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   BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82   

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BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82 (https://dejure.org/1982,6405)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82 (https://dejure.org/1982,6405)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - BReg. 1 Z 43/82 (https://dejure.org/1982,6405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls; Voraussetzungen für die Erteilung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Die - an keine Frist gebundene (BayObLG FamRZ 1981, 814) - weitere Beschwerde ist statthaft ( § 27 FGG ) und formgerecht eingelegt ( § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGG ).

    Ihrem noch ungefestigten Willen könnte bei einem Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohnedies keine wesentliche Bedeutung beigemessen werden, da sie nach ihrem Alter in der Entwicklung noch nicht soweit fortgeschritten sind, daß sie zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wären (BayObLGZ 1974, 317/320 f.; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff.; Keidel/Kuntze/Winkler - Nachtrag - § 50 b FGG Anm. 5; vgl. Knöpfel FamRZ 1977, 600/609).

    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernsthaften Gefährdung der Kinder in ihrer persönlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] /11 = FamRZ 1963, 560/563; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff. und DAV 1981, 216; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.w.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde des Vaters hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217) - ohne Rechtsfehler bejaht.

    Die nach § 50 a Abs. 1 Satz 3 FGG i.V.m. § 1666 BGB erforderliche persönliche Anhörung des Vaters wurde vom Amtsgericht vorgenommen; seine erneute persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht (dazu BayObLGZ 1980, 215/218 ff.) war danach nicht mehr geboten.

  • BayObLG, 24.07.1975 - BReg. 1 Z 15/75
    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Da die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Würzburg - Zweigstelle Ochsenfurt - haben, war dieses Gericht als örtlich ( § 43 Abs. 1 , § 36 Abs. 1 Satz 1 FGG ) und sachlich ( § 35 FGG , § 1666 BGB ) zuständiges Vormundschaftsgericht auch international dafür zuständig, von Amtswegen im Rahmen des Verfahrens nach § 1666 Abs. 1 BGB eine einstweilige Anordnung zum Schütze der Minderjährigen zu treffen (Art. 1, 2, 8 Abs. 1, 13 Abs. 1 MSA; vgl. BayObLGZ 1975, 291/296; Senatsbeschluß vom 11.2.1982 - BReg. 1 Z 110/81).

    Art. 3 MSA steht der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte schon deshalb nicht entgegen, weil es sich bei der getroffenen einstweiligen Anordnung um eine Eilmaßnahme zum Schütze der Kinder im Rahmen eines Verfahrens nach § 1666 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BayObLGZ 1975, 291/296).

  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Denn die gesetzliche Regelung des § 11 BGB ist nicht zwingend; vielmehr können personensorgeberechtigte Eltern für das Kind auch einen gewillkürten Wohnsitz ( § 7 Abs. 1 , § 8 Abs. 1 , § 1631 Abs. 1 BGB ) an einem anderen Ort begründen (BayObLGZ 1979, 142/149).

    Daß der Vater die Kinder zu sich nehmen will, reicht für sich allein zur Aufhebung des Wohnsitzes der Kinder in ... nicht aus; denn dazu bedürfte es nach einhelliger Meinung zusätzlich der Aufgabe der tatsächlichen Niederlassung in ... (BayObLGZ 1964, 109/111; 1979, 142/149 f. m.w.Nachw.); diese ist bisher nicht vollzogen worden.

  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62

    Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernsthaften Gefährdung der Kinder in ihrer persönlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] /11 = FamRZ 1963, 560/563; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff. und DAV 1981, 216; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.w.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 113/80

    Entziehung des Personensorgerechts; Übermäßige Züchtigung des Kindes; Duldung

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernsthaften Gefährdung der Kinder in ihrer persönlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] /11 = FamRZ 1963, 560/563; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff. und DAV 1981, 216; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.w.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).
  • KG, 17.02.1976 - 1 W 1273/75
    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Davon abgesehen ist dem Landgericht darin beizupflichten, daß die deutsche Staatsangehörigkeit der Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben, als effektive anzusehen ist und damit auch im Rahmen des Art. 3 MSA den Vorrang hat (vgl. BGHZ 60, 68/82; 75, 32/39 f.; BGH FamRZ 1980, 673/674 = IPRAX 1981, 25 f. mit Anm. Firsching S. 14 ff.; BGH NJW 1981, 520 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] ; BayObLG FamRZ 1976, 363/364 f.; KG OLGZ 1976, 281 ff.; OLG Hamm FamRZ 1976, 528).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Bei getrennt lebenden Eltern bedeutet dies, daß das Kind einen Doppelwohnsitz hat (BGHZ 48, 228/233 f.; BayObLGZ 1973, 331/334), gleichviel wann und wie die getrennten Wohnsitze zustande gekommen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1969, 657 f.; OLG Hamm OLGZ 1977, 39/42).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 213/70

    Säumniszuschläge - Konkursvorrecht - § 13 GVG, § 61 Nr. 2 KO, Zuständigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    Hierbei kann auf sich beruhen, ob die Kinder - neben der durch Abstammung von der Mutter erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG) - auch die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Nordamerika nach ihrem Vater erlangt haben (Art. 13 Abs. 1 MSA; BGHZ 60, 66 [BGH 18.12.1972 - III ZR 213/70] /72; BayObLG FamRZ 1976, 163/165 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 159/76

    Ruhen der elterlichen Gewalt; Entziehung der elterlichen Gewalt; Übermäßige

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
    In der Sache selbst ist das Beschwerdegericht ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schutz des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1976, 324/327; 1980, 202/203 f. und 215/217 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 26.10.1976 - 15 W 86/76
  • BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 110/81

    Zuständigkeit für vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen bei Wohnort der Kinder in

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • OLG Hamm, 11.12.1970 - 15 W 557/70
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
  • BayObLG, 07.12.1973 - BReg. 1 Z 81/73

    Entziehung der elterlichen Gewalt einer Mutter aufgrund wohl unsittlicher

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

  • BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41/74

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

  • OLG Hamm, 14.04.1976 - 15 W 253/75
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