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   BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90   

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https://dejure.org/1991,4550
BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90 (https://dejure.org/1991,4550)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90 (https://dejure.org/1991,4550)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1991 - BReg. 1a Z 13/90 (https://dejure.org/1991,4550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Anordnung einer Nacherbfolge ; Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1114
  • Rpfleger 1991, 356
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Die Testamentsauslegung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde selbst dann nicht beanstandet werden, wenn andere Schlußfolgerungen ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (vgl. BayObLGZ 1982, 331/337; BayObLG FamRZ 1990, 1399/1400).
  • BayObLG, 29.09.1987 - BReg. 1 Z 66/86

    Unrichtigkeit eines dem Vorerben erteilten Erbscheins; Einsetzung von Nacherben

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Der Senat bewertet dieses in der Regel mit 20 % des Reinnachlasses (vgl. Senatsbeschlüsse v. 6.3.1987 BReg. 1 Z 28/86, v. 29.9.1987 BReg. 1 Z 66/86 u. v. 15.11.1990 BReg. 1 a Z 58/90).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Mit seiner Feststellung, die Formulierungen im Testament seien eindeutig, hat das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt, daß es um die Erforschung des wirklichen Erblasserwillens geht und daß dieser selbst in den seltenen Fällen eines scheinbar eindeutigen Wortlauts der letztwilligen Verfügung Vorrang vor eben diesem Wortlaut hat (vgl. BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /46).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht und dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Wenn das Landgericht hieraus nicht gefolgert hat, dem Erblasser sei es deshalb auf die Nacherbfolgeanordnung nicht mehr angekommen und er habe diese aufheben wollen, so ist ein solcher Schluß jedenfalls möglich und deshalb im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu beanstanden; zwingend braucht er nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1983, 153/162 und 1984, 246/250).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Für diese Rechtsansicht kann sie sich nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.1.1986 (NJW 1986, 1812) stützen, denn anders als in dem dort entschiedenen Fall ist die Bestimmung des Nacherben hier nicht "hinfällig" geworden.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Die Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 80, 246/249 und BayObLG FamRZ 1990, 1399/1400, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    An diese tatsächliche Feststellung ist das Gericht der weiteren Beschwerde gemäß § 27 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO gebunden, denn sie ist ohne Verfahrensfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100) getroffen worden.
  • BayObLG, 06.03.1981 - BReg. 3 Z 93/80

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei der Gefahr einer

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    In einem solchen Fall genügt es, den Vorbescheid aufzuheben und die Sache an das Nachlaßgericht zur weiteren Sachbehandlung zurückzugeben (vgl. BayObLGZ 1981, 62/71; Bassenge/Herbst § 84 FGG Anm. I 5 c), ohne daß er hierzu eines ausdrücklichen Ausspruchs bedürfte.
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
    Wenn das Landgericht hieraus nicht gefolgert hat, dem Erblasser sei es deshalb auf die Nacherbfolgeanordnung nicht mehr angekommen und er habe diese aufheben wollen, so ist ein solcher Schluß jedenfalls möglich und deshalb im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu beanstanden; zwingend braucht er nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1983, 153/162 und 1984, 246/250).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 15 W 172/95

    Fehlende Bestimmung über den Nacherben

    Die bisher hierzu ergangenen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen betreffen - soweit ersichtlich - stets besondere Fallgestaltungen (vgl. BGH BNotZ 1987, 109 = FamRZ 1986, 462 = NJW 1986, 1812 {Nacherbe tötet Vorerben; Testamentsanfechtung}; BayObLG FamRZ 1991, 1114 {Erblasser streicht Nacherbenbenennung im Testament}; zu weiteren Entscheidungen vgl. Coing aaO. S. 522).
  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

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  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
    Die Testamentsauslegung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde selbst dann nicht beanstandet werden, wenn andere Schlußfolgerungen ebenso naheliegend wären oder sogar noch näher gelegen hätten (vgl. nur BayObLG FamRZ 1991, 1114 (1116 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 2 Wx 1/93

    Auslegungsbedürftigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zweifeln über die

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  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 119/92

    Gemeinschaftliches Testament; Wirksame Testamentsunterschrift; Räumliche

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