Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4201
BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85 (https://dejure.org/1986,4201)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85 (https://dejure.org/1986,4201)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - BReg. 2 Z 36/85 (https://dejure.org/1986,4201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Schäden am Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3145
  • NJW-RR 1987, 12 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85
    Das Rechtsmittel der Antragstellerin ist aber mit Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde seitens des Antragsgegners gegen die Hauptsacheentscheidung des Landgerichts als Anschlußbeschwerde zulässig geworden (BayObLGZ 1985, 63/71; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 20a RdNr. 4).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85
    (BGH VersR 1972, 1047/1049).
  • BayObLG, 21.09.1984 - BReg. 2 Z 96/83
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts: Daß für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, die ihre Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum haben, die übrigen Wohnungseigentümer nur dann haften, wenn sie am Auftreten der schadensursächlichen Mängel am Gemeinschaftseigentum ein Verschulden trifft oder sie es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21.9.1984 BReg. 2 Z 96/83) und der im Schrifttum vertretenen Meinung (Weitnauer WEG 6. Aufl. § 21 RdNr. 20; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 21 RdNrn. 62, 64; RGRK/Augustin BGB 12. Aufl. § 21 WEG RdNr. 53; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, NJW - Schriftenreihe, RdNr. 300; auch den Ausführungen von Deckert, Die Eigentumswohnung in Recht und Praxis, Abschnitt III 7, S. 159, kann nicht entnommen werden, daß für eine Haftung unabhängig von einem Verschulden eingetreten wird).
  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85
    Im Hinblick auf die nicht ganz zweifelsfrei gewesene Sach- und Rechtslage konnte es das Landgericht dabei belassen, daß jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BayObLGZ 1979, 30/34).
  • BayObLG, 24.04.1972 - BReg. 1 Z 84/71
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85
    Diese Nachprüfung führt nicht zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung, weil das Beschwerdegericht weder von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, noch wesentliche Umstände außer acht gelassen hat oder von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1972, 156/158).
  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Zu Recht verneint das vorlegende Gericht ferner das Zustandekommen eines Auftragsverhältnisses zwischen den Parteien (zum Begriff vgl. Staudinger/Wenzel, Vorbem. zu §§ 43 f WEG Rdn. 4) sowie eine Schadensersatzpflicht der Antragsgegner unter dem Gesichtspunkt schuldhafter Unterlassung einer Mängelbeseitigung (vgl. BayObLG, NJW 1986, 3145).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung und damit eine ordnungsmäßige Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlich Eigentums verlangen (§ 21 Abs,4 WEG ), Nehmen die Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so haften sie demjenigen Wohnungseigentümer, der dadurch einen Schaden erleidet, auf Ersatz; Voraussetzung ist aber in jedem Fall ein Verschulden der Wohnungseigentümer (BayObLG NJW 1986, 3145; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 144; KG NJW-RR 1986, 1078, Weitnauer WEG 7.Aufl. § 21 Rn. 20 Bärmann/Pick WEG 6.Aufl. § 2 .1 Anm.62; Palandt/Bassenge BGB 51.Aufl. § 13 WEG Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 21.03.2000 - 2 Wx 56/96

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht