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   BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01   

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https://dejure.org/2001,21634
BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,21634)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.2001 - 1St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,21634)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 1St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,21634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für die Neuerteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
    Das Landgericht hat sich, wie die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht in ihrer Stellungnahme vom 13.11.2001 zutreffend ausgeführt hat, zum Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut der Angeklagten beanstandungsfrei dem Sachverständigengutachten angeschlossen und darüber hinaus für die Annahme der durch den vorangegangenen Genuß von "Ecstasy" verursachten Fahruntüchtigkeit - wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefordert (BGHSt 44, 219/225; BGH StV 2000, 618/619) - auf die in der "Checkliste - Drogenkonsum im Straßenverkehr" festgehaltenen Beobachtungen des Polizeibeamten anläßlich der Verkehrskontrolle abgestellt (Stimmung gleichgültig; Augen glasig; Pupille vergrößert; Pupillenreaktion verlangsamt; starkes Wimpern- und Augenlider zucken; Finger-Finger-Test mit 5 cm Abstand unsicher; stark zittrige Hände).

    Wenn auch aus den Pupillenauffälligkeiten allein kein zwingender Rückschluß für die Annahme der Fahruntüchtigkeit aufgrund des Genusses "anderer berauschender Mittel" im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB möglich ist (BGHSt 44, 219/227), zeigte die Angeklagte darüber hinaus an den Händen deutliche feinmotorische Störungen und war beim Finger-Finger-Test unsicher.

    Daß sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen, ist nicht unbedingt erforderlich (BGHSt 44, 219/225).

  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
    Das Landgericht hat sich, wie die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht in ihrer Stellungnahme vom 13.11.2001 zutreffend ausgeführt hat, zum Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut der Angeklagten beanstandungsfrei dem Sachverständigengutachten angeschlossen und darüber hinaus für die Annahme der durch den vorangegangenen Genuß von "Ecstasy" verursachten Fahruntüchtigkeit - wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefordert (BGHSt 44, 219/225; BGH StV 2000, 618/619) - auf die in der "Checkliste - Drogenkonsum im Straßenverkehr" festgehaltenen Beobachtungen des Polizeibeamten anläßlich der Verkehrskontrolle abgestellt (Stimmung gleichgültig; Augen glasig; Pupille vergrößert; Pupillenreaktion verlangsamt; starkes Wimpern- und Augenlider zucken; Finger-Finger-Test mit 5 cm Abstand unsicher; stark zittrige Hände).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
    Auch bleibt die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen (vgl. BGHSt 25, 100/101; SK-StPO/Frisch § 318 Rn. 79 ff. sowie auch BGH NZV 2001, 434 ).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
    Auch bleibt die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen (vgl. BGHSt 25, 100/101; SK-StPO/Frisch § 318 Rn. 79 ff. sowie auch BGH NZV 2001, 434 ).
  • OLG Koblenz, 11.07.1986 - 1 Ss 249/86
    Auszug aus BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
    Das Schwergewicht hat dabei bei der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten zu liegen (BGH VRS 33, 424; BayObLG vom 27.1.1997 - 1St RR 2/97 - OLG Koblenz VRS 71, 431/432).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    So wäre der Umstand, dass der Angeklagte die Verkehrsschilder "übersehen" hat, ein wesentliches Indiz für die rauschmittelbedingte Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit des Angeklagten (vgl. dazu BayObLG, 1.Strafsenat, Beschluss vom 04. Dezember 2001, Aktenzeichen 1 StRR 169/01).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit

    Angesichts der festgestellten Ausfallerscheinungen bei der Feinmotorik der Hände und der Pupillenadaption von der Weit- zur Engstellung, die zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit bei seiner Nachtfahrt geführt hat, bedurfte es zum Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht der Begehung eines Fahrfehlers (BayObLG v. 4.12.2001 - 1St RR 169/01 - BA 39, 392).
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2022 - 1 OLG 2 Ss 11/22

    Berücksichtigung einer drohenden Ausweisung bei der Strafzumessung

    Die bei weitem herrschende Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, sieht aber das Berufungsgericht durch das Verbot der reformatio in peius weder daran gehindert, die Sperrfristdauer unverändert beizubehalten, noch dazu verpflichtet, bei deren Bestimmung die bereits verstrichene Zeit seit dem vorinstanzlichen Urteil anzurechnen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.09.2000 - 2 Ss 272/00, juris Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 04.12.2001 - 1 St RR 169/01, BeckRS 2015, 298; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 121/02, juris Rn. 11; Valerius aaO. Rn. 285; v.Heintschel-Heinegg/Huber in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 69a Rn. 69; Kinzig in Schönke/Schröder-StGB, 30 Aufl., § 69a Rn. 12 jew. m.w.N.).
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