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   BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00   

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BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00 (https://dejure.org/2000,19875)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 4St RR 99/00 (https://dejure.org/2000,19875)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 4St RR 99/00 (https://dejure.org/2000,19875)
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    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Strafzumessung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Im Gegensatz zu Heroin werden Kokainzubereitungen mit hohen Wirkstoffgehalten gehandelt; gute Qualitäten liegen bereits bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % vor (BGH StV 1996, 214/215 und NStZ-RR 1996, 281 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 51).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Im Gegensatz zu Heroin werden Kokainzubereitungen mit hohen Wirkstoffgehalten gehandelt; gute Qualitäten liegen bereits bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % vor (BGH StV 1996, 214/215 und NStZ-RR 1996, 281 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 51).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Ohne Feststellungen zum Mindestgewicht der veräußerten Tabletten und zu deren Mindestwirkstoffgehalt (vgl. hierzu BGHSt 42, 255/267; LG Kassel NStZ-RR 1996, 344 ; Weber Vorbem. §§ 29 ff. Rn. 522) läßt sich die Mindestanzahl der aus den Tabletten zu gewinnenden Konsumportionen und damit der Schuldumfang bei den einzelnen Erwerbshandlungen nicht abschätzen.
  • LG Kassel, 11.12.1995 - 556 Js 100023/95

    Nicht geringe Menge Amphetamin, MDA, MDE und MDMA

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Ohne Feststellungen zum Mindestgewicht der veräußerten Tabletten und zu deren Mindestwirkstoffgehalt (vgl. hierzu BGHSt 42, 255/267; LG Kassel NStZ-RR 1996, 344 ; Weber Vorbem. §§ 29 ff. Rn. 522) läßt sich die Mindestanzahl der aus den Tabletten zu gewinnenden Konsumportionen und damit der Schuldumfang bei den einzelnen Erwerbshandlungen nicht abschätzen.
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Diese Voraussetzungen sind dann gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche, also außergewöhnliche Zunahme von Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGH NStZ 1992, 275 m.w.N.; BayObLGSt 1988, 62/66; Tröndle/Fischer § 46 Rn. 6a).
  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00
    Diese Voraussetzungen sind dann gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche, also außergewöhnliche Zunahme von Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGH NStZ 1992, 275 m.w.N.; BayObLGSt 1988, 62/66; Tröndle/Fischer § 46 Rn. 6a).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 4St RR 67/03

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

    Falls dieser Sonderfall nicht vorliegt, bedarf es jeweils konkreter Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; allgemeine Qualitätsmerkmale wie "durchschnittlich", "niedrig" oder ähnliches reichen hierzu nicht aus (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschluss vom 12.6.2001 - 4 St RR 75/2001 - betreffend Heroin; Beschluss vom 4.8.2000 - 4 St RR 99/2000 - betreffend Kokain und Ecstasy).
  • BayObLG, 02.10.2001 - 4St RR 112/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

    Der Senat nimmt insoweit auf seinen Beschluß vom 4.8.2000 - 4St RR 99/00 - Bezug.
  • BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

    Bei Kokain läßt dagegen die breite Streuung der am Markt vorkommenden Qualitätsstufen (vgl. Weber Anlage E) einen derartigen Rückschluß auf die vorhandenen Wirkstoffgehalte nicht zu (vgl. Beschluß des Senats vom 4.8.2000 - 4St RR 99/00 -) Es sind deshalb nach Maßgabe der oben dargelegten Kriterien Feststellungen zum konkreten Wirkstoffgehalt zu treffen.
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