Rechtsprechung
BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Kennzeichenmissbrauch, Anhänger, Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 22 Abs. 2
Abstellen eines Fahrzeuganhängers am Straßenrand als Gebrauchmachen
- IWW
- rewis.io
Revision, Verkehrsordnungswidrigkeit, Auslegung, Halter, Rechtsfehler, Fahrzeughalter, Kraftfahrzeug, Verkehrsteilnehmer, Fahrerfeststellung, Sicherstellung, Angeklagten, Gefahr, Interesse, Gebrauchmachen, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, keinen Rechtsfehler
- strafrechtsiegen.de
Kennzeichenmissbrauch - Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 22 Abs. 2
Ein Gebrauchmachen im Sinne von § - rechtsportal.de
StVG § 22 Abs. 2
Abstellen eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum als Gebrauchmachen im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG Weite Auslegung des Begriffs 'Gebrauchmachen' im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Abstellen eines Anhängers am Straßenrand - Kennzeichenmissbrauch?
- beck-blog (Kurzinformation)
Kennzeichenmissbrauch mit abgestelltem Anhänger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abstellen eines Anhängers mit falschem Kennzeichen am Straßenrand stellt Kennzeichenmissbrauch dar - Vorliegen eines "Gebrauchmachens" im Sinne von § 22 Abs. 2 StVG
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 25.02.2021 - 3 Cs 704 Js 110452/20
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2021 - 15 Ns 704 Js 110452/20
- BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
Papierfundstellen
- NZV 2022, 202
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94
Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter …
Auszug aus BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
Der Begriff des "Gebrauchmachens" im Sinne des § 22 Abs. 2 StVG ist daher so auszulegen, wie der Begriff "Gebrauch" in § 10 Abs. 1 AKB, § 2 Abs. 1 KfzPflVV; für jene Vorschriften ist anerkannt, dass der Begriff des Gebrauchs denjenigen des "Betriebs" des Fahrzeugs im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG einschließt, aber noch darüber hinausgeht (BGH, NZV 1995, S. 19; Böhme/Biela/Tomson in: Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, 2. - OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
Auszug aus BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21
Im öffentlichen Interesse und im Interesse möglicher Unfallgeschädigter soll mithilfe des Kennzeichens über die Zulassungsstelle der Fahrzeughalter jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können (OLG Hamburg NJW 1966, 1827;… Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 22 StVG Rn. 1). - BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57