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BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; AGBG § 9
Verweisungsbeschluß bei ausschließlicher AGB-Gerichtsstandskalsuel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung; Willkürlichkeit der Verweisung; Fortwirkung der ersten Verweisung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 30 C 541/02
- AG Regensburg - 10 C 3465/01
- BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
Papierfundstellen
- BB 2002, 1616
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
Verweisung des Rechtsstreits: Bindungswirkung bei Unterlassen einer Belehrung des …
Das bestimmende Gericht hat dies im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten, so dass der erste mit verfahrensrechtlicher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Bestimmungsverfahren fortwirkt (vgl. etwa BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02, bei juris;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).10 Zuzugeben ist dem Amtsgericht Böblingen, dass nach einer verbreiteten Meinung (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1506/1507; BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02 Rn. 9 bei juris) eine Gerichtsstandsklausel auch dann noch als unbedenklich erachtet wird, wenn sie nicht den Sitz des Verwenders, sondern eine in der Nähe liegende Großstadt bestimmt, sofern damit für den Vertragsgegner im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind und deshalb keine unangemessene Benachteiligung vorliegt.
- OLG Dresden, 26.11.2015 - 2 AR 56/15
Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Leipzig ist von dem für die Beklagte (allgemein) zuständigen Amtsgericht Grimma nur unbedeutend weiter entfernt, verfügt dafür aber die bessere Infrastruktur, ist verkehrstechnisch günstiger zu erreichen und würde die Durchführung einer Berufung am selben Ort ermöglichen (vgl. zum Ganzen: OLG München, MDR -, 243; BayObLG, BB 2002, 1616; Hanseatisches Oberlandesgericht, NJW-RR 1999, 1506).
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