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   BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97   

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https://dejure.org/1997,3809
BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97 (https://dejure.org/1997,3809)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1997 - 1Z BR 169/97 (https://dejure.org/1997,3809)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1997 - 1Z BR 169/97 (https://dejure.org/1997,3809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247, § 2289, § 2358; FGG § 12
    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von Änderungsvorbehalten in Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 644
  • Rpfleger 1998, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Sie kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt hat (§ 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ), ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG ) verletzt worden sind oder ob die Beweiswürdigung fehlerhaft ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 und BayObLGZ 1993, 389/397, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 f.).

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Diese zulässige auflösende Bedingung (§ 2075 BGB ; vgl. BayObLGZ 1990, 58/60 und 1994, 164/167) ist eingetreten, da der Stiefsohn den Pflichtteil verlangt und im Dezember 1984 auch ausgezahlt erhalten hat.

    bb) Eine solche Klausel kann schon ganz allgemein dahin auszulegen sein, daß der Überlebende an seine eigene vertragliche Schlußerbeneinsetzung nicht mehr gebunden ist (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60).

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Er bewirkte hier, daß die Erblasserin mit dem Eintreten der im Erbvertrag genannten Voraussetzung, dem Pflichtteilsverlangen des Stiefsohnes, wirksam vom Erbvertrag abweichende Verfügungen treffen konnte (vgl. BGHZ 26, 204/208 f.; BayObLG FamRZ 1996, 826/827).
  • BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags;

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962 /964; OLG Köln NJW-RR 1994, 396).
  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    cc) Eine zutreffende Datumsangabe ist, wie § 2247 Abs. 5 BGB zeigt, nicht Voraussetzung der Wirksamkeit eines Testaments (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 111/112).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962 /964; OLG Köln NJW-RR 1994, 396).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Denn über die Art und den Umfang der Ermittlungen entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583/584); die ihm hierbei gesetzten Grenzen (vgl. zur Überprüfung BayObLG aaO) hat das Landgericht beachtet.
  • BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94

    Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Die weitere Beschwerde ist lediglich mit dem Ziel der Einziehung des inzwischen erteilten Erbscheins zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1447 /1448).
  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Die Auslegung des Erbvertrags, die das Landgericht insoweit vorgenommen hat, ist aus Rechtsgründen (vgl. zum Umfang der Überprüfung BayObLG FamRZ 1994, 196 ) nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97
    Er bewirkte hier, daß die Erblasserin mit dem Eintreten der im Erbvertrag genannten Voraussetzung, dem Pflichtteilsverlangen des Stiefsohnes, wirksam vom Erbvertrag abweichende Verfügungen treffen konnte (vgl. BGHZ 26, 204/208 f.; BayObLG FamRZ 1996, 826/827).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 251/14

    Erbscheinverfahren: Fälschungseinwand bei Vorlage von Testament zwanzig Jahre

    Denn der Möglichkeit einer Fälschung eines Testaments ist durch weitere Ermittlungen nach § 26 FamFG im Erbscheinserteilungsverfahren nur dann nachzugehen, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.11.1997, Az. 1Z BR 169/97, zitiert nach juris, Rn. 19), den die Einwände des Beteiligten zu 1) vorliegend wie ausgeführt gerade nicht bietet.
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

    Einen solchen Zweifelsfall musste das Landgericht hier nicht annehmen, da keine konkreten Umstände gegen die eigenhändige Errichtung des Testaments ersichtlich waren (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 644).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Da die Echtheit des Testaments - wie ausgeführt - aber doch entscheidungserheblich ist und weil sich angesichts der gesamten Umstände - insbesondere aufgrund des in starkem Maße von den sich auf den notariellen Urkunden vom 31.05.1988 und vom 17.09.1996 vorhandenen Unterschriften der Erblasserin abweichenden Schriftbildes - Zweifel daran aufdrängen, ob die Erblasserin die einzelnen Elemente des hier zu beurteilenden Testaments selbst niedergeschrieben hat, sind hierzu gemäß den §§ 2358 BGB, 12 FGG Ermittlungen vorzunehmen (zur diesbezüglichen Ermittlungspflicht BayObLG FamRZ 1998, S. 644 f. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

    Liegen - gegebenenfalls sogar erst nach Einvernahme von Zeugen - keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1998, S. 644 f; FamRZ 1995 S. 1523 f und FamRZ 1991, S. 962 ff; OLG Köln NJW-RR 1994, S. 396 f).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Sprechen keine besondere Umstände gegen die eigenhändige Errichtung des Testaments kann der Tatrichter etwaige Auffälligkeiten selbst überprüfen (vgl. BayobLG FamRZ 1998, 644).
  • AG Köln, 06.12.2018 - 34 VI 666/17
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 644-645, Rn 19).
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