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   BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04   

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BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04 (https://dejure.org/2004,2908)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1Z BR 44/04 (https://dejure.org/2004,2908)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1Z BR 44/04 (https://dejure.org/2004,2908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 2069; ; BGB § 2229 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069 § 2229 Abs. 4
    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - Nachprüfung der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments bei Erbeinsetzung eines vorverstorbenen nichtehelichen Sohnes des Ehemanns; Abgrenzung zwischen Absichtserklärung und unmittelbarer Erbeinsetzung; Nachprüfung der Beweiswürdigung eines Beschwerdegerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe setzt nichtehelichen Sohn des Mannes als Erben ein - Doch er stirbt vor der Erblasserin - wer wird Ersatzerbe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 292
  • FamRZ 2005, 840
  • Rpfleger 2005, 25
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden kann, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Der Senat kann die Feststellungen des Landgerichts, es sei von Testierfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments auszugehen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), ob die Vorschriften über die Beweisaufnahme (§ 15 FGG) verletzt wurden und ob die Beweiswürdigung im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigende Fehler aufweist (st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1417; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2001, 516, 517; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2069 Rn. 27; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2069 Rn. 34).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; 2002, 359/368).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden kann, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90

    Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    In jedem Fall aber ist der Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Entsprechend ist dem Formerfordernis vorliegend genügt und es kommt auf die konkrete Auslegung an, bei der der hypothetische Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840, 841 m.w.N.).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    In jedem Fall aber ist der Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.).
  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06

    Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • AG Bamberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21

    Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten des Abkömmlings der als Erbin

    Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).

    Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.; Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.; Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.; Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).

  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem

    Die Voraussetzungen des § 2069 BGB liegen hier für alle im Testament Bedachten gleichermaßen nicht vor, denn diese für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.).

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).

  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels

    Eine Auslegung des Testaments nach §§ 2084, 133 BGB dahingehend, dass der Erblasser in diesem Sinne eine konkludente Ersatzerbeneinsetzung vorgenommen hat, kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Testament konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Erblasser die Möglichkeit, dass seine jüngere Schwester vor ihm verstirbt, bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bedacht hatte (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.07.2006 zu 31 Wx 35/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; OLG Frankfurt a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 zu 1 Z BR 44/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 20/21).
  • AG Amberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21

    Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten Abkömmling der als Erbin eingesetzten

    Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).

    Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.; Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.; Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.; Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).

  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06

    Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten

    Eine Auslegung des Testaments nach §§ 2084, 133 BGB dahin gehend, dass der Erblasser in diesem Sinne eine konkludente Ersatzerbeneinsetzung vorgenommen hat, setzt wie vorstehend erwähnt weiter voraus, dass das Testament konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Erblasserin die Möglichkeit, dass ihre jüngere Schwester vor ihm verstirbt, bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bedacht hatte (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2005 zu 31 Wx 35/06, juris, BayObLG, Beschluss vom 4. August 2002 - 1 Z BR 44/04 -, juris; KG (6. Zivilsenat), Beschluss vom 17. Januar 2020 - 6 W 58/19 - juris).
  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21

    Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der

  • AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21

    Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der

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