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   BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03   

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BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,3616)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 1Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,3616)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 1Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,3616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 134, 1937, 2078; HeimG § 14 Abs. 1
    Erbeinsetzung einer mit dem Heimträger nicht direkt verbundenen Stiftung

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 1937; ; BGB § 2078; ; HeimG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 1937 § 2078; HeimG § 14 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 HeimG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Erbeinsetzung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts; Stiftung als Eigentümerin und Vermieterin von Räumen, in denen eine Sozialstation eine Kurzzeitpflegeeinrichtung betreibt; Träger und Betreiber eines Heims; Verbotsgesetz zum Schutz der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 873
  • FamRZ 2003, 1882
  • Rpfleger 2003, 583
  • BayObLGZ 2003, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Auf Verfügungen, die von Heimbewerbern vor ihrer Aufnahme in das Heim getroffen werden, ist § 14 Abs. 1 HeimG in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung, die anders als § 14 Abs. 1 HeimG in der ab 1.1.2002 geltenden Neufassung Heimbewerber nicht ausdrücklich nennt, entsprechend anwendbar (BGH NJW-RR 1995, 1272; BayObLG FamRZ 2001, 1170/1172; Rossak ZEV 1996, 41/46).

    Diese Gegebenheiten können vorliegen bei einer mittelbaren bzw. indirekten Zuwendung an die im Gesetz genannten Verbotsadressaten über ihnen nahestehende Angehörige (vgl. BayObLGZ 2000, 36/46; BayObLG FamRZ 2001, 1170) oder an den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, die Träger eines Heims im Sinne des § 1 HeimG ist (vgl. BayObLGZ 2000, 36/41).

  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Eine Umgehung der Verbotsvorschrift des § 14 HeimG läge vor, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, aber dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; BayObLGZ 2000, 48/56).

    In Fällen mittelbarer Zuwendung kommt die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1 HeimG jedoch nur in Betracht, falls diese - wenn auch über den Umweg über einen Dritten - sich als Zuwendung des Erblassers an einen vom Verbot erfassten Adressaten darstellt (BayObLGZ 2000, 48/57).

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).

    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 57; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).

  • BGH, 27.04.1995 - III ZR 147/94

    Annahme einer Revision - Vorliegen eines Stiftungsvertrags mit

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Auf Verfügungen, die von Heimbewerbern vor ihrer Aufnahme in das Heim getroffen werden, ist § 14 Abs. 1 HeimG in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung, die anders als § 14 Abs. 1 HeimG in der ab 1.1.2002 geltenden Neufassung Heimbewerber nicht ausdrücklich nennt, entsprechend anwendbar (BGH NJW-RR 1995, 1272; BayObLG FamRZ 2001, 1170/1172; Rossak ZEV 1996, 41/46).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Eine Umgehung der Verbotsvorschrift des § 14 HeimG läge vor, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, aber dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; BayObLGZ 2000, 48/56).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Dementsprechend muss die gegenüber dem Nachlassgericht abzugebende Erklärung der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung unzweideutig erkennen lassen, dass der Anfechtende einen Mangel des Erblasserwillens geltend machen will (vgl. BayObLG 1989, 327/330; BayObLG FamRZ 1992, 226; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2081 Rn. 2; Bamberger/Roth/Litzenberger BGB § 2081 Rn. 3).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Bei § 14 HeimG handelt es sich um ein dem Schutz der Heimbewohner dienendes Verbotsgesetz (BGHZ 110, 235/240; BayObLGZ 1991, 251/254; 1997, 374/376; Rossak ZEV 1996, 41 ff.).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Bei § 14 HeimG handelt es sich um ein dem Schutz der Heimbewohner dienendes Verbotsgesetz (BGHZ 110, 235/240; BayObLGZ 1991, 251/254; 1997, 374/376; Rossak ZEV 1996, 41 ff.).
  • BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79

    Kind; Mutter; Amtspfleger; Unterhaltsansprüche; Zukünftig; Aufgelaufen;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 57; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
    Die Erteilung eines Erbscheins setzt nämlich einen inhaltlich bestimmten Erbschein voraus, der das beanspruchte Erbrecht genau bezeichnet (BayObLGZ 1995, 47/50; Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 11).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags;

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    Die Umgehung einer Verbotsnorm setzt nämlich voraus, dass der von dieser verbotene Erfolg herbeigeführt wird, obwohl der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003, Az. 1Z BR 17/03, zitiert nach juris Tz. 26).
  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten

    Diese Gegebenheiten können Vorliegen bei einer mittelbaren bzw. indirekten Zuwendung an die im Gesetz genannten Verbotsadressaten über ihnen nahestehende Angehörige (vgl. BayObLGZ 2000, 36/46; BayObLG FamRZ 2001, 1170) oder an den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, die Trägerin eines Heims im Sinne des § 1 HeimG ist (vgl. BayObLGZ 2000, 36/41; BayObLGZ 2003, 136/139).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

    1a Z 3/90">NJW 1992, 55; BayObLG FamRZ 1992, 975; BayObLG NJW 1993, 1143; OLGR Saarbrücken 1998, 92; KG Berlin NJW-RR 1999, 2; BVerfG NJW 1998, 2964; BayObLG NJW 2000, 1875; BayObLG NJW-RR 2001, 295; OLG Frankfurt NJW 2001, 1504; BayObLG FamRZ 2003, 1882).
  • VG Würzburg, 03.06.2008 - W 1 K 08.638

    Heimrecht; Ausnahme vom Verbot der Gewährung von Leistungen über das Heimentgelt

    Das erkennende Gericht kann dabei der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 4. Juni 2003 (1 Z BR 17/03) nicht folgen, wenn das Bayerische Oberste Landesgericht ausführt, das Verbot des § 14 Abs. 1 HeimG richte sich gegen den Träger des Heimes, also allein gegen diejenige juristische Person, die das Heim betreibe; eine analoge Anwendung des § 14 Abs. 1 HeimG komme nur dann in Betracht, wenn sich die Zuwendung des Erblassers an einen vom Verbot erfassten Adressaten darstellt.
  • LG Kempten, 12.11.2020 - 33 O 649/20

    Erbeinsetzung einer dem Heimträger gehörenden Stiftung

    Hierfür müsste sich die Zuwendung des Erblassers an einen vom Verbot erfassten Adressaten darstellen (BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 1Z BR 17/03 = BayObLGZ 2003, 136).
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