG RdNr. 7).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Der Mindeststandard der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, dem zu bestellenden Verfahrenspfleger als Verfahrensbeteiligtem (§ 274 Abs. 2 FamFG) grundsätzlich vor einem Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ermittlungsergebnis zu geben (BayObLG NJW-RR 1988, 72 zu Art. 10 Bay. UnterbrG a. F.; OLG München OLGR 2006, 784).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter (hier: Leitender Medizinaldirektor) haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. Jürgens/Mertens BtR 2.Aufl. § 68 FGG Rn. 12) und ist zu dieser zu laden (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

    Ferner muss dem Verfahrenspfleger Gelegenheit gegeben werden, sich zu Beweismitteln, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen, zu äußern (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00

    Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks

    Es lag ein amtsärztliches Gutachten vor (vgl. BayObLGZ 1987, 236/240), das die Erforderlichkeit der Unterbringung bestätigte.
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Dies steht nicht in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.7.1987 (BayObLGZ 1987, 236).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92

    Einleitung eines Unterbringungsverfahrens in Bayern

    Diese ist in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (§ 70d Abs,1 Satz 1 Nr. 6 FGG , Art. 10 UnterbrG ; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239 m. w. Nachw.) und hat sich nicht geäußert, obwohl ihr noch am 27.4.1992 vom Bezirkskrankenhaus dessen Maßnahme und am 30.4.1992 die amtsgerichtliche Entscheidung mitgeteilt worden war.
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Zur Feststellung einer geistigen Erkrankung kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht, die letzteren, weil sie im allgemeinen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung den Anforderungen genügen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustandes an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70] ; BayObLGZ 1986, 214/217; 1987, 236/240; Senatsbeschluß vom 18.8.1988 im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren - BReg. 3 Z 106/88).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Das Gesetz fordert für das Unterbringungsgenehmigungsverfahren - anders als für das öffentlichrechtliche Unterbringungsverfahren (Art. 5 UnterbrG; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239; 1992, 208/209) und anders auch als das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Feiheitsentziehungen (§ 3 Satz 1 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1993, 294/296) - keinen förmlichen Antrag.
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

    Das Landgericht hätte allerdings nach § 25 FGG darlegen müssen, daß die von ihm herangezogene Sachverständige die zur Beurteilung des hier in Rede stehenden Krankheitsbildes erforderliche Sachkunde hatte; denn sie befand sich noch in der Fachausbildung (vgl. BayObLGZ 1987, 236/240 m.w.Nachw.).
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