Rechtsprechung
BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
IfSG § 36 Abs. 4 S. 7, Abs. 5 S. 3; StVollzG § 116 Abs. 1, § 118; BayStVollzG Art. 7, Art. 58, Art. 208; StPO § 81a Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2; GKG § 52, § 60
Pflicht zur Duldung ärztlicher Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten - HIV, Hepatitis B und C - bei Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt - rewis.io
Pflicht zur Duldung ärztlicher Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten - HIV, Hepatitis B und C - bei Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 36 Abs. 5 Satz 3 IfSG statuiert gegenüber Personen, die in eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden, die Pflicht, ärztliche Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten (HIV, Hepatitis B und C) zu dulden. Einer Einwilligung der betroffenen Person zu Maßnahmen, die ...
- rechtsportal.de
Pflicht des Strafgefangenen zur Untersuchung zwecks übertragbarer Krankheiten Duldungspflicht des Strafgefangenen zur HIV-Untersuchung Kein Einwilligungserfordernis bei ärztlichen Untersuchungen nach § 36 Abs. 5 IfSG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg - StVK 40/19
- LG Regensburg, 12.04.2019 - SR StVK 40/19
- BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auf das sich der Beschwerdeführer beruft, gewährt nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, sondern begründet auch staatliche Schutzpflichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 BvL 8/15 -, BVerfGE 142, 313 [juris Rn. 69]). - BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19
Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen Rechnung tragen, die sich daraus - hier wegen Art und Umfang der von der Justizvollzugsanstalt gewählten Dokumentation über Aufklärung und Zustimmung - ergeben können (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 15 und 19 f.;… Nichtannahmebeschluss vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19
Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen Rechnung tragen, die sich daraus - hier wegen Art und Umfang der von der Justizvollzugsanstalt gewählten Dokumentation über Aufklärung und Zustimmung - ergeben können (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 15 und 19 f.; Nichtannahmebeschluss vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 -, juris Rn. 21).