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   BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04   

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https://dejure.org/2004,11034
BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,11034)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,11034)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,11034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2
    Rechtswirkungen eines Beschlusses über die Berechtigung zur Nutzung einer bestimmten Gemeinschaftsfläche - Rechtswirkungen der Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht eines Wohnungseigentümers zum Abstellen eines Fahrzeug auf einer bestimmten Grundstücksfläche; Gerichtliches Vorgehen gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf Grund der Vereitelung des Nutzungsrechts; Rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04
    Denn es handelt sich hierbei um eine materielle Ausschlussfrist (BGH NJW 1998, 3648; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04
    Einer Ungültigerklärung durch gerichtlichen Beschluss nach § 23 Abs. 4 WEG bedarf es ebenso wenig wie bei einem nichtigen Beschluss (BGHZ 145, 158; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 23 WEG Rn. 25 und 26).
  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

    Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04
    Jedoch kann nach rechtskräftiger Antragsabweisung nicht mehr geltend gemacht werden, es lägen Nichtigkeitsgründe vor oder ein Beschluss sei gar nicht gefasst worden (siehe BayObLG ZMR 2002, 142; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 20).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04
    Zwar kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich unbeschränkt geltend machen, zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung habe gar keine Beschlussfassung stattgefunden (siehe BayObLGZ 1995, 407).
  • LG Hamburg, 15.11.2017 - 318 S 19/17

    Beseitigungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

    Die inhaltliche Richtigkeit eines erfolglos angefochtenen Beschlusses könne insgesamt nicht mehr in Frage gestellt werden (BayObLG, ZMR 2005, 63).
  • LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Die inhaltliche Richtigkeit eines erfolglos angefochtenen Beschlusses könne insgesamt nicht mehr in Frage gestellt werden (BayObLG, ZMR 2005, 63).
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