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   BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03   

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https://dejure.org/2003,8113
BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03 (https://dejure.org/2003,8113)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 2Z BR 188/03 (https://dejure.org/2003,8113)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 2Z BR 188/03 (https://dejure.org/2003,8113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4 § 24 Abs. 6
    Inhalt der Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer - Nachholung der unterbliebenen Beteiligung von Wohnungseigentümern am Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Erstellung eines Ergebnisprotokolls bei einer Eigentümerversammlung; Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift bei rechtswidriger Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines Wohnungseigentümers; Aussenwirkung des Protokolls durch Versendung an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.8.2003 (ZMR 2003, 868) zugrunde lag.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
    Die Gemeinschaftsordnung ist im Grundbuch eingetragen und deshalb - auch vom Rechtsbeschwerdegericht - aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen, wobei die für einen unbefangenen Leser nächstliegende Bedeutung maßgeblich ist (st. Rspr.; BGHZ 139, 288 ff.).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
    Einer Aufhebung und Zurückverweisung insgesamt bedurfte es deshalb nicht, da die Beteiligung lediglich der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (vgl. BGH ZMR 1998, 171).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluss vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR 2003, 868).

    Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

    Der Senat kann deshalb von einer Zurückverweisung absehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und vom 15.1.2004 - 2Z BR 255/03).
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