Rechtsprechung
BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers; Ausschluss des Betreuers von der Vertretung des Betreuten und möglicher bestehender Interessenkonflikt; Voraussetzungen für die Bestellung der Betreuungsbehörde als Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Weiterer Betreuer, Nachrang der Betreuungsbehörde als Betreuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung der Betreuungsbehörde zum Betreuer und Bestellung eines weiteren selbstständigen Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 19.01.1998 - 3 XVII 654/92
- LG Nürnberg-Fürth, 03.03.1998 - 13 T 755/98
- BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1303
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94
Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel; …
Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
Zwischen diesen Gruppen besteht ein Stufenverhältnis, das eine freie Auswahl des Gerichts ausschließt (BayObLG MDR 1994, 922 ). - BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die …
Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
Die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers kann losgelöst von der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Betreuung rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220 f.). - BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung …
Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
a) Als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbetreuung des § 1897 Abs. 1 BGB darf ein weiterer Betreuer nur dann bestellt werden, wenn die Angelegenheiten des Betreuten durch mehrere Betreuer besser besorgt werden können (§ 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB ), die Einwilligung zur Sterilisation in Frage steht (§ 1899 Abs. 2 BGB ) oder der andere Betreuer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist (§ 1899 Abs. 4 BGB ) (BayObLGZ 1997, 288/290).
- AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24
Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung
Insofern kann die volljährige Betroffene hier aber unter Beachtung dessen derzeitig gerade nicht durch eine natürliche Person oder einen Betreuungsverein betreut werden (BayObLG, Beschluss vom 04.05.1998, Az.: 4 Z BR 43/98). - BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00
Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer
Eine andere Beurteilung sei auch nicht aufgrund der Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1999, 1303 ; BtPrax 1999, 80 ) veranlaßt, diese Entscheidungen hätten die Betreuerauswahl bei endgültiger Betreuerbestellung betroffen.