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   BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04   

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https://dejure.org/2005,7915
BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,7915)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.2005 - 2Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,7915)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 2Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,7915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stimmenübergewicht und Majorisierung durch einen Wohnungseigentümer; Stimmenmehrheit

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 25; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 25 § 28
    Abstimmungsverhalten des Wohnungseigentümers bei dessen Stimmenmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Abstimmungsverhaltens eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit; Grundsätze für die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Abstimmungsverhaltens im Rahmen der Gemeinschaftsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Kabelkosten sind grundsätzlich nach § 16 Abs. 2 WEG umzulegen (vgl. BGH NJW 2004, 3413/3418).

    Da der Bundesgerichtshof zwar einerseits eine Beschlusskompetenz für die Kostenverteilung von Wasser und Entwässerung bejaht (BGH NJW 2003, 3476), andererseits aber für die Kosten des Kabelanschlusses verneint (BGH NJW 2004, 3413/3418), kann es jedenfalls nicht als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden, wenn bei einer Verteilung nach einem beschlossenen Maßstab die Zustimmung verweigert wird.

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Bei einer unrichtigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist ein Beschluss nicht nichtig, sondern es liegt lediglich ein Anfechtungsgrund vor (BGH NJW 1988, 1844 und NJW 2001, 3339/3344).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Davon abgesehen gehören Rückstände aus früheren Abrechnungszeiträumen nicht in die Jahresabrechnung (BayObLGZ 1999, 176; BayObLG ZMR 2004, 355).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Dabei stellt die Majorisierung als solche noch keinen Rechtsmissbrauch dar, sondern sie wird erst rechtsmissbräuchlich, wenn weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen, wie etwa bei der Verschaffung unangemessener Vorteile oder der Bestellung eines persönlich ungeeigneten oder fachlich unfähigen Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3704/3708).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Da der Bundesgerichtshof zwar einerseits eine Beschlusskompetenz für die Kostenverteilung von Wasser und Entwässerung bejaht (BGH NJW 2003, 3476), andererseits aber für die Kosten des Kabelanschlusses verneint (BGH NJW 2004, 3413/3418), kann es jedenfalls nicht als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden, wenn bei einer Verteilung nach einem beschlossenen Maßstab die Zustimmung verweigert wird.
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Davon abgesehen gehören Rückstände aus früheren Abrechnungszeiträumen nicht in die Jahresabrechnung (BayObLGZ 1999, 176; BayObLG ZMR 2004, 355).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Mangels Beschlusskompetenz wäre nämlich der zur Kostenverteilung gefasste Beschluss nichtig (BGH NJW 2000, 3500).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
    Bei einer unrichtigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist ein Beschluss nicht nichtig, sondern es liegt lediglich ein Anfechtungsgrund vor (BGH NJW 1988, 1844 und NJW 2001, 3339/3344).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).
  • OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07

    Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im

    2 WEG, darstellen, wovon der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7.10.2004 ausgegangen sein dürfte (BGH NJW 2004, 3414/3418 = NZM 2004, 870/874, insoweit nicht in BGHZ 160, 354 abgedruckt; ferner BayObLG ZMR 2006, 139; AG Hannover ZMR 2007, 226; siehe auch OLG München NJW-RR 2006, 1674).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

    Dabei stellt die Majorisierung als solche noch keinen Rechtsmissbrauch dar, sondern sie wird erst rechtsmissbräuchlich, wenn weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen (BGH a.a.O., BayObLG ZMR 2006, 139 f.).
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