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   BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03   

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BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03 (https://dejure.org/2003,3132)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.2003 - 3Z BR 113/03 (https://dejure.org/2003,3132)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 2003 - 3Z BR 113/03 (https://dejure.org/2003,3132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 103, 106, 115, 117; GBO §§ 13, 15; BGB §§ 164, 167
    Zur Kostenschuld der Insolvenzmasse bei Löschung vonGrundpfandrechten

  • Judicialis

    InsO § 103; ; InsO § 106; ; InsO § 115; ; InsO § 117; ; GBO § 13; ; GBO § 15; ; BGB § 164; ; BGB § 167

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags - Kostenverteilung bei Zustimmung des Insolvenzverwalters zur Grundstücksübertragung - Zulassung der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 21 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2003

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 103, 106, 115, 117 InsO; §§ 13, 15 GBO; §§ 164, 167 BGB
    Zur Kostenschuld der Insolvenzmasse bei Löschung von Grundpfandrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Löschung der Grundschulden ; Befriedigung der Staatskasse aus der Insolvenzmasse; Erlöschen der Vollmacht des Notars ; Notgeschäftsbesorgung bei Gefahr im Verzug

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    § 106 InsO
    Auch im Insolvenzverfahren schützt die Eigentumsvormerkung gegen vormerkungswidrige Belastungen (Notar Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 7 T 8141/02
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 499
  • FGPrax 2003, 289
  • Rpfleger 2004, 36
  • BayObLGZ 2003, 221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Es ist zweckmäßig, die Zulassung im Entscheidungssatz auszusprechen; die eindeutige Zulassung in den Gründen genügt jedoch (vgl. Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19-30 Rn. 30; zur Zulassung der Revision vgl. BGHZ 20, 188/189; zu § 41p Abs. 1 PatG BGH MDR 1978, 662).
  • BGH, 22.09.1994 - V ZR 236/93

    Durchsetzbarkeit des Übereignungsanspruchs im Konkurs des Grundstücksverkäufers

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Die Verpflichtung zur Löschung der Grundschulden ist nämlich eine von der Übereignungspflicht abtrennbare Nebenpflicht, auf die sich die Insolvenzfestigkeit der Vormerkung nicht erstreckt (vgl. BGH ZIP 1994, 1705).
  • BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79

    Vormerkungswirkung nach § 24 KO

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Die Auslegung ihrer Zustimmungserklärung vom 15.10.2002 ergibt, dass die Beteiligte lediglich der Übereignungspflicht aus dem Vertrag vom 9.2.2000 nachkommen wollte, weil diese durch Vormerkung gesichert und damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht geschmälert war (vgl. zur Zulässigkeit dieser Aufteilung BGHZ 79, 103/107; 96, 275/281; MünchKomm/Ott § 106 Rn. 23-31).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof die Schweigepflicht des Notars der entsprechenden Pflicht eines Rechtsanwalts nicht gleichgesetzt hat und ihre Fortdauer unabhängig von zwischenzeitlicher Konkurseröffnung angenommen hat (vgl. BGHZ 109, 260/272).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Die Auslegung ihrer Zustimmungserklärung vom 15.10.2002 ergibt, dass die Beteiligte lediglich der Übereignungspflicht aus dem Vertrag vom 9.2.2000 nachkommen wollte, weil diese durch Vormerkung gesichert und damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht geschmälert war (vgl. zur Zulässigkeit dieser Aufteilung BGHZ 79, 103/107; 96, 275/281; MünchKomm/Ott § 106 Rn. 23-31).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00

    Wirkung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Die Zulassung stellt einen gerichtlichen Willensakt dar, der darauf gerichtet ist, ausnahmsweise im Hinblick auf besondere Umstände durch gerichtliche Anordnung die Überprüfung der an sich nicht anfechtbaren Entscheidung durch übergeordnete Gerichtsinstanzen zu ermöglichen (vgl. BayObLGZ 2000, 318/320).
  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

    Auszug aus BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03
    Es ist zweckmäßig, die Zulassung im Entscheidungssatz auszusprechen; die eindeutige Zulassung in den Gründen genügt jedoch (vgl. Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19-30 Rn. 30; zur Zulassung der Revision vgl. BGHZ 20, 188/189; zu § 41p Abs. 1 PatG BGH MDR 1978, 662).
  • OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung zur

    Ob auch die GbR bei der auf § 15 GBO gestützten Antragstellung durch den Notar wirksam vertreten worden ist (vgl. BayObLGZ 2003, 221/224 f; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork-InsO 75. Lieferung 03.2018 § 117 Rn. 13; ablehnend: Heckschen in Reul/Heckschen/Wienberg Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis 2. Aufl. § 7 Rn. 13 f), wird daher nicht entscheidungserheblich sein.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 9 U 41/12

    Übertragung von Grundschulden an einem Hofgrundstück; Bewilligung der Eintragung

    Hierbei handelt es sich gegebenenfalls um von der Übereignungspflicht abtrennbare Verpflichtungen, auf die sich die Insolvenzfestigkeit der Vormerkung nicht erstreckt (vgl. BGH ZIP 1994, 1705; BayObLGZ 2003, 221, 225; jeweils zum Anspruch auf Lastenfreistellung).

    Hierbei handelt es sich gegebenenfalls um von der Übereignungspflicht abtrennbare Verpflichtungen, auf die sich die Insolvenzfestigkeit der Vormerkung nicht erstreckt (vgl. BGH ZIP 1994, 1705; BayObLGZ 2003, 221, 225; jeweils zum Anspruch auf Lastenfreistellung).

  • BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04

    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

    Jedenfalls hat das Amtsgericht die sofortige Beschwerde ausdrücklich und, wenngleich in der unterschriebenen Rechtsmittelbelehrung, in ausreichender Form (vgl. BayObLGZ 2003, 221) zugelassen.
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Die Zulassung in den Entscheidungsgründen ist daher ausreichend (vgl. BayObLGZ 2003, 221; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19-30 Rn. 30).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Die Zulassung in den Entscheidungsgründen ist daher ausreichend (vgl. BayObLGZ 2003, 221; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19 bis 30 Rn. 30).
  • LG Kleve, 22.02.2012 - 2 O 259/11

    Übertragung und Eintragung von Grundschulden im Grundbuch als Insolvenzforderung

    Bezüglich der sich aus dem Übertragungsvertrag vom 29.06.2001 für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist zu unterscheiden zwischen dem reinen Grundstücks-Rückübertragungsanspruch, der insolvenzfest durch die eingetragene Auflassungsvormerkung gesichert ist, und einem denkbaren Anspruch auf Übertragung von Grundschulden (vgl.: BGH ZIP, 1994, 1705; OLG Koblenz, VersR 1982, 250 f; BayOLG ZInsO 2003, 1143 ff, zitiert nach JURIS, Rdnr. 19; Wegener in FK-InsO, 6. Aufl., § 106, Rdnr. 16 m.w.N.).
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