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BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93 |
Zitiervorschläge
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"Sie lügen nach Aktenlage unverschämt"
§ 24 StPO
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsausichten einer Revision im Strafprozess wegen Durchgreifens einer formgerecht erhobenen Verfahrensrüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Ausgestaltung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2948
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Und in eben diesem Rahmen bewegt sich die nämliche Äußerung: Auch wenn in ihr ein gewisser Unmut über die Abwegigkeit des Aussageverhaltens bzw. die Unwahrheit der Aussage der Angeschuldigten DD zum Ausdruck kommt, erreicht diese - zumal in eine volkstümliche Redewendung gekleidete (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - 5 StR 345/95, NStZ-RR 1996, 200 ; Beschluss vom 03.11.2010 - 1 StR 500/10, NStZ 2011, 228 ) - Einschätzung im Tonfall bei weitem nicht dieselbe Schärfe, wie etwa der (verletzende) Vorwurf an einen Verfahrensbeteiligten, "unverschämt zu lügen" (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.1993 - 5 St RR 80/93, NJW 1993, 2948). - OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der …
Haben Hauptpartei und ihr Streithelfer jeweils Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1993, 2948). - OLG Karlsruhe, 10.07.2013 - 12 W 32/13
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbehalts …
Soweit sich der Kläger in seiner Beschwerdebegründung auf die in einem Richterablehnungsverfahren ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. August 1993 (NJW 1993, 2948) beruft, lag dieser kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. - OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Solange sich die Ausdrucksweise des Richters innerhalb seines Verhaltensspielraums bewegt, der sehr erheblich ist, begründet allein die Darlegung einer Rechtsansicht die Besorgnis der Befangenheit nicht (…Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 42 Rdn. 17) Erst wenn der Richter die dabei gebotene Zurückhaltung überschreitet und er sich verletzender Ausdrücke oder sonstiger ungewöhnlich scharfer verletzender Formulierungen bedient, kann auf diese Wortwahl ein Ablehnungsgesuch gestützt werden (BayObLG, NJW 1993, 2948 ).