Rechtsprechung
BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Notare Bayern , S. 91 (Leitsatz)
§§ 530, 883 BGB
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs aus § 530 BGB
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 2139/01 T 4093/01
- LG München I, 07.03.2001 - 1 T 2139/01
- LG München I, 07.03.2001 - 1 T 4093/01
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1529
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; …
Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Der Rückübereignungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers kann grundbuchrechtlich durch eine Vormerkung gesichert werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm Rpfleger 2000, 449).Er sieht sich an entsprechenden Entscheidungen durch den Beschluss des OLG Hamm vom 23.5.2000 (Rpfleger 2000, 449/451) gehindert; dieses hat entschieden, dass eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB sichern soll, nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.
- BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung
Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Dabei bedeutet objektive Bestimmbarkeit nicht, dass das Ereignis, welches wie hier eine Bedingung oder einen künftigen Anspruch auslöst, sogleich und ohne weiteres feststellbar ist, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (BayObLGZ 1997, 246 f.).Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösender Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLGZ 1997, 246 f. m.w.N.).
- LG München I, 07.03.2001 - 1 T 4093/01
Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Die weiteren Beschwerden der Beteiligten gegen die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 7. März 2001 (1 T 2139/01 und 1 T 4093/01) werden dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten …
Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Nicht entscheidungserheblich ist schließlich, ob hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung bedingter oder künftiger Ansprüche in gleicher Weise Einschränkungen derart bestehen, dass der Rechtsboden für die Entstehung der vorzumerkenden Ansprüche soweit vorbereitet sein muss, dass die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt (vgl. dazu BayObLG MittBayNot 1995, 207 ff.). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Aufgrund der gleichartigen urkundlichen Gestaltung und des identischen Verfahrensgangs macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, als bloße Maßnahme der Vereinfachung ohne verfahrensrechtliche Folgen die Verfahren gemeinsam zu behandeln und die Entscheidung über sie in einem Beschluss zusammenzufassen (BGH NJW 1957, 183/184; BayObLGZ 1967, 25/29).