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   BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03   

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https://dejure.org/2004,6560
BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03 (https://dejure.org/2004,6560)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2Z BR 244/03 (https://dejure.org/2004,6560)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2Z BR 244/03 (https://dejure.org/2004,6560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23
    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers auf Grund einer Teilungserklärung zur Instandhaltung und Instandsetzung der seiner alleinigen Nutzung unterliegenden Gebäudeteile; Mehrheitlicher Beschluss der Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme durch die Gemeinschaft; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 659 (Ls.)
  • ZMR 2004, 605
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03
    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 30.4.1999 (NZM 1999, 862) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Formulierung wie die vorliegende nicht sämtliche Eigentümerbeschlüsse der betroffenen Versammlung umfasst.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03
    Vorliegende Antragsformulierung unterscheidet sich wesentlich von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1995, 397) war.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Ergänzend verweist der Senat noch auf seinen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 4.3.2003 (2Z BR 244/03 unter II 2 a).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03

    Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von

    Ergänzend verweist der Senat noch auf seinen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 4.3.2004 (2Z BR 244/03 unter II 2 a).

    Deren Instandhaltung ist eine Verpflichtung des jeweiligen Wohnungseigentümers und nicht eine Angelegenheit der Gemeinschaft (vgl. Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 244/03).

  • OLG Köln, 06.08.2004 - 16 Wx 81/04

    Verfahrensverbindung bei Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Kostenumlage bei

    Zu entsprechenden Eingriffen wäre die Gemeinschaft nur bei besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Ermächtigung befugt (vgl. KG OLGZ 1992, 320; OLG Düsseldorf a. a. O.; BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - - 2Z BR 244/03- = BeckRS 2004 Nr. 03778; Engelhardt a. a. O. Merle a. a. O. § 21 Rdn. 62).
  • AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10

    Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die

    Die Übertragung von Instandsetzungspflichten hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung sind zulässig (BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2Z BR 244/03 = NZM 2004, 659 = ZMR 2004, 605; i.E. LG Stuttgart, Urteil vom 16.09.2009 - 10 S 10/09; Jennißen, § 22 Rn. 95; Bärmann, 11. Auflage, § 14, Rn. 27; § 21, Rn. 88).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 2Z BR 205/04

    Beschlussfassung über gewerbliche Nutzung von Teileigentumseinheit unter

    Nichtig ist ein Beschluss nach herrschender Meinung, wenn es ihm an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLG WuM 2004, 425).
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    In der untergerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass ein solcher Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig ist (vgl. LG Hamburg ZWE 2014, 410; BayObLG ZWE 2005, 96; BayObLG ZMR 2004, 605; OLG München ZWE 2007, 490; LG München I ZMR 2014, 399; LG Dortmund BeckRS 2014, 2127; LG Itzehoe ZWE 2016, 464).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    cc) Weiter lässt sich durch Auslegung auch ermitteln, welche vorhandenen Parabolantennen von dem Beseitigungsverlangen betroffen sein sollen, so dass es dem Beschluss auch nicht an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt (vgl. BayObLG WuM 2004, 425).
  • OLG Köln, 06.08.2004 - 16 Wx 95/04

    Zuständigkeit einer Eigentümergemeinschaft für die Umsetzung von

    Zu entsprechenden Eingriffen wäre die Gemeinschaft nur bei besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Ermächtigung befugt (vgl. KG OLGZ 1992, 320; OLG Düsseldorf a. a. O.; BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - - 2Z BR 244/03- = BeckRS 2004 Nr. 03778; Engelhardt a. a. O. Merle a. a. O. § 21 Rdn. 62).
  • LG München I, 25.11.2013 - 1 S 1911/13
    Ist die Instandsetzung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums wirksam qua Vereinbarung dem einzelnen Sondereigentümer überbürdet worden, so fehlt der Gemeinschaft insoweit die Beschlusskompetenz (BayObLG, ZMR 2004, 605).2.
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