Rechtsprechung
BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Notare Bayern , S. 47
BGB §§ 876, 877; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; BayUnschG Art. 1
Unschädlichkeitszeugnis für Änderung der Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung - Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 120
Unschädlichkeitszeugnis auch bei Änderung der - Judicialis
BGB § 876; ; BGB § 877; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BayUnschG Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unschädlichkeit einer Eintragung für dingl. Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes (UnschG); Feststellung der Unschädlichkeit der Änderung an den rechtliche nachteilig betroffenen ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unschädlichkeitszeugnis bei Inhaltsänderung
Verfahrensgang
- AG München, 04.12.2002 - 12 UR II 17/02
- LG München I, 28.04.2003 - 13 T 5828/03
- BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1523
- DNotZ 2003, 936
- NZM 2003, 853
- FGPrax 2003, 214
- ZMR 2004, 683
- Rpfleger 2003, 576
- BayObLGZ 2003, 161
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87
Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen …
Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
Dies ist im Schrifttum auf Zustimmung gestoßen (vgl. die Nachweise in BayObLGZ 1988, 1/3 f.).In seiner Entscheidung vom 14.1.1988 (BayObLGZ 1988, 1) ist der Senat einen Schritt weiter gegangen und hat die Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes auch im Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts bejaht.
Andererseits wird der einzelne dinglich Berechtigte regelmäßig nur in geringem Umfang betroffen, weil sein Haftungsobjekt im Wert nur geringfügig beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1988, 1/5 f.).
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
- BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
Im Jahr 1974 hatte der Senat die Anwendung des Unschädlichkeitsgesetzes auf den Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts noch mit dem Hinweis darauf in Frage gestellt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, den damit verbundenen Härten abzuhelfen (BayObLGZ 1974, 217/223).