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   BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88   

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https://dejure.org/1988,2700
BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88 (https://dejure.org/1988,2700)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88 (https://dejure.org/1988,2700)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1988 - BReg. 1a Z 10/88 (https://dejure.org/1988,2700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde der aufgrund eines handschriftlichen Testaments eingesetzten Alleinerbin gegen die Einziehung eines ihr erteilten Erbscheins; Rechtswirkung der Rückgabe eines Erbscheins nach Anordnung der Einziehung durch das Gericht und Rechtsschutzbedürfnis bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Unrichtigkeit eines Erbscheins; Voraussetzungen der Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Nachprüfbarkeit der Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung; Ausreichende Sachverhaltserforschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 550
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10

    Ausschluss des Ehegattenerbrechts: Nichtbetreiben des Ehescheidungsverfahrens

    b) Nach Einziehung und Kraftloserklärung des streitgegenständlichen Erbscheins ist die Beschwerde gegen den Einziehungsbeschluss allerdings nur insoweit zulässig, als die Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins beantragt wird, § 353 Abs. 2 FamFG (in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BayObLG, FamRZ 1989, 550; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1421).
  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

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  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

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  • OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00

    Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist;

    Denn nach erfolgter Kraftloserklärung oder Ablieferung, wie sie hier durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen erfolgt ist, bedarf es der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins, da die durchgeführte Einziehung als solche nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BGHZ 40, 54, 55 f; BayObLGZ 1980, 72, 73; BayObLG, FamRZ 1989, 550, 551, Palandt/Edenhofer, BGB, 60. Aufl., § 2361, Rz. 14).
  • BayObLG, 15.04.2003 - 1Z BR 10/03

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit

    Die weitere Beschwerde ist mit dem Ziel, das Nachlassgericht zur Erteilung eines neuen, gleichlautenden Erbscheins anzuweisen, zulässig, da die durchgeführte Einziehung des dem Beteiligten zu 1 erteilten Erbscheins vom 30.10.2000 als solche nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BGHZ 40, 54; BayObLG FamRZ 1989, 550; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2361 Rn. 14).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    1. Die weitere Beschwerde ist mit dem Ziel statthaft, die Anordnung des Nachlaßgerichts vom 20.11.1995 betreffend die Erteilung des von der Beteiligten zu 1 beantragten Erbscheins aufzuheben (vgl. Jansen FGG 2.Aufl. § 84 Rn. 16) und das Nachlaßgericht zur Erteilung des von der Beteiligten zu 2 erstrebten, dem eingezogenen gleichlautenden Erbscheins anzuweisen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551; Palandt/Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2361 Rn. 14).
  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

    Die vom Landgericht getroffene Einziehungsanordnung, die das Nachlaßgericht inzwischen vollzogen hat, kann mit dem Ziel der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551).
  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    Die Voraussetzungen für die Einholung eines weiteren Gutachtens (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) brauchte es nicht für gegeben erachten (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1989, 550 und 1990, 801/802 f., jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91

    Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge; Voraussetzungen für eine sogenannte

    Die weitere Beschwerde ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551), aber nicht begründet.
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

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  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

  • BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94

    Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden

  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 25 T 317/09

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde

  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93

    Erbfolge nach italienischem Erblasser

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