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   BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19   

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https://dejure.org/2020,4940
BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19 (https://dejure.org/2020,4940)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.2020 - 1 AR 144/19 (https://dejure.org/2020,4940)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 2020 - 1 AR 144/19 (https://dejure.org/2020,4940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 22, § 29c Abs. 1 S. 2, § 281; HGB § 164, § 166
    Örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Publikums GmbH & Co. KG gegen einen Treugeberkommanditisten auf Leistung der Einlage

  • rewis.io

    Anspruch auf Leistung der Einlage gegenüber Treugeber - Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16

    Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    Hierauf hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 3. Juni 2019 erwidert, ihre Aktivlegitimation ergebe sich daraus, dass die Treugeberkommanditisten aufgrund der Verzahnung von Gesellschafts- und Treuhandvertrag als Quasi-Gesellschafter anzusehen seien und daher die Gesellschaft einen eigenen unmittelbaren Zahlungsanspruch habe, wie sich aus diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018, z. B. dessen Urteil vom 30. Januar 2018, II ZR 95/16, [BGHZ 217, 237 ff.] Rn. 16 ff., ergebe.

    Ein solches Vertragsverhältnis mit den Gesellschaftern ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie bei Publikumsgesellschaften häufig - die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen ist und im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 2018, II ZR 95/16, BGHZ 217, 237 Rn. 18 f.).

    Die Klägerin hat sich zur Begründung ihrer - sowohl für die örtliche Zuständigkeit als auch die Aktivlegitimation maßgeblichen - Auffassung, sie mache einen eigenen gesellschaftsrechtlichen Zahlungsanspruch geltend, bereits in der Anspruchsbegründungsschrift, vor allem aber nochmals in ihrer Stellungnahme vom 3. Juni 2019 zu dem gerichtlichen Hinweis vom 23. Mai 2019 ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 217, 237 ff. berufen.

  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35; jeweils m. w. N.).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w N.).

  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    (2) Die Stellung eines Beklagten als Quasi-Gesellschafter ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsvorschrift des § 22 ZPO maßgeblich (an die bloße Treugeberstellung anknüpfend: KG, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, juris Rn. 3; Toussaint in BeckOK ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 22 Rn. 2, Schultzky in Zöller, ZPO, § 22 Rn. 5; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 22 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 22 Rn. 10; a. A. AG München, Urt. v. 28. April 2016, 213 C 31693/15, juris Rn. 11), weil diese mit dem Begriff der Klage gegen Mitglieder als solche keine eigenständige prozessuale Bewertung vornimmt, sondern an den materiell-rechtlichen Charakter des geltend gemachten Anspruchs anknüpft.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    Darin liegt eine Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 1 BvR 1018/13, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern deren Vorbringens darstellt und für die Entscheidung von ausschlaggebender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018, 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 m. w. N.).
  • AG München, 28.04.2016 - 213 C 31693/15

    Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft bei Treuhandverträgen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
    (2) Die Stellung eines Beklagten als Quasi-Gesellschafter ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsvorschrift des § 22 ZPO maßgeblich (an die bloße Treugeberstellung anknüpfend: KG, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, juris Rn. 3; Toussaint in BeckOK ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 22 Rn. 2, Schultzky in Zöller, ZPO, § 22 Rn. 5; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 22 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 22 Rn. 10; a. A. AG München, Urt. v. 28. April 2016, 213 C 31693/15, juris Rn. 11), weil diese mit dem Begriff der Klage gegen Mitglieder als solche keine eigenständige prozessuale Bewertung vornimmt, sondern an den materiell-rechtlichen Charakter des geltend gemachten Anspruchs anknüpft.
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Jedoch entfällt die Bindungswirkung dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 84; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

    § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 84; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 AR 68/20

    Keine Gerichtsstandsbestimmung ohne Bekanntgabe der widersprüchlicher Beschlüsse

    Jedoch entfällt die Bindungswirkung dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 84; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 41/20

    Zuständigkeit für die Zwangsmittelfestsetzung bei Nichtabgabe der

    BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 84; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22

    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

    Darin liegt eine Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 1 BvR 1018/13, juris Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 87).
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