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   BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03   

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https://dejure.org/2003,3317
BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 47

    BGB §§ 876, 877; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; BayUnschG Art. 1
    Unschädlichkeitszeugnis für Änderung der Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 120
    Unschädlichkeitszeugnis auch bei Änderung der

  • Judicialis

    BGB § 876; ; BGB § 877; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BayUnschG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unschädlichkeit einer Eintragung für dingl. Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes (UnschG); Feststellung der Unschädlichkeit der Änderung an den rechtliche nachteilig betroffenen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unschädlichkeitszeugnis bei Inhaltsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1523
  • DNotZ 2003, 936
  • NZM 2003, 853
  • FGPrax 2003, 214
  • ZMR 2004, 683
  • Rpfleger 2003, 576
  • BayObLGZ 2003, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Dies ist im Schrifttum auf Zustimmung gestoßen (vgl. die Nachweise in BayObLGZ 1988, 1/3 f.).

    In seiner Entscheidung vom 14.1.1988 (BayObLGZ 1988, 1) ist der Senat einen Schritt weiter gegangen und hat die Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes auch im Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts bejaht.

    Andererseits wird der einzelne dinglich Berechtigte regelmäßig nur in geringem Umfang betroffen, weil sein Haftungsobjekt im Wert nur geringfügig beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1988, 1/5 f.).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Gemäß §§ 877, 876 BGB ist materiell-rechtlich auch dessen Zustimmung zu einer Änderung erforderlich; diese kann daher nicht ohne dessen Bewilligung gemäß § 19 GBO in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLGZ,1-984, 257/261; vgl. BGHZ 91, 343/346).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Im Jahr 1974 hatte der Senat die Anwendung des Unschädlichkeitsgesetzes auf den Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts noch mit dem Hinweis darauf in Frage gestellt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, den damit verbundenen Härten abzuhelfen (BayObLGZ 1974, 217/223).
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