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   BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04   

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https://dejure.org/2004,5919
BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04 (https://dejure.org/2004,5919)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 3Z BR 20/04 (https://dejure.org/2004,5919)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 3Z BR 20/04 (https://dejure.org/2004,5919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 18 Abs. 3, 19, 30 Abs. 1, 46 Abs. 4, 103
    Kostenrechtlicher Wert des Anteils an einer Personengesellschaft

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 2 Satz 1 § 30 Abs. 1 § 103
    Bewertung von Nachlassgegenständen: Grundstück - Anteil an Kommanditgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenrechnung eines Testamentsvollstreckers: Bewertung einer Kommanditbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 78 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 18 Abs. 3, 19, 30 Abs. 1, 46 Abs. 4, 103 KostO
    Kostenrechtlicher Wert des Anteils an einer Personengesellschaft

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bei der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks ; Bewertung des Anteils an einer Kommanditgesellschaft; Haftung für die bei Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen entstehenden Kosten; Berechtigung zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 817
  • DB 2004, 2366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93

    Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Denn nach dieser Vorschrift sind alle ausreichenden Anhaltspunkte für einen den Einheitswert übersteigenden Wert heranzuziehen, um dem Verkehrswert - als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 KostO - zum Bewertungszeitpunkt möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1993, 173/175).

    Soweit die Beteiligten zu 2 und 3 keine weiteren Unterlagen vorgelegt haben, durfte das Landgericht ihre Angaben zur Bewertung der Grundstücke im Nachlassverzeichnis als Schätzgrundlage heranziehen und in Richtung auf den Verkehrswert korrigieren (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 128; JurBüro 1988, 1199/1200; BayObLGZ 1993, 173/176).

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; 1993, 173/176 f.).

  • BayObLG, 03.12.1982 - BReg. 1 Z 87/82

    Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Soweit die Beteiligten zu 2 und 3 keine weiteren Unterlagen vorgelegt haben, durfte das Landgericht ihre Angaben zur Bewertung der Grundstücke im Nachlassverzeichnis als Schätzgrundlage heranziehen und in Richtung auf den Verkehrswert korrigieren (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 128; JurBüro 1988, 1199/1200; BayObLGZ 1993, 173/176).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Der kostenrechtliche Wert des Anteils an einer Personengesellschaft bestimmt sich deshalb nach dem Anteil des Gesellschafters am Aktivvermögen der Gesellschaft ohne Schuldenabzug (vgl. BayObLG JurBüro 1990, 897/898 und eingehend BayObLG Rpfleger 1955, 199; BayObLGZ 2001, 315 = JurBüro 2002, 205; OLG Zweibrücken 1998, 277; LG München I MittBayNot 1998, 277; Korintenberg /Schwarz 15. Aufl. § 18 Rn. 27 f m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.07.1993 - 9 W 67/93

    Geschäftswert eines Erbscheins für im Beitrittsgebiet belegene Grundstücke

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Ebenso wie Wertsteigerungen nach dem Erbfall - z. B. durch die Wiedervereinigung bei in der früheren DDR belegenen Grundstücken - außer Betracht bleiben können (vgl. OLG Schleswig JurBüro 1994, 284), muss nicht der in einem zeitlichem Abstand von fast zwei Jahren nach dem Bewertungsstichtag von dem Erben oder einem Vermächtnisnehmer tatsächlich erzielte niedrigere Kaufpreis an die Stelle einer verhältnismäßig zeitnahen und zuverlässigen Schätzung des Verkehrswertes gesetzt werden.
  • LG München I, 27.03.1997 - 13 T 16759/96

    Geschäftswert bei Verkauf von Kommanditanteilen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Der kostenrechtliche Wert des Anteils an einer Personengesellschaft bestimmt sich deshalb nach dem Anteil des Gesellschafters am Aktivvermögen der Gesellschaft ohne Schuldenabzug (vgl. BayObLG JurBüro 1990, 897/898 und eingehend BayObLG Rpfleger 1955, 199; BayObLGZ 2001, 315 = JurBüro 2002, 205; OLG Zweibrücken 1998, 277; LG München I MittBayNot 1998, 277; Korintenberg /Schwarz 15. Aufl. § 18 Rn. 27 f m.w.N.).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; 1993, 173/176 f.).
  • BayObLG, 09.04.1974 - BReg. 3 Z 111/73
    Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
    Hierzu hätte nur dann Anlass bestanden, wenn die überlebende Ehefrau tatsächlich einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns geltend gemacht hätte, insbesondere nach Ausschlagung eines ihr zustehenden Erbteils oder Vermächtnisses (vgl. BayObLGZ 1974, 154 = FamRZ 1974, 60; OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 271).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 13/08

    Berücksichtigung eines Schuldenabzugsverbots bei der Ermittlung des

    a) Nach einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung ist allerdings bei der Ermittlung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung einer Übertragung von Kommanditanteilen nur das Aktivvermögen zugrunde zu legen, weil in einem solchen Fall das Abzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO eingreife, wonach Verbindlichkeiten, die auf dem Gegenstand lasten, bei der Ermittlung des Geschäftswerts nicht abgezogen werden (OLG München, DNotZ 1941, 502; BayObLG, Rpfleger 1955, 198 ff.; st. Rspr., zuletzt ZEV 2004, 510, 512; OLG Braunschweig, Rpfleger 1964, 67; OLG Celle, DNotZ 1969, 631 f.; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 83 ff.; Schwarz in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 17. Aufl., § 18 Rdnr. 27 f.; Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Kommanditgesellschaft 2.3, Gesellschaftsanteile 2.; Rohs in: Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2009, § 18 Rdnr. 9; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., KostO § 18 Rdnr. 7; Tiedtke, ZNotP 2004, 453, 454; ders. in: Festschrift für Spiegelberger, 2009, S. 1517, 1530 f.).
  • OLG München, 04.06.2008 - 12 UF 1125/07

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Berücksichtigung späterer Änderungen des

    Wegen der bereits erfolgten Kürzungen der Pensionen können neben der primären Altersvorsorge bis zu 4 % des Bruttoerwerbseinkommens als zweite Säule für die Altersvorsorge verwendet werden, sofern diese Zahlungen tatsächlich geleistet werden (BGH FamRZ 2005, 817; 2006, 387; 2007, 793).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 14 Wx 60/07

    Notarkosten: Geschäftswert bei der Beurkundung von Eheverträgen (Vereinbarung

    Bei der Bewertung der Kommanditanteile sind allerdings die für die Bewertung von Gesellschaftsanteilen geltenden Regeln anzuwenden, so daß das Aktivvermögen der KG ohne Abzug der Verbindlichkeiten anzusetzen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2005, S. 817 ff., 819).
  • OLG München, 30.10.2012 - 31 Wx 379/11

    Gerichtskosten: Anwendung des Schuldenabzugsverbotes bei erbrechtlichem Übergang

    Bei der Bestimmung des Geschäftswerts betreffend den Übergang von Kommanditanteilen im Wege der Erbfolge findet das Schuldenabzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO keine Anwendung (im Anschluss an BGH NJW 2010, 2218; Aufgabe von BayObLG ZEV 2004, 510).
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