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   BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97   

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BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3577)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.1997 - 1Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3577)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 1Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2072
    Testamentsauslegung bei nicht näher bestimmter Gruppe von Begünstigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Formulierung "kleine Erben" in einem privatschriftlichen Testament; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Vorbescheid; Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Interpretation eines Vermächtnisses für 10 beliebige Kinder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch Rechtsbeschwerdegericht - Auslegung eines Testaments bei Verteilung von Sparguthaben und Bestimmungsrecht Dritter - Sparbücher für Waisenkinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 727
  • FamRZ 1998, 860
  • BayObLGZ 1997, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Das Nachlaßgericht hätte den Vorbescheid zwar nicht erlassen dürfen, weil noch kein Erbscheinsantrag vorlag (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Der Vorbescheid tritt im Erbscheinsverfahren gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung, weil eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und damit später wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1994, 73/76 m.w.N.).

    Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Erbschein kann der fehlende Erbscheinsantrag nachgeholt werden (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Gleichwohl ist gegen eine Verfügung, durch die das Nachlaßgericht mit für das weitere Verfahren bindender Wirkung die Erteilung eines Erbscheins ankündigt, die Beschwerde auch dann eröffnet, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlaß des Vorbescheids nicht gegeben waren, weil ein Erbscheinsantrag nicht vorlag (BayObLGZ 1995, 383/385).

    Diesen Umstand kann der Senat daher berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1995, 383/386 und FamRZ 1995, 1449 ).

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    c) Die Auslegung der Testamente durch das Landgericht ist von Rechtsfehlern beeinflußt (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173/176 und 1997, 59/65).

    aa) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die zahlreichen handschriftlichen Verfügungen und Anordnungen der Erblasserin sich gegenseitig ergänzen und daher in ihrer Gesamtheit zur Bestimmung des letzten Willens heranzuziehen sind (vgl. BayObLGZ 1997, 59/64 m.w.N.).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Dies legt den Schluß nahe, daß sie nicht nur Vermächtnisse aussetzen, sondern Erben einsetzen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 m.w.N.).

    Aus der Verteilung des gesamten Nachlasses im Testament vom 20.7.1986 mußte das Landgericht nicht folgern, daß alle bedachten Personen zu Erben berufen sein sollten (vgl. BGH DNotZ 1972, 500 und BayObLG FamRZ 1995, 246/248).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Aus der Verteilung des gesamten Nachlasses im Testament vom 20.7.1986 mußte das Landgericht nicht folgern, daß alle bedachten Personen zu Erben berufen sein sollten (vgl. BGH DNotZ 1972, 500 und BayObLG FamRZ 1995, 246/248).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Denn wie sich aus den Verfügungen vom 6.6.1988 und 31.5.1990 ergibt, kam es der Erblasserin darauf an, die Erben nach dem von ihr im Testament vom 20.7.1986 festgelegten Verhältnis der Zuwendungen am Nachlaß zu beteiligen (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH FamRZ 1997, 349/350).
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Es kommt hier nicht darauf an, ob gegen einen unzulässigen Vorbescheid allgemein die Beschwerde gegeben ist (so BayObLGZ 1993, 389/391 f.; Bestelmeyer FGPrax 1995, 239 und Zimmermann ZEV 1995, 422 ; a.A. OLG Hamm FamRZ 1996, 312 und Pentz NJW 1996, 2559/2561 für den schon nach seinem Inhalt unzulässigen Vorbescheid).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Es kommt hier nicht darauf an, ob gegen einen unzulässigen Vorbescheid allgemein die Beschwerde gegeben ist (so BayObLGZ 1993, 389/391 f.; Bestelmeyer FGPrax 1995, 239 und Zimmermann ZEV 1995, 422 ; a.A. OLG Hamm FamRZ 1996, 312 und Pentz NJW 1996, 2559/2561 für den schon nach seinem Inhalt unzulässigen Vorbescheid).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    c) Die Auslegung der Testamente durch das Landgericht ist von Rechtsfehlern beeinflußt (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173/176 und 1997, 59/65).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
    Jedenfalls in diesem Zusammenhang hätte sich das Landgericht näher mit der dargestellten Möglichkeit auseinandersetzen müssen, die Verfügung als Verschaffungsvermächtnis mit Bestimmung der Berechtigten durch einen Dritten auszulegen (vgl. auch BayObLGZ 1992, 296/300).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

  • BGH, 21.09.1995 - II ZR 273/93

    Haftung der Erben eines Kommanditisten für Einlageverpflichtungen des Erblassers

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343; BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge FGG § 19 Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340, 343; BayObLG FGPrax aaO).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343; 2002 Nr. 35).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/341).
  • OLG Zweibrücken, 04.03.2005 - 5 UF 43/05

    Elterliche Sorge: Statthaftes Rechtsmittel bei Erlass eines Vorbescheids im

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (vgl. BayObLGZ 1997, 340).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei

    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).
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