Rechtsprechung
   BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35440
BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04 (https://dejure.org/2005,35440)
BayObLG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 1Z AR 133/04 (https://dejure.org/2005,35440)
BayObLG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 1Z AR 133/04 (https://dejure.org/2005,35440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 2157
  • BB 2005, 2265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag

    Das bedeutet, dass der erste mit solcher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren fortwirkt (BayObLG, WM 2005, 2157 f.; KG, MDR 1999, 438; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 UH 4/07

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines sachlich zu Unrecht

    Das bedeutet, dass der erste mit solcher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren fortwirkt (BayObLG, WM 2005, 2157 f.; KG, MDR 1999, 438; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des

    Bei der Bestimmung ist zu beachten, dass ein bindender Verweisungsbeschluss regelmäßig eine Grenze für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darstellt (vgl. BayObLGZ 1992, 89/90, BayObLG BB 2005, 2265/2266).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    Soweit dagegen die Ansicht vertreten wurde, die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für die Klage gegen Streitgenossen komme nicht mehr in Betracht, wenn nur gegen einige der Streitgenossen ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen sei (BayObLG, Beschluss vom 3. Oktober 2005, 1Z AR 133/04, BB 2005, 2265/2266; in diesem Sinn auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2002, 19 Sa 32/02, MDR 2002, 1209), betraf dies eine Fallkonstellation, in der die Klagepartei - anders als hier - zunächst beantragt hatte, das Verfahren hinsichtlich einzelner Streitgenossen abzutrennen und zu verweisen, und erst nach Erlass des Verweisungsbeschlusses einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gestellt hatte und zudem der Verfahrensstand einer Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entgegenstand.
  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 1 SHa 1/14

    Rechtsweg - Verweisung - Bindungswirkung

    Diese vom Gesetzgeber angeordnete Bindungswirkung ist auch im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BayObLG v. 03.08.2005, BB 2005, 2265; Zöller/Lücke-mann, ZPO, 30. Auflage, § 36 Rdnr. 28).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand

    Sie kommt allerdings dann nicht mehr in Betracht, wenn ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ergangen ist (BayObLG, Beschluss vom 3. August 2005, 1Z AR 133/04, WM 2005, 2157/2158).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht