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   BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3532
BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93 (https://dejure.org/1994,3532)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1994 - 1Z BR 37/93 (https://dejure.org/1994,3532)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 1Z BR 37/93 (https://dejure.org/1994,3532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer Inventarsfrist; Fristbeginn und Fristverlauf zur Errichtung eines Nachlassinventars; Meldung als Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1599
  • Rpfleger 1995, 336
  • Rpfleger 1995, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 104/02

    Fristlauf bei Zustellung an mehrere Verfahrensbevollmächtigte; Wiedereinsetzung

    Hat sich für den Betroffenen ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter bestellt, so ist deshalb § 176 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599).
  • OLG Naumburg, 26.07.2001 - 11 Wx 5/01

    Sachenrechtsbereinigung - notarielles Vermittlungsverfahren - Zustellungsauftrag

    In noch weitergehender Weise hält das Bayerische Oberste Landesgericht § 176 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits dann für anwendbar, wenn zwar eine schriftliche Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt worden ist, wenn aber die umfassende Bevollmächtigung als nachgewiesen zu erachten ist (BayObLG, FamRZ 1994, 1599).
  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).
  • OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96

    Anwendbarkeit von § 176 ZPO in Abschiebehaftsachen

    Weitgehend einig ist man sich indessen darüber, daß die Norm auch in anderen Sachen analog angewendet werden muß, wenn entweder eine umfassende Verfahrensvollmacht von Rechtsanwälten für einen Beteiligten anzunehmen ist oder ein Beteiligter gegenüber dem Gericht klar zum Ausdruck gebracht hat, daß Zustellungen lediglich an seinen Beteiligten erfolgen sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 m.w.Nachw.).
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