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   BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85   

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BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85 (https://dejure.org/1985,3268)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85 (https://dejure.org/1985,3268)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 1985 - BReg. 2 Z 29/85 (https://dejure.org/1985,3268)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 476 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 355
  • BayObLGZ 1985, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Betroffen in diesem Sinne ist derjenige, dessen grundbuchmäßiges Recht im Zeitpunkt der Grundbucheintragung von dieser rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann ( BGHZ 66, 341 /345 [= …
  • OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 262/83

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nurbezüglich eines Teiles

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.10.1983 ( Rpfleger 1984, 60 f. [= MittBayNot 1984, 33 ]; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 43. Aufl. § 800 Anm. 1 C) kann entgegen der Meinung der Vorinstanzen nicht für den gegenteiligen Standpunkt herangezogen werden.
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Das hat die Rechtsprechung in Bezug auf die Höchstbetragshypothek wiederholt ausgesprochen (vgl. BGH NJW 1983, 2262 f.; BayObLGZ 1954, 196 /201; OLG Oldenburg DNotZ 1957, 669 /670; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 220).
  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81

    Zur Löschung eines Heimstättenvermerks

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Erforderlich ist also, daß die dingliche Rechtsstellung des Rechtsinhabers durch die vorzunehmende Eintragung irgendwie ungünstiger gestaltet wird oder zumindest ungünstiger gestaltet werden kann ( BayObLGZ 1974, 217 /220 [= DNotZ 1975, 31 ]; 1981, 156/158 [= MittBayNot 1981, 122 ]).
  • BayObLG, 30.01.1974 - BReg. 2 Z 60/73
    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Bezieht sich eine UnterwerMittBayNot 1985 Heft 3 fungserklärung auf das gesamte Grundpfandrecht, so wird die dingliche Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers durch Eintragung der Unterwerfungsklausel nicht ungünstiger gestaltet, sondern günstiger; denn die dingliche Wirkung der Unterwerfungserklärung bedeutet eine Verstärkung des Grundpfandrechts (vgl. BayObLGZ 1974, 30 /35 [= DNotZ 1974, 376]).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
    Erforderlich ist also, daß die dingliche Rechtsstellung des Rechtsinhabers durch die vorzunehmende Eintragung irgendwie ungünstiger gestaltet wird oder zumindest ungünstiger gestaltet werden kann ( BayObLGZ 1974, 217 /220 [= DNotZ 1975, 31 ]; 1981, 156/158 [= MittBayNot 1981, 122 ]).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Der Grundstückseigentümer kann sich auch wegen eines Teilbetrages einer Grundschuld der Zwangsvollstreckung gemäß § 800 ZPO unterwerfen (BayObLGZ 1985, 141, 142 f; OLG Hamm NJW 1987, 1090, 1091 [OLG Hamm 30.10.1986 - 15 W 129/86]; für die Höchstbetragshypothek vgl. BGHZ 88, 62, 64 ff).

    Die Probleme, die sich im übrigen bei jeder Unterwerfung wegen eines Grundschuldteilbetrages dann stellen, wenn die Grundschuld später geteilt wird (vgl. Wolfsteiner, DNotZ 1988, 234), beeinflussen die Bestimmtheit der Teilunterwerfung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 800 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht (vgl. BayObLGZ 1985, 141, 143).

  • BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02

    Sondernutzung an Kfz-Stellplatz in Eigentumswohnanlage -

    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1985, 141/142).
  • OLG München, 03.11.2022 - 34 Wx 426/22

    Zu den Voraussetzungen einer auf Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers

    Betroffen ist das Recht, wenn es durch die vorzunehmende Eintragung rechtlich und nicht nur wirtschaftlich beeinträchtigt wird oder werden kann (BGH NJW 2000, 3643; BayObLG Rpfleger 1985, 355; KG ZfIR 2015, 719/720; Demharter § 19 Rn. 49; Hügel/Holzer § 19 Rn. 68).
  • AG Marl, 06.06.2014 - STH-614
    Der Begriff der "rechtlichen Beeinträchtigung" ist im weitesten Sinne zu verstehen; eine solche liegt bereits dann vor, wenn das Recht durch die bewilligte Eintragung unter Umständen eine ungünstigere Gestaltung erfahren kann (BayObLG BayObLGZ 1981, 156, 158; Rpfleger 1985, 355; KG JFG 14, 146, 147 f - so: Kommentierung von Beck-Online § 55 GBO ).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84

    Zum Rangrücktritt hinter einen Grundschuldteilbetrag

    Die Senatsentscheidung vom 4.4.1985 (MittBayNot 1985, 122), in der die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Eintragung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Teils der Grundschuld für nicht erforderlich erachtet wurde, betraf einen Fall, in dem eine Rangbestimmung hinsichtlich der Teile der Grundschuld nicht getroffen war.
  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    Allgemeines/Liegenschaftsrecht - Unterwerfung hinAllgemeines/Liegenschaftsrecht - eines Teilbetrages sichtlich eines.Teilbetrages einer Grundschuld (BayObLG, Beschluß vom 4.4.1985 - BReg. 2 Z (BayObLG, Beschluß vom 4.4. 1985 - BReg. 2 Z 29/85 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) BGB § 1151 § 1151 GBO § 19 GBO§ 19 ZPO §§ 800; 794 Abs. 1 Nr. 5 800; 794 Abs. 1 Nr. 5 Unterwirft sich der Grundstückseigentümer hinsichtlich eines Teilbetrages einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung, ohne eine Bestimmung über den Rang dieses Tellbetrages zu treffen, so bedarf es für die Eintragung der Teilbetrages Unterwerfung nicht der Bewilligung des Grundschuldgläubigers.
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