Rechtsprechung
   BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3671
BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88 (https://dejure.org/1989,3671)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88 (https://dejure.org/1989,3671)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1989 - BReg. 1a Z 36/88 (https://dejure.org/1989,3671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines gemeinsamen Erbscheins; Erbeinsetzung einer Tochter in einem gemeinschaftlichen Testament bezüglich in der DDR verbliebener Sachen; Voraussetzungen einer ergänzenden Testamentsauslegung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1348
  • Rpfleger 1990, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Die Vornahme der Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLGZ 1986, 426/430 und 1987, 23/28).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Die Vornahme der Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLGZ 1986, 426/430 und 1987, 23/28).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie auf einer ausreichenden Sachverhaltserforschung beruht, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Die Vornahme der Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLGZ 1986, 426/430 und 1987, 23/28).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Zwar bezieht sich die Erbeinsetzung regelmäßig auf das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tod hinterläßt (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1986, 835/837).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Die Vornahme der Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLGZ 1986, 426/430 und 1987, 23/28).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Diese unterliegt der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts nur daraufhin, ob das Gericht der Tatsacheninstanz den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( §§ 23, 25 FGG ) und dabei nicht gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1984, 208/211 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 18.10.1982 - 15 W 226/82

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Vermachung

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Eine Einziehung ist entbehrlich, wenn es sich um die Beseitigung unzulässiger Zusätze handelt, die den sachlichen Inhalt des Erbscheins unberührt lassen und an seinem öffentlichen Glauben nicht teilnehmen (KG OLGZ 1966, 612/614; OLG Hamm OLGZ 1983, 59/60; Soergel/Damrau Rn. 7, BGB-RGRK/Kregel 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 2361; Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 11).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Zwar bezieht sich die Erbeinsetzung regelmäßig auf das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tod hinterläßt (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1986, 835/837).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, daß die letztwillige Verfügung eine nachträglich entstandene Lücke auf weist, welche die Testierenden nicht vorausgesehen haben, weil sie die spätere Entwicklung nicht bedachten (BayObLGZ 1988, 165/167; MünchKomm/Leipold BGB Rn. 36, Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. Anm. 1 d, jeweils zu § 2084).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Das kann auch ein unerwarteter Vermögenserwerb des Erblassers sein (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1348 f.; KG NJW 1971, 1992; OLG München FamRZ 2011, 1817, 1820; MünchKomm-BGB/Schlichting, 5. Aufl. § 2087 Rn. 12; Staudinger/Otte aaO Rn. 90).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Gegen diese Entscheidung war an sich die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 mit dem Ziel statthaft, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und in der Sache die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLG FamRZ 1989, 1348; 1992, 862, 863).
  • BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92

    Nachlaßspaltung, Erbschein, gesonderter, Ddr, Beitrittsgebiet, Erbvertrag,

    Eine solche Erbeinsetzung bezieht sich regelmäßig auf das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tode hinterläßt (BGH FamRZ 1972, S. 561/563; BayObLG FamRZ 1989, S. 1348), hier also auch auf etwaiges Grundvermögen in der früheren DDR oder etwaige darauf gerichtete schuldrechtliche Rückgabeansprüche.
  • OLG Naumburg, 18.10.1995 - 5 W 76/95

    Erblasserwille und Restitution

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91

    Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines

    Es durfte sie deswegen auch nicht berichtigen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1348/1350; MünchKomm ZPO /Musielak § 319 Rn. 11), sondern lediglich im Rahmen seiner Entscheidung über die vom Beteiligten zu 2 angefochtene zweite Fristverlängerung auslegen.
  • BayObLG, 02.07.1991 - BReg. 1a Z 68/90

    Unterscheidung Erbe und Vermächtnisnehmer; Voraussetzungen für die Einziehung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht