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   BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72   

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BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72 (https://dejure.org/1973,4509)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72 (https://dejure.org/1973,4509)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1973 - BReg. 2 Z 73/72 (https://dejure.org/1973,4509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf; Berufsausübung; Verkauf; Veräußerung; Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 2 T 133/72
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1973, 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (26)

  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72
    Hierzu steht nicht in Widerspruch, daß der Verwalter einem Kaufinteressenten bereits verbindliche Zusagen hinsichtlich der Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung des Kaufobjektes machen dürfte (BayObLGZ 1971, 273/278).

    a) Der Antragsgegner und mit ihm das Landgericht verkennen die Rechtsausführungen des Senats in dem Beschluß vom 19.8.1971 (BayObLGZ 1971, 273/278), wenn er annimmt, die ausschließlich gewerbliche oder berufliche Nutzung einer Eigentumswohnung verwandele Wohnungseigentum in Teileigentum und das könne wegen der dinglichen Änderung des Aufteilungsplanes ( § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG ) von den Eigentümern nur einstimmig beschlossen werden.

    b) Die in einer Vereinbarung (hier § 1 der Teilungserklärung) der Wohnungseigentümer enthaltene Bindung der Berufsausübung in einer Eigentumswohnung an die Zustimmung des Verwalters ist als Gebrauchsregelung ( § 15 WEG ) zulässig (BayObLGZ 1971, 273/276).

  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72
    Allerdings ist § 43 WEG hinsichtlich des Personenkreises der Verfahrensbeteiligten nicht engherzig auszulegen, wenn nur eine rechtlich bedeutsame Beziehung des Antragstellers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits oder noch besteht (BayObLGZ 1972, 161/163).

    So sind als Beteiligte anzuerkennen der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer einer Eigentumswohnung (BayObLG NJW 1969, 191; KG NJW 1970, 330), der zum Mitglied des Verwaltungsbeirats ernannte Nichteigentümer (BayObLGZ 1972, 161), der bereits abberufene Verwalter hinsichtlich seiner Verwaltertätigkeit (BayObLG Rpfleger 1970, 65) und der Mieter einer Eigentumswohnung nach Streitverkündung durch den Vermieter-Eigentümer (BayObLGZ 1970, 65/74).

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72
    2 Z 8/65">BayObLGZ 1965, 227/228 jedenfalls im Umfang der sog. echten Streitverfahren (noch weiter gehend KG NJW 1972, 2307) der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denen das Verfahren in Wohnungseigentumssachen zuzurechnen ist (BayObLGZ 1971, 313/324; Keidel aaO § 12 Rdnrn. 109 ff.), der im vorgenannten Schrifttum vertretenen Rechtsansicht an.

    So wurden z.B. die Institute der Prozeßstandschaft (BayObLGZ 1965, 193; 1970, 290/294), der Widerklage (BayObLGZ 1971, 313), des Feststellungsantrags (BayObLGZ 1965, 283), der Streitverkündung und Nebenintervention (BayObLGZ 1970, 66), der Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund (BGH MDR 1953, 220 u. 544) und sogar der Dispositionsmaxime (Habscheid aaO S. 102; Jansen aaO Vorbem. 59 ff. §§ 8-18; Keidel aaO § 12 Rdnr. 111) übernommen.

  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

    Haben die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung entschieden, ist die Gültigkeit des Beschlusses im Anfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1973, 1, 8 f.; BayObLG ZMR 1980, 125, 127; WuM 1985, 163; NJW-RR 1991, 849, 850); ein mangels Anfechtung bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschluß ist bindend, auch wenn er dem Gesetz oder vereinbarten Regelungen widerspricht (BGHZ 127, 99, 102 f. m.w.N.; 129, 329, 333; BayObLG NJW-RR 1992, 81, 83; 1993, 85, 86).

    Eine Zurückverweisung ist jedoch nicht geboten, da die Sache ohne weitere Ermittlungen zur Entscheidung reif ist; der Senat tritt dabei an die Stelle des Beschwerdegerichts und kann den Sachverhalt, auch soweit er sich nicht aus dem Beschluß des Landgerichts, sondern aus dem übrigen Akteninhalt ergibt, selbständig würdigen (vgl. BayObLGZ 1973, 1, 8 f., 1992, 90, 93; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 59 und 65).

    Etwaige Beschränkungen, die sonst für das Revisionsoder das Rechtsbeschwerdegericht bei Prüfung der Frage bestehen könnten, ob der Tatrichter die unbestimmten Rechtsbegriffe "wichtiger Grund" und "unzumutbare Beeinträchtigung" richtig angewandt hat (vgl. BGH NJW 1993, 463, 464; Palandt/Putzo BGB 56. Aufl. Rn. 37, BGB -RGRK/Corts 12. Aufl. Rn. 262, jeweils zu § 626 ; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 550 Rn. 28 und 29), greifen hierbei nicht ein (BayObLGZ 1973, 1, 9).

    bb) In dem besonders starken Publikumsverkehr und in der Lage der Praxis im zweiten Stock eines Wohnhauses liegt der entscheidende Unterschied zu dem Fall, den der Senat im Jahr 1973 (BayObLGZ 1973, 1, 7 f.) entschieden hat; er hatte damals bei einer vergleichbaren Regelung in der Gemeinschaftsordnung die Nichtgenehmigung einer zahnärztlichen Praxis im Erdgeschoß, in dem schon eine weitere ärztliche Praxis betrieben wurde, als rechtswidrig beurteilt.

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

    2 Z 8/65">BayObLGZ 1965, 227 vertretenen gegenteiligen Ansicht hat der 2. Zivilsenat des BayObLG im Anschluß an das neuere Schrifttum (Keidel/Winkler RdNr. 7, Jansen RdNr. 12, je zu § 22 FGG; Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit 5. Aufl. § 34 IV S. 197 ff.; ders. JZ 1956, 372 Anm. zu BGH JZ 1956, 372 ff. = BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55] ; Bärmann § 32 II 3 c; Baur Freiwillige Gerichtsbarkeit § 30 A V; Fenn a.a.O. S. 210) jedenfalls für die sogenannten echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denen das Verfahren in Hausratssachen nach herrschender Meinung zuzurechnen ist (z.B. BGHZ 18, 143/145; Habscheid JZ 1956, 372 f.; Fenn a.a.O. S. 21 mit Fn. 21; S. 35 mit Fn. 94), die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde - ebenso wie das BayObLG in einer älteren Entscheidung (Beschluß vom 2.7.1902 = OLG 7, 295 Nr. 29 g) und neuerdings das Kammergericht (NJW 1972, 2307) - in einer Wohnungseigentumssache im Beschluß vom 4.1.1973 (BayObLGZ 1973, 1/3 ff.) in Abweichung von BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55] bejaht.

    Seine Zulassung in Gestalt der unselbständigen Anschlußbeschwerde rechtfertigt unter dem übergeordneten Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfG RPfleger 1976, 389 f.; BayObLGZ 1973, 1/5) die Erwägung, daß in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Verbot der reformatio in peius zugunsten des Rechtsmittelführers gilt (BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55] /199; BayObLGZ 1965, 227/230; 1970, 239 f.; Fenn a.a.O. S. 209), das als Ausgleich die Zulassung einer offensiven Verteidigung zugunsten des Rechtsmittelgegners erfordert.

    Die künftige Regelung bei der Auslegung des derzeit noch geltenden Rechts unterstützend zu berücksichtigen, erscheint unter den hier gegebenen Umständen vertretbar (vgl.Kloepfer Vorwirkung von Gesetzen S. 161; BayObLGZ 1973, 1/6, dort zum § 69 des Entwurfs eines FGG ).

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Der Senat tritt der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgericht bei, die auch vom Kammergericht (NJW 1972, 2307), vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1973, 1; 1976, 312) und vom Oberlandesgericht Stuttgart (Die Justiz 1974, 464, 466) geteilt wird.

    Das legt nahe, in anderen Verfahren mit ähnlicher Interessenlage im Einklang mit der vom Gesetzgeber seither verfolgten neuen Zielrichtung die unselbständige Anschlußbeschwerde ebenfalls zuzulassen (vgl. auch BayObLGZ 1973, 1, 5/6).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Denn diese spezielle Regelung, die zur Folge hat, daß gegen den Verwalter vor einer solchen Beschlußfassung nicht gerichtlich vorgegangen werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 1/2 f.; diese Entscheidung ist der im vorigen Absatz vertretenen Auffassung deswegen nicht hinderlich, weil die Eigentümer in dem dort gegebenen Fall zwar die ablehnende Haltung des Verwalters gebilligt, diesem aber die alleinige Sachentscheidungskompetenz zur Zustimmungsfrage zuerkannt hatten), ändert an den oben erwähnten allgemeinen Gesichtspunkten zur Verwalterstellung nichts.

    Denn die Rechtslage war auch hinsichtlich der Frage zweifelhaft, ob der Käufer R. nicht auf Grund der im Vertrag vom 14.4.1976 bereits erklärten Auflassung und der dort bewilligten Auflassungsvormerkung schon zur Stellung eines Antrags nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG befugt war (vgl. BayObLGZ 1973, 1/6; KG NJW 1970, 330; OLGZ 1979, 290).

  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Verfahren in Wohnungseigentumssachen gehören, ist die Anschlussbeschwerde seit langem anerkannt (BGHZ 71, 314; BayObLGZ 1973, 1).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist auch im übrigen ebenso wie die Anschlussrechtsbeschwerde der Antragsteller zu 1 (dazu BGHZ 71, 314; BayObLGZ 1973, 1/3 ff.) zulässig.
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Die in einer Vereinbarung (hier § 1 GO) der Wohnungseigentümer enthaltene Bindung der Berufsausübung in einer Eigentumswohnung an die Zustimmung des Verwalters ist als Gebrauchsregelung (§ 15 WEG) zulässig (BayObLGZ 1971, 273/276; 1973, 1/9).

    Es ist im Gegenteil vereinbart, daß sie erlaubt sein soll, soweit sie weder mit einer unzumutbaren Belästigung der übrigen Wohnungseigentümer noch mit einer erheblich erhöhten Abnutzung des Gemeinschaftseigentums verbunden ist (vgl. BayObLGZ 1973, 1/9).

  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

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  • OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 20 W 87/83

    Erhöhung des Stammkapitals bei Altgesellschaften

    Die Beschwerdeberechtigung des Notars, den das Beschwerdegericht als Verfahrensbeteiligten behandelt hat, folgt für das Rechtsbeschwerdeverfahren bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde, die zu seiner Belastung mit Gerichtskosten geführt hat ( BGHZ 31, 92 /95; BayObLGZ 1973, 1 $8/189; 1982, 363/364).
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94

    Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 17.10.1985 - 3 W 192/85

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75

    Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

  • BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als

  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

  • LG Hamburg, 22.03.2006 - 318 T 120/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung einer von Wohnungsmietern betriebenen

  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 95/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzungsrecht; Gewerbe; Gewerbliche

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