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   BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21   

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https://dejure.org/2021,48955
BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21 (https://dejure.org/2021,48955)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2021 - 203 StRR 504/21 (https://dejure.org/2021,48955)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 2021 - 203 StRR 504/21 (https://dejure.org/2021,48955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Kennzeichenmissbrauch, Anhänger, Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 22 Abs. 2
    Abstellen eines Fahrzeuganhängers am Straßenrand als Gebrauchmachen

  • IWW
  • rewis.io

    Revision, Verkehrsordnungswidrigkeit, Auslegung, Halter, Rechtsfehler, Fahrzeughalter, Kraftfahrzeug, Verkehrsteilnehmer, Fahrerfeststellung, Sicherstellung, Angeklagten, Gefahr, Interesse, Gebrauchmachen, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, keinen Rechtsfehler

  • strafrechtsiegen.de

    Kennzeichenmissbrauch - Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 22 Abs. 2
    Ein Gebrauchmachen im Sinne von §

  • rechtsportal.de

    StVG § 22 Abs. 2
    Abstellen eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum als Gebrauchmachen im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG Weite Auslegung des Begriffs 'Gebrauchmachen' im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Abstellen eines Anhängers am Straßenrand - Kennzeichenmissbrauch?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kennzeichenmissbrauch mit abgestelltem Anhänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abstellen eines Anhängers mit falschem Kennzeichen am Straßenrand stellt Kennzeichenmissbrauch dar - Vorliegen eines "Gebrauchmachens" im Sinne von § 22 Abs. 2 StVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
    Der Begriff des "Gebrauchmachens" im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG ist daher so auszulegen, wie der Begriff "Gebrauch" in § 10 Abs. 1 AKB, § 2 Abs. 1 KfzPflVV; für jene Vorschriften ist anerkannt, dass der Begriff des Gebrauchs denjenigen des "Betriebs" des Fahrzeugs im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG einschließt, aber noch darüber hinausgeht (BGH, NZV 1995, S. 19; Böhme/Biela/Tomson in: Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, 2.
  • OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
    Auszug aus BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
    Im öffentlichen Interesse und im Interesse möglicher Unfallgeschädigter soll mithilfe des Kennzeichens über die Zulassungsstelle der Fahrzeughalter jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können (OLG Hamburg NJW 1966, 1827; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 22 StVG Rn. 1).
  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57
    Auszug aus BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.1957- 4 StR 523/57 (NJW 1958, S.151) steht der hier vertretenen Auslegung des Begriffs "Gebrauchmachen" nicht entgegen, da die Entscheidung zu § 248b StGB und nicht zu § 22 Abs. 2 StVG ergangen ist.
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